SoVD-Podcast: Landessozialgericht Hamburg
Wie arbeitet das Landessozialgericht Hamburg, welche Herausforderungen gibt es und wie kann die Institution langfristig durch starke Rechtsprechung und Nachwuchs gesichert werden?
Landessozialgericht Hamburg: Fragen und Inhalte
02:27 Ärztezulassung und Überversorgung: Wann das Landessozialgericht eingreift
06:44 Häufige Klagen in der Arbeitslosenversicherung: Sperrzeiten und Kurzarbeitergeld
08:28 Gründe für lange Wartezeiten und Personalsituation
11:36 Unabhängigkeit der Rechtsprechung: Einfluss von Politik und Behörden im Sozialgericht
13:11 Nachwuchsmangel und Karriere im Sozialrecht: Einstellungskriterien, Gehalt und Perspektiven
15:20 Entlastung und Unterstützung am Sozialgericht durch ehrenamtliche Richter
Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine der fünf Gerichtsbarkeiten, die wir in Deutschland haben. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es auch unsere Sozialgerichte. Wir sind im Grunde ein besonderes Verwaltungsgericht, zuständig für die verschiedenen Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus haben wir noch ein paar weitere Zuständigkeiten. Fast alle Themen, die irgendwie mit den Sozialgesetzbüchern 1 bis 14 zu tun haben, sind bei uns am Sozialgericht vertreten.
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Zu Gast ist Wolfgang Siewert, ehemaliger Präsident des Landessozialgerichts. In dieser Folge werfen wir einen Blick ins Landessozialgericht Hamburg: Wir erklären Aufgaben, Zuständigkeiten und den Umgang mit Ärztezulassung sowie Überversorgung. Außerdem geht es um Klagen in der Arbeitslosenversicherung, lange Wartezeiten, Personalsituation und Nachwuchsmangel. Wir sprechen über Karrierechancen im Sozialrecht, Perspektiven und die wichtige Rolle ehrenamtlicher Richter für Entlastung und Unterstützung.

Landessozialgericht Hamburg: Der SoVD-Podcast zum Lesen
SR: Susanne Rahlf
KW: Klaus Wicher
WS: Wolfgang Siewert
SR: “Sozial? Geht immer!” – Der Podcast des SoVD Hamburg mit Klaus Wicher und Susanne Rahlf. Einmal im Monat diskutieren wir soziale Fragen und Problemlagen, haken nach und geben Antworten. Immer im Blick: Soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Chancengleichheit. Sie wollen keine Folge mehr verpassen? Dann abonnieren Sie uns auf den gängigen Podcast-Plattformen. Herzlich willkommen zu unserem Podcast “Sozial? Geht immer!” vom Sozialverband SoVD hier in Hamburg. Mein Name ist Susanne Rahlf.
KW: Mein Name ist Klaus Wicher. Ich bin Landesvorsitzender des SoVD.
SR: Heute zu Gast ist Wolfgang Siewert. Er ist Jurist und Präsident des Landessozialgerichts Hamburg. Herr Siewert hat eine sehr lange, umfangreiche juristische Karriere hinter sich. Er kommt eigentlich aus Bayern. Er ist in Landshut tätig gewesen, dann nach Hamburg gekommen, beim Amtsgericht Hamburg und Wandsbek gewesen, dann zum Finanzgericht gewechselt und in einer weiteren Station seiner längeren Karriere noch Leiter des Zentralamts der Behörde für Justiz und Gleichstellung gewesen, bevor er dann 2014 zum Präsidenten des Landessozialgericht ernannt wurde. Eine sehr umfangreiche Vita und ich glaube, Sie sind genau der richtige Mann, um uns jetzt noch mal zu erklären, das Landessozialgericht: Für wen sind Sie zuständig und was sind Ihre Aufgaben?
WS: Vielen Dank für die Einladung. Das erkläre ich natürlich gerne. Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine der fünf Gerichtsbarkeiten, die wir in Deutschland haben. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es auch unsere Sozialgerichte. Wir sind im Grunde ein besonderes Verwaltungsgericht, zuständig für die verschiedenen Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus haben wir noch ein paar weitere Zuständigkeiten. Fast alle Themen, die irgendwie mit den Sozialgesetzbüchern 1 bis 14 zu tun haben, sind bei uns am Sozialgericht vertreten.
