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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

Im Herbst findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Doch für viele Wähler:innen stellt sich die Frage: Was soll ich wählen? Als größter, leistungsfähigster Sozialverband in Hamburg sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Mitglieder und alle Interessierten rund um die Wahl zu informieren und Orientierungshilfen zu geben. Auf dieser Seite wollen wir deshalb Stück für Stück zentrale Fragen beantworten, sozialpolitische Kernforderungen formulieren und die Wahlprogramme der Parteien entsprechend analysieren – aber auch zurückblicken auf Meilensteine in der Sozialgesetzgebung seit der letzten Bundestagswahl 2017.

SoVD-Kernforderungen zur Bundestagswahl 2021

Als großer Sozialverband ist der SoVD Sprachrohr für kranke, pflegebedürftige, alte, behinderte sowie alle benachteiligten Menschen auf bundespolitischer und landespolitischer Ebene – wie bei uns in Hamburg. Wir mischen uns ein und verschaffen ihrer Stimme rund um die Themen Rente, Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung Gehör in Politik und Öffentlichkeit. So auch, wenn die politischen Weichen im Zuge der Bundestagswahl neu gestellt werden. Denn der Erhalt und Ausbau unserer sozialen Sicherungssysteme trägt entscheidend bei zu sozialer Stabilität und sozialem Frieden in der Bundesrepublik Deutschland.

Sozialstaat stärken

  • Soziale Sicherung verbessern
  • Bezahlbares Wohnen gewährleisten
  • Verteilungsgerechtigkeit herstellen

Mehr soziale Sicherheit im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Gesetzliche Rente stärken
  • Altersarmut wirksam bekämpfen
  • Erwerbstätigenversicherung einführen

Zukunftswege für Kinder und Jugendliche eröffnen

  • Armut von Kindern und Jugendlichen bekämpfen
  • Das Wahlalter absenken
  • Medienkompetenz als Schulfach einführen

Frauen und Männer konsequent gleichstellen

  • Eigenständige Existenzsicherung von Frauen gewährleisten
  • Sorgearbeit aufwerten und umverteilen
  • Mehr Frauen in die Parlamente

Sozialer Schutz bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit

  • Gute Arbeit sichern
  • Mindestlohn erhöhen
  • Soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit herstellen

Engagiert für und mit Menschen mit Behinderungen

  • Inklusiven Arbeitsmarkt voranbringen
  • Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen verwirklichen
  • Inklusive Bildung voranbringen

Solidarische Krankenversicherung bedarfsgerecht ausbauen

  • Bedarfsgerechte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherstellen
  • Einseitige Belastungen abschaffen
  • Bürgerversicherung einführen

Pflegerisiko solidarisch absichern

  • Pflege-Bürgerversicherung als Vollversicherung einführen
  • Reha vor und bei Pflege stärken
  • Den Pflegenotstand überwinden

Soziale Rechte in Europa stärken

  • Für ein soziales Europa
  • Gerechte Verteilung von Wohlstand
  • Europa braucht soziale Zukunftsprogramme

Als CDU und CSU stehen wir wie keine andere Partei für die Soziale Marktwirtschaft. Unsere Sozialversicherungssysteme werden wir leistungsfähig halten. Grundlage dafür sind ein kraftvoller Neustart nach der Krise, nachhaltiges Wachstum und solide Finanzen. Mit unserem Modernisierungsjahrzehnt werden wir neue Dynamik entfachen und ein in Zukunft klimaneutrales Industrieland bleiben. Dafür brauchen wir Innovationen, Kreativität und Engagement, aber keine zusätzlichen Lasten und Steuererhöhungen. Sie stehen dem notwendigen Aufschwung unserer Wirtschaft, der Grundlage leistungsfähiger sozialer Sicherungssysteme ist, entgegen.

Wo Wohnraum teuer ist oder fehlt, heißt unsere Devise: mehr, schnell, modern und bezahlbar bauen. Unser Ziel ist, dass bis 2025 mehr als 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Hierzu werden wir unsere Wohnraumoffensive fortführen. Wir werden den sozialen Wohnungsbau weiter fördern und das Wohngeld ab 2022 regelmäßig anpassen. Uns ist wichtig, dass Menschen möglichst lange in der eigenen Wohnung, im Haus oder im angestammten Wohnviertel leben können. Deshalb werden wir die dafür erforderlichen Investitionen in den altersgerechten und barrierefreien Umbau – insbesondere über KfW-Programme – unterstützen.

