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SoVD-Podcast: Landessozialgericht Hamburg

Wie arbeitet das Landessozialgericht Hamburg, welche Herausforderungen gibt es und wie kann die Institution langfristig durch starke Rechtsprechung und Nachwuchs gesichert werden?

Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine der fünf Gerichtsbarkeiten, die wir in Deutschland haben. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es auch unsere Sozialgerichte. Wir sind im Grunde ein besonderes Verwaltungsgericht, zuständig für die verschiedenen Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus haben wir noch ein paar weitere Zuständigkeiten. Fast alle Themen, die irgendwie mit den Sozialgesetzbüchern 1 bis 14 zu tun haben, sind bei uns am Sozialgericht vertreten.

Wolfgang Siewert, ehemaliger Präsident des Landessozialgerichts

Landessozialgericht Hamburg: Der SoVD-Podcast zum Lesen

SR: Susanne Rahlf
KW: Klaus Wicher
WS: Wolfgang Siewert

SR: “Sozial? Geht immer!” – Der Podcast des SoVD Hamburg mit Klaus Wicher und Susanne Rahlf. Einmal im Monat diskutieren wir soziale Fragen und Problemlagen, haken nach und geben Antworten. Immer im Blick: Soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Chancengleichheit. Sie wollen keine Folge mehr verpassen? Dann abonnieren Sie uns auf den gängigen Podcast-Plattformen. Herzlich willkommen zu unserem Podcast “Sozial? Geht immer!” vom Sozialverband SoVD hier in Hamburg. Mein Name ist Susanne Rahlf.

KW: Mein Name ist Klaus Wicher. Ich bin Landesvorsitzender des SoVD.

SR: Heute zu Gast ist Wolfgang Siewert. Er ist Jurist und Präsident des Landessozialgerichts Hamburg. Herr Siewert hat eine sehr lange, umfangreiche juristische Karriere hinter sich. Er kommt eigentlich aus Bayern. Er ist in Landshut tätig gewesen, dann nach Hamburg gekommen, beim Amtsgericht Hamburg und Wandsbek gewesen, dann zum Finanzgericht gewechselt und in einer weiteren Station seiner längeren Karriere noch Leiter des Zentralamts der Behörde für Justiz und Gleichstellung gewesen, bevor er dann 2014 zum Präsidenten des Landessozialgericht ernannt wurde. Eine sehr umfangreiche Vita und ich glaube, Sie sind genau der richtige Mann, um uns jetzt noch mal zu erklären, das Landessozialgericht: Für wen sind Sie zuständig und was sind Ihre Aufgaben?

WS: Vielen Dank für die Einladung. Das erkläre ich natürlich gerne. Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine der fünf Gerichtsbarkeiten, die wir in Deutschland haben. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es auch unsere Sozialgerichte. Wir sind im Grunde ein besonderes Verwaltungsgericht, zuständig für die verschiedenen Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus haben wir noch ein paar weitere Zuständigkeiten. Fast alle Themen, die irgendwie mit den Sozialgesetzbüchern 1 bis 14 zu tun haben, sind bei uns am Sozialgericht vertreten.

KW: Es geht um Rente, um Pflege, um Krankenversicherung oder um Arbeitslosenversicherung, also um die großen Sozialversicherungen zu benennen. Natürlich auch um das Recht behinderter Menschen.

WS: Ganz genau. Das sind die wesentlichen Punkte. Daneben dann auch noch Grundsicherung und Bürgergeld. Wir haben auch noch Zuständigkeiten, an die man gar nicht denkt. Zum Beispiel das Vertragsarztrecht. Wie kommt der Arzt zu seinem Honorar? Macht bei uns auch einigen Umfang aus.

Im Transkript wurde aus redaktionellen Gründen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen beinhalten keine Wertung und gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Hamburg, im Januar 2026

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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