KW: Es geht um Rente, um Pflege, um Krankenversicherung oder um Arbeitslosenversicherung, also um die großen Sozialversicherungen zu benennen. Natürlich auch um das Recht behinderter Menschen.
WS: Ganz genau. Das sind die wesentlichen Punkte. Daneben dann auch noch Grundsicherung und Bürgergeld. Wir haben auch noch Zuständigkeiten, an die man gar nicht denkt. Zum Beispiel das Vertragsarztrecht. Wie kommt der Arzt zu seinem Honorar? Macht bei uns auch einigen Umfang aus.
02:27 Ärztezulassung und Überversorgung: Wann das Landessozialgericht eingreift
KW: Klagen die Ärzte und sagen: Ich kriege kein Geld oder ich kriege zu spät Geld, und das landet bei Ihnen?
WS: In der Tat. Auch Ärzte, die gerne eine Zulassung haben möchten als Facharzt in Hamburg und die nicht bekommen, weil wir eine Überversorgung haben. Die klagen dann bei uns auf Genehmigung dieser Zulassung.
KW: Das ist insofern interessant, als dass Hamburg ein Zulassungsgebiet ist und wir das ja oft beklagen, dass die Verteilung der Ärzte über Hamburg nicht gerecht ist. Können Sie da helfen? Können Sie da einschreiten?
WS: Wir können nicht von uns aus einschreiten. Wenn jemand bei uns klagt und ihm wird gesagt, in Harburg, da gibt es bereits drei Augenärzte, dann prüfen wir das nach, ob das stimmt und ob nicht auch noch ein vierter, vielleicht eine Zulassung dort benötigt und ob es gerechtfertigt ist, die Zulassung zu versagen. Insofern können wir da tatsächlich helfen. Aber insgesamt ist es so: Hamburg ist total überversorgt im Vergleich mit Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern, wo sie eben unter Umständen lange Fahrwege in Kauf nehmen müssen.
KW: Wenn ich dazu sagen darf, das sehen wir anders. Wenn jetzt zum Beispiel alle Urologen in Blankenese ihren Sitz hätten, wären wir immer noch überversorgt, aber in den einzelnen Stadtteilen eben nicht. Wir unterscheiden zwischen der Gesamtzahl der Ärzte eines Fachgebietes und der Niederlassung in der Stadt. Da fänden wir es gut, wenn jetzt das Gericht sagt: Das sehen wir auch so, gucken nach Steilshoop oder Billstedt, da müssten mehr Augenärzte, mehr Zahnärzte, mehr Kinderärzte kommen. Geht das?
WS: Das geht. Wir gucken in der Tat auch auf die Fahrwege. Das spielt eine große Rolle. Wie ist die Erreichbarkeit und ist eine bestimmte Schwelle überschritten? Sind Sie durchaus der Meinung, dass da noch ein weiteres Vertragswerk zulässig ist
KW: Zulässig ist die eine Ebene. Können Sie dann jemanden anweisen, zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung sagt, so jetzt sieh mal zu, dass da noch ein Kinderarzt kommt.
WS: Die Kassenärztliche Vereinigung oder der Beschwerdeausschuss sind dann unsere Klagegegner und die können immer dann, wenn jemand klagt, verpflichtet werden. Wir können es nicht von uns aus. Wir sind keine Aufsichtsbehörde, die jetzt überprüft, ob überall eine ausreichende Versorgung besteht, das können wir nicht. Aber im Einzelfall können wir helfen.
KW: Gibt es da ein Verbandsklagerecht? Also könnte das ein Verband, wie dem SoVD, machen, oder muss das immer eine Einzelperson sein?
WS: Nein, ein Verbandsklagerecht ist in diesem Bereich unbekannt. Das muss immer der einzelne Arzt dann anstrengen.
KW: Ein Arzt müsste sagen: Ich will mich da niederlassen, ich darf das nicht. Das ist ja schon mal ein Ansatz, weil das beklagen wir in der Tat. Aber Sie haben recht: Insgesamt ist Hamburg überversorgt, allerdings nicht in jedem Bereich. Bei Psychiatern und Psychologen ist das meines Wissens nicht der Fall.
WS: Es ist unterschiedlich. Es ist nicht überall eine 140 Prozentige Überversorgung, aber über 100 Prozent in der Summe liegen wir überall.