Gerade in der Corona-Pandemie konnten sich die Menschen dank der SPD auf einen starken Sozialstaat verlassen. Wir stehen für die Stärkung des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft. Deshalb müssen auch nach der Pandemie v.a. die Rente, Kranken- und Pflegeversicherung gestärkt und nicht geschwächt werden. Dafür bedarf es vor allem eines fairen Steuersystems. Reichtum muss stärker besteuert werden – also Erbschaften, Vermögen und sehr hohes Einkommen. Auf Grund der Beitragsfinanzierung der sozialen Sicherung sind gute und sichere Arbeitsplätze genauso entscheidend. Daher setzen wir uns für eine hohe Beschäftigungsquote, z.B. durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine anständige Lohnentwicklung durch einen Mindestlohn von 12 Euro und mehr Tarifverträge ein.
 

Anmerkung: Die Fragen an die SPD mussten leicht abgewandelt werden: Wie wollen Sie die sozialen Sicherungssysteme finanziell bedarfsgerecht ausstatten und verhindern, dass es bei den sozialen Sicherungssystemen nach der Corona-Pandemie zu Leistungskürzungen kommt?

Wir GRÜNE wollen die sozialen Sicherungssysteme mit einem klugen Mix aus Steuer- und Beitragsmitteln bedarfsgerecht ausstatten und die Leistungserbringung auch in Zukunft sicherstellen. Die Einnahmen aus der Einführung einer neuen Vermögensteuer sowie der Anhebung der Spitzensteuersätze dienen grundsätzlich nicht der bedarfsgerechten Ausstattung der sozialen Sicherungssysteme. Allerdings tragen diese Einnahmen dazu bei, andere wichtige Aufgaben zu finanzieren und verschaffen dem Haushalt somit größere Spielräume. Für das Baurecht sind die Länder zuständig. Wir GRÜNE werden aber allgemein private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen verpflichten, ihre Angebote nach einer angemessenen Übergangsfrist barrierefrei zu gestalten. Das betrifft auch Wohnungen. Außerdem werden wir die Vorgabe für die Zahl barrierefreier Sozialwohnungen erhöhen.

Jede und jeder Einzelne soll die Chance haben, beruflich und privat aufzusteigen. Der moderne Sozialstaat muss ein Sprungbrett sein. Er muss ermutigen, Potentiale freisetzen und Anstrengung auch wirklich belohnen. Ziel muss es sein, dass Menschen möglichst schnell berufliche Fortschritte machen können. Wir Freie Demokraten wollen Chancen durch Freiräume eröffnen – für ein selbstbestimmtes Leben. Eine Erhöhung der Steuern und Abgaben für die Finanzierung des Sozialstaats lehnen wir ab. Stattdessen wollen wir einen fairen Tarif bei der Einkommensteuer: den Chancentarif. Denn für uns ist klar: Eine Durchschnittsverdienerin und ein Durchschnittsverdiener dürfen nicht fast schon den höchsten Steuersatz zahlen. Das ist leistungsfeindlich und ungerecht. Umso wichtiger ist es, Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei den Steuern und Abgaben nachhaltig und deutlich zu entlasten. Zudem lehnen wir eine einmalige Vermögensabgabe ebenso ab wie die Wiederbelebung der Vermögensteuer. Beides ist für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft ein Hemmschuh bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie, weil den Unternehmen Liquidität unabhängig von deren Ertragslage entzogen wird. Das Bauland und somit auch der Wohnraum in unseren Städten wird knapper, die Mieten steigen immer weiter. Dagegen hilft vor allem: Mehr Flächen mobilisieren und mehr bauen. Wir Freie Demokraten wollen deshalb ein Baulücken- und Potentialflächenkataster einführen. Auf dessen Grundlage können die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten konkrete Zeit- und Maßnahmenpläne zur Bebauung dieser Flächen entwickeln. Hindernisse bei der Wiederverwertung von Brachflächen sind konsequent zu beseitigen. Der Bund muss die Länder im Rahmen der Bauministerkonferenz außerdem zu einer Entbürokratisierung des Dachausbaus und der Dachaufstockung anhalten. Darüber hinaus ist die Aktivierung von Bauland notwendig, beispielsweise durch eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Wir wollen Bauen außerdem günstiger machen. Durch die Vielzahl von Vorschriften entstehen massive Kosten. Daher wollen wir einen Baukosten-TÜV einführen, der neue Regelungen auf ihre Kosten für Bauen und Wohnen ermittelt. Unser Ziel ist es, kostenverursachende Normen zu vermeiden und den Entscheiderinnen und Entscheidern eine transparente Grundlage für ihr Handeln zur Verfügung zu stellen. Die Genehmigungsverfahren vor dem Bauen wollen wir beschleunigen.