KW: Das ist aber gut zu wissen. Dann werden wir auf jeden Fall unsere Mitglieder darauf hinweisen, wenn das Ärzte sind, was auch der Fall ist, dann werden wir die Sozialgerichtsbarkeit ins Gespräch bringen. Welches sind große Themen, die Sie bearbeiten?
WS: Zum einen natürlich Bürgergeld, Grundsicherung, ist ein großer Block, aber auch Krankenversicherungsrecht und leider zunehmend Tätigkeiten, die eigentlich mit Gerichtsbarkeit wenig zu tun haben. Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen haben in der Vergangenheit stark zugenommen. Es hat sich etwas beruhigt und gerade gibt es offenbar wieder ein Urteil des Bundessozialgerichts, was in einzelnen Bundesländern zum erheblichen Anstieg der Klagen geführt hat.
KW: Welches wäre das?
WS: Da geht es um ein Vorverfahren, was stattfinden muss und wo das Bundessozialgericht das nicht für nötig gehalten hat. Das führt dazu, dass plötzlich eine enorme Klagewelle auf uns zugeht. In Hamburg noch nicht. Wir haben es noch nicht festgestellt. Aber ich habe gerade aus Bayern erste Alarmsignale gehört.
KW: Aus Bayern kommen Sie, habe ich gehört. Sind eigentlich eher zugewandert.
WS: Meine Vita beginnt juristisch in Bayern, weil ich dort studiert habe. Tatsächlich komme ich aus Nordrhein-Westfalen
KW: Aber ich glaube, man kann jetzt sagen, in ganz Deutschland, auch in Bayern, sind die Gesetze gleich.
WS: Allerdings in der Tat. Jedenfalls sehr beruhigend, die für uns maßgeblichen sozialrechtlichen Gesetze, weil das im Regelfall Bundesrecht ist. Ansonsten gibt es in Bayern durchaus Unterschiede.
06:44 Häufige Klagen in der Arbeitslosenversicherung: Sperrzeiten und Kurzarbeitergeld
KW: Ich wollte noch mal darauf zu sprechen kommen, wenn wir uns mal einen Bereich angucken: Was sind denn häufige Klagen im Bereich Arbeitslosenversicherung?
WS: Arbeitslosenversicherung haben wir zum Teil Sperrzeiten. Wenn also jemand von sich aus kündigt oder eine Auflösungsvertrag schließt und dann eine Sperrzeit bekommt, dann haben wir doch relativ viele Klagen.
KW: Da gibt es unterschiedliche Auffassungen.
WS: Vor allen Dingen, wie das geregelt sein sollte. Derzeit ist die Regelung im Gesetz im SGB III eigentlich sehr klar. Es wird dann gestritten darüber, ob nicht ein wichtiger Grund zum Beispiel besteht, ein Arbeitsverhältnis zu lösen. Ich hatte neulich einen Fall zu entscheiden, da hatte jemand erhebliche psychische Probleme. Der hat in einer Kindertagesstätte gearbeitet und es war sehr anstrengend, auch mental sehr anstrengend und hat gesagt, ich muss mir was anderes suchen. Hat dann gekündigt, fand nicht gleich was und bekommt nun eine Sperrfrist. Da müssen wir als Gerichte entscheiden: Ist das ein wichtiger Grund oder war es ihm zuzumuten, solange weiter zu arbeiten, bis er eine andere Arbeitsstelle gefunden hat? Das sind typische Streitigkeiten, die wir haben, in Folge von Corona haben wir auch viele Klagen zum Kurzarbeitergeld. Das fällt ja auch in den Bereich Arbeitsförderung. Viele klagen über sehr hohe Streitwerte, wo Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragt haben und dann Fristen nicht eingehalten haben. Da gibt es sehr strenge Ausschlussfristen, innerhalb derer dieses Kurzarbeitergeld beantragt werden muss. Das ist auch noch ein schwieriges, zweistufiges Verfahren, wo leicht Fehler passieren. Das hat uns erheblich beschäftigt.
KW: Das kann ja auch jetzt wieder sein. Wir haben eine schwierige Wirtschaftslage und Kurzarbeitergeld dient ja dazu, solche schwierigen Lagen zu überbrücken. Ist das auffällig im Moment?
WS: Im Moment noch nicht. Das erreicht uns typischerweise mit Verzögerung. Das haben wir auch bei Corona bemerkt, wo wir in den ersten beiden Jahren noch gar nicht so viel hatten. Das kam dann mit einigem Verzug, nachdem die gewährten Leistungen überprüft wurden.
08:28 Gründe für lange Wartezeiten und Personalsituation
SR: Das hört sich so an, als ob auf sie noch mehr Arbeit zukommt zu der, die sie sowieso schon haben. Das hören wir immer wieder in der Beratung, dass, vom Sozialgericht und dann später auch vor dem Landessozialgericht, es doch relativ lange Wartezeiten gibt für die Menschen, die nun alle auch gerade im sozial meistens sehr stark belastet sind und für die das natürlich eine große Schwierigkeit ist, das zu überbrücken. Gibt es da Gründe dafür? Kann man da was dran tun?
WS: Das ist eine ganze Reihe von Gründen. Wobei wir zunächst mal unterscheiden müssen zwischen der ersten Instanz, dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht. Beim Sozialgericht ist es in der Tat so, dass die Verfahren zum Teil länger dauern, als wir es uns vorstellen. Bei unserem Sozialgericht sind wir, wenn wir das so vergleichen mit anderen Bundesländern, eigentlich eher überdurchschnittlich. Das hat aber seine Gründe, warum die Verfahren länger dauern. Das eine ist, wir haben sehr viele sozialmedizinische Bereiche. In diesen sozialmedizinischen Bereichen brauchen sie fast immer ein Gutachten, häufig sogar zwei oder drei medizinische Gutachten. Wenn Sie das innerhalb von drei Monaten kriegen, ist der Arzt schnell, der Sachverständige schnell. Häufig dauert es wesentlich länger. Das ist einer der Gründe, warum dieser Bereich der Verfahren relativ lange dauert. Das trifft natürlich auf Arbeitslosenversicherung oder Grundsicherung nicht zu. Diese Fälle könnten schneller entschieden werden. Da ist es einfach die große Masse, die uns erreicht und auch der Bestand, der sich über die Jahre aufgebaut hat, weil wir teilweise auch nicht gut genug ausgestattet waren in der ersten Instanz. Das arbeiten die Kollegen ab, aber das dauert einfach und es ist nicht schön. Die Behörde für Justiz und Gleichstellung, die für uns zuständig ist, hat geholfen und uns Richterstellen zur Verfügung gestellt. Wir sind da im Wettstreit mit den anderen Gerichten und nicht alles kann zu uns gehen.
KW: Kann man sagen, wie hoch die durchschnittliche Wartezeit beim Sozialgericht in Hamburg ist. Das ist die Instanz, die auch sofort entscheiden kann, ob es Geld gibt oder nicht?
WS: Das kann man ziemlich genau sagen. Das liegt im Moment bei uns zwischen 17 und 20 Monaten. Das ist der Durchschnitt. Das kann sein, dass es fünf Jahre dauert und es kann sein, dass einer, der kurzfristig eine Entscheidung braucht, innerhalb von drei Monaten diese Entscheidung hat.
KW: Was wir sagen können: Ist dieser Durchschnitt gestiegen oder nicht? Daran kann man sich orientieren.
WS: Der ist in letzter Zeit leider wieder gestiegen. Nachdem wir schon auf gutem Weg waren und ihn deutlich abgesenkt hatten.
KW: Haben Sie nicht genug Personal?
WS: Man hat nie genug Personal. Tatsächlich fehlen uns im richterlichen Bereich die eine oder andere Stelle. Das wäre schön, gerade im Moment, um eben auch diese Bestände, die sich dort aufgebaut haben, abzubauen. Im nicht richterlichen Bereich stehen wir wieder ganz gut da. Nachdem das vor 2, 3, 4 Jahren kritisch war, wir nicht genügend Personal gefunden haben, hat sich die Lage dort deutlich entspannt.
KW: Stellen Sie selbst ein oder macht das die Justizbehörde.
WS: Im nicht richterlichen Bereich, also unsere Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen, die stellen wir selber ein. Im richterlichen Bereich sind wir beteiligt und federführend. Wir suchen aus den Bewerbungen, die wir bekommen, die geeigneten Kandidaten aus. Dann, gemeinsam mit der Justizbehörde, entscheiden wir uns für die neuen jungen Richter. Dann ist aber der Richterwahlausschuss dran. Eine Besonderheit in Hamburg, die dafür sorgt, dass wir dort wirklich mit gleichen Maßstäben für alle Gerichte und Kollegen sachkundig einstellen.
11:36 Unabhängigkeit der Rechtsprechung: Einfluss von Politik und Behörden im Sozialgericht
KW: Klar, das ist ja wichtig. Da fällt mir ein: Nimmt eigentlich die Politik oder die Behörde Einfluss bei Ihnen, also jetzt über die des Erlaubten hinaus?
WS: Nein, das wäre vielleicht aus der Sicht eines Politikers manchmal wünschenswert, aber da kann ich wirklich nur loben und sagen, das passiert überhaupt nicht. Wir sind im Rechtssprechungsbereich, so wie es vom Grundgesetz her vorgesehen ist, unabhängig und frei. Und es gibt da auch nicht den Hauch des Versuchs einer Einflussnahme auf irgendeinen Bereich, wo man sich das ja manchmal denken könnte. Vielleicht im Sozialrecht weniger, aber auch da könnte ich mir Bereiche vorstellen, wo man wahrscheinlich ganz gerne eine Entscheidung in der einen oder anderen Richtung hätte. Aber das gibt es nicht.
KW: Wenn man ins Ausland guckt, dann entwickelt sich das oft auch anders. Das ist bei uns nicht nur nicht zulässig, sondern glaube ich auch gar nicht möglich.
WS: Nein, es ist eigentlich gar nicht möglich. Wenn hier ein Politiker den Versuch macht, Druck auszuüben oder Einfluss auszuüben weiß ich sofort, würde ein solcher Sturm der Entrüstung aufkommen, dass er das ganz schnell sein ließe. In unseren westeuropäischen Nachbarn ist es ähnlich. Wüsste nicht, dass es da Probleme gäbe. Anders sieht es in den ehemaligen starken Sowjetunion aus. Da ist einfach eine andere Kultur und es dauert lange, bis sich da etwas ändert.
KW: Das nehmen wir ja auch politisch wahr, dass das so ist. Es entstehen natürlich hier bei uns auch Ängste, dass so etwas sich in die Richtung bewegen könnte. Da ist es gut, dass Sie sagen, es ist bei uns zumindest rechtsstaatlich sehr schwierig.
13:11 Nachwuchsmangel und Karriere im Sozialrecht: Einstellungskriterien, Gehalt und Perspektiven
KW: Lassen Sie mich noch mal fragen in Richtung Nachwuchs. Selbst wenn Geld da ist, kann man Nachwuchs nicht immer einstellen, weil die gar nicht da sind. Ist das bei Ihnen auch so?
WS: Das haben wir in der Tat erlebt. Noch vor einigen Jahren war es ausgesprochen schwierig, geeignete Juristen zu finden. Wir haben da auch gewisse Ansprüche. Bei Juristen ist es komischerweise so, dass die Noten im Staatsexamen eine enorme Rolle spielen. Mindestens genauso wichtig ist der persönliche Eindruck. Das ist eine Besonderheit. Es gibt von Ludwig Thoma den Satz: Er ist ein Einserjurist und hat auch sonst nichts im Kopf. Den zitiere ich gerne. Den nehmen wir natürlich nicht, aber die Note spielt eine enorme Rolle. Meine Erfahrung ist aber: Häufig sind gerade die Personen mit den guten Noten menschlich oft ganz tolle Typen, die man sehr gut gebrauchen kann. Die gucken wir uns natürlich an, ob sie passen, ob sie mit Menschen umgehen können, ob sie die nötigen sozialen Kompetenzen mitbringen, die man für den Beruf braucht.
KW: Gibt es denn da genug? Was ich so höre, wird Sozialrecht nicht so gerne studiert, weil man zum Beispiel als niedergelassener Anwalt da auch nicht so viel verdienen kann.
WS: Das ist genau der Punkt. Also zum einen war der Markt für Juristen sowieso leergefegt. Das ändert sich im Moment gerade auch durch die konjunkturellen Bedingungen. Das merken wir ganz deutlich. Wir kriegen wieder deutlich bessere Bewerbungen. Sie haben recht. In der Tat wird das Sozialrecht stiefmütterlich behandelt. Meine Präsidenten und Kollegen der anderen Bundesländer machen dauernd Initiativen, um da zu werben, um uns bekannter zu machen. Das fängt an der Universität an, dass einfach entsprechende Wahlfächer angeboten werden, dass überhaupt ein Angebot in der Lehre vorhanden ist und junge Juristen darauf aufmerksam gemacht werden.
KW: Ein wichtiger Grund ist die Unabhängigkeit. Man ist da sozusagen auch nur dem Recht verpflichtet. Ein anderer Grund ist auch die Bezahlung. Ist das so vergleichbar wie eine Bezahlung und die Verbeamtung bei Lehrern?
WS: Ja, die Bezahlung ist vergleichbar etwas besser und Richter sind Verbeamteten gleichgestellt.
KW: Kriegen also eine Pension in der Rente. Wenn sie dann nachher in den Ruhestand gehen, sind sie ganz gut ausgestattet.
15:20 Entlastung und Unterstützung am Sozialgericht durch ehrenamtliche Richter
SR: Ich würde ganz gerne nochmal auf das Thema Wartezeiten zurückkommen. Es freut mich, dass der Nachwuchs jetzt so langsam wiederkommt und dass auch mehr Juristen davon überzeugt sind, dass das Sozialrecht für Sie genau das Richtige ist. Es ist trotzdem so, dass es dann in vielen Fällen doch zu Wartezeiten kommt, weil die Bearbeitung einfach länger dauert. Merken Sie das am Sozialgericht direkt?
WS: Ja, wir merken das auf verschiedene Weise. Zum einen gibt es neuerdings die Möglichkeit, dass ich Schadensersatz wegen überlange Verfahrensdauer beantragen kann. Als das Gesetz vor einigen Jahren eingeführt wurde, hatten wir große Sorge, weil wir natürlich damals schon sahen, dass die Verfahrenslaufzeiten der Sozialgerichtsbarkeit vergleichsweise lang waren und haben gedacht, wir werden jetzt mit einer Flut von Entschädigungsklagen so nennen wir die, überzogen. Das ist dann erst mal gar nicht eingetreten. Wahrscheinlich auch, weil viele das gar nicht kannten und weil es für Anwälte auch eher unattraktiv war. In letzter Zeit nehmen diese Klagen zu, aber sie sind nun nicht Hauptsache. Übrigens kommt man da als Bürger relativ schnell zu seinem Recht. Die Beklagte ist da die Justizbehörde und erkennt, wenn der Anspruch berechtigt ist, auch an, dass diese Verfahren uns gar nicht so viel Arbeit machen.
KW: Es gibt auch neben den professionellen Richtern ehrenamtliche Richter. Können Sie noch mal das Verfahren nennen und auch interessant machen für die, die sich dafür bewerben wollen? Wie läuft das? Was muss ich eigentlich wissen? Was muss ich können? Brauche ich eine bestimmte Ausbildung?
WS: Das ist eine Besonderheit. In der Sozialgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das auch so, dass wir ehrenamtliche Richter haben, die freiwillig und gerne zu uns kommen und eine gewisse Kompetenz mitbringen. Man muss aber nicht über irgendeine Ausbildung und schon gar keine juristische Ausbildung verfügen. Ganz im Gegenteil, das ist gar nicht gewünscht, sondern man soll seinen gesunden Menschenverstand und seine Erfahrung im Wirtschafts- und Sozialleben hier einbringen können. Da sind diese Kollegen für uns ausgesprochen hilfreich.
KW: Wie kommt man dazu, ehrenamtlicher Richter zu werden? Wo bewerbe ich mich? Bei Ihnen oder in der Justizbehörde?
WS: Man kann zum einen bei den Verbänden, die bei uns vorschlagsberechtigt sind, zum Beispiel den Wunsch äußern. Bei den Gewerkschaften passiert das. Man kann aber auch direkt an die Justizbehörde, die letztlich diese Listen aufstellt und das Verfahren dann in Gang setzt, sich bewerben und da Interesse zeigen. Das Gute ist, dass gerade diese ehrenamtlichen Richter eigentlich alles durchweg Leute sind, die Lust dazu haben, die das gerne machen. Anders als Schöffen bei einer ordentlichen Gerichtsbarkeit, wo man auch zwangsweise Schöffe werden kann und dann möglicherweise über die zeitliche Inanspruchnahme sehr unglücklich ist, sind bei uns alle sehr motiviert, hilfreich und bringen häufig Gedanken mit ein. Das ist wirklich eine Bereicherung.
KW: Haben Sie genug, die sich bewerben?
WS: In den meisten Bereichen ja. Bei den Ärzten zum Beispiel nicht. Da fehlen uns durchaus ein paar. Nun haben wir nicht so viele Vertragsarzt-Sachen, aber es sind tatsächlich Ärzte. Gerade da ist es natürlich äußerst hilfreich. Was haben wir denn zu entscheiden? Manchmal über Sprechstunden, Material, was verordnet werden darf. Dann wissen wir gar nicht: Was ist eine Drei-Wege-Kathode oder so was? Dann erklärt uns der Arzt das, was das ist. Das ist dann für uns richtig gut, einen Sachverständigen da mit an Bord haben.
KW: Wir rufen jetzt mal allen Ärzten zu, wer dazu Lust hat: Bitte melden. Wir könnten dann den Antrag stellen, dass ein ehrenamtlicher Arzt bei Ihnen aufgenommen wird. Ich habe noch eine andere Frage Richtung SoVD. Wir haben sachkundige Juristen, die Fälle machen. Ist das für Sie gut, wenn eine solche Sachkunde dabei ist, um das Verfahren vielleicht auch zu beschleunigen?
WS: Auf jeden Fall. Bei uns herrscht kein Anwaltszwang. Das heißt, im Grunde kann jeder Bürger, auch ohne Weiteres, klagen, selbst wenn er gar nicht in der Lage ist, das zu formulieren, haben wir einen Antragsdienst. Da kann man hin und da sitzen drei, vier Kollegen jeden Tag im Wartezimmer mit Kinderspielzeug. Wenn sie Kinder mitbringen, kriegen Wartenummer, werden aufgerufen, bringen dann ihr Anliegen vor und dann helfen ihnen die Kollegen, das in Worte zu fassen, daraus einen Klageantrag zu formulieren. Die dürfen Sie nicht beraten, aber sie erklären Ihnen oder schreiben das für Sie auf, wie diese Klage aussieht. Die Möglichkeit haben wir. Trotzdem ist es natürlich schwierig, weil alle möglichen Anliegen zu uns kommen und das Ganze nicht kanalisiert ist. Da heißt es dann für so einen niedrigschwelligen Verband wie den Ihren für uns ausgesprochen hilfreich, wenn da Juristen sind, die das in die richtige Bahn lenken und den Leuten dabei helfen.
KW: Die Zusammenarbeit ist gewünscht und für die Kunden, so nennen wir sie mal, oder unsere Mitglieder auch wünschenswert. Das hilft dem Gericht auch, zu einer guten Entscheidung zu kommen.
WS: Genau, es ist für beide Seiten ausgesprochen hilfreich.
SR: Das ist ein wunderbares Schlusswort, was Sie jetzt gerade gesprochen haben. Sehr interessant, was Sie alles beim Sozialgericht und beim Landessozialgericht machen. Vor allen Dingen auch noch mal sehr interessant, dass es dort deutlich niedrigschwelliger ist, als man es erst mal so vermuten würde, so als Bürger der Stadt Hamburg. Es war sehr aufschlussreich und sehr interessant. Vielen Dank für die Information, die Sie uns heute gegeben haben und alles Gute für Sie weiter. Vielen Dank.
KW: Ich danke auch nochmal sehr herzlich dafür, dass Sie sich hier bereitgestellt haben, um unseren Fragen eine richtige und gute Richtung und Antwort zu geben. Ihnen alles Gute, Bleiben Sie gesund!
WS: Herzlichen Dank. Ich habe das sehr gerne gemacht.
SR: Das war “Sozial? Geht immer!” – Der Podcast des SoVD Hamburg. Abonnieren Sie uns auf den gängigen Plattformen und wenn es Ihnen gefallen hat, geben Sie uns dort gerne eine gute Bewertung ab. Oder Sie schicken uns Ihr Feedback an info@sovd-hh.de. Wir freuen uns, wenn Sie auch das nächste Mal wieder reinhören. Bis dahin halten wir Sie auf unseren Social Media Kanälen auf dem Laufenden oder besuchen Sie unsere Webseite sovd-hh.de.