Für die Höhe bzw. Stabilität der Sozialbeiträge sind das Beschäftigungsniveau, die Überführung geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und angemessene Bruttolöhne- und -gehälter ausschlaggebend. Wir wollen die Tarifbindung stärken und prekäre Beschäftigung wie Leiharbeit und befristete Verträge zurückdrängen. Grundsätzlich sollen alle Einkommensarten zur Finanzierung der Sozialversicherungen einbezogen, die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht bzw. aufgehoben und die paritätische Beteiligung der Arbeitgeber garantiert werden. Das Steuerkonzept der LINKEN sieht Mehreinnahmen von ca. 160 Mrd. Euro pro Jahr vor, insbesondere durch folgende Maßnahmen: 60 Mrd. Euro durch die Wiedererhebung der Vermögensteuer, 35 Mrd. Euro durch eine höhere Besteuerung von Konzernen und 30 Mrd. Euro durch die Einführung der Finanztransaktionsteuer. Bei der Einkommensbesteuerung fordern wir eine aufkommensneutrale Steuerreform, durch die hohe Einkommen belastet und niedrigere und mittlere entlastet werden. Zur Bewältigung der Kosten der Corona-Pandemie fordern wir eine einmalige Vermögensabgabe, die über 20 Jahre insgesamt 310 Mrd. Euro erbringt. Für bezahlbares Wohnen wollen wir Mietendeckel im gesamten Bundesgebiet möglich machen. Unser Ziel: die Explosion der Mieten nicht nur bremsen, sondern beenden und rückgängig machen. Besonders hohe Mieten müssen abgesenkt werden. Wir fordern bundesweit überall dort, wo es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt, einen Mietenstopp für bestehende Mietverträge. 15 Milliarden Euro wollen wir jährlich investieren, damit bis zu 250 000 Sozialwohnungen und weitere kommunale und genossenschaftliche Wohnungen pro Jahr entstehen können. Die Herstellung von Barrierefreiheit als Gemeinwohlziel und als Teil einer angemessenen Wohnraumversorgung wollen wir verbindlich im Baugesetzbuch und in den Bauordnungen der Länder festschreiben. Im Rahmen des von uns geforderten öffentlichen Wohnungsbauprogramms soll ein bedarfsdeckender Anteil barrierefreier Wohnungen entstehen.

Die beste Rentenpolitik ist eine gute Wirtschaftspolitik. Denn je mehr Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten, desto besser ist es für die Rente. Das haben die letzten zehn Jahre gezeigt, die im ganzen Land zu deutlichen Rentensteigerungen geführt haben. Wir stehen für eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dabei für die meisten Menschen die zentrale Säule bleiben. Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair und nachvollziehbar verteilt. Wir werden, wie von der Rentenkommission der Bundesregierung unter Beteiligung der Sozialpartner und der Wissenschaft vorgeschlagen, den bisher nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen Sozialbeirat zu einem Alterssicherungsbeirat weiterentwickeln. Freiwillige Beiträge in der Gesetzlichen Rentenversicherung in jeglicher gewünschten Höhe werden wir zulassen, maximal bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Mit Blick auf die Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wollen wir, dass diese beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente auch von den Verbesserungen der Jahre 2014 und 2019 profitieren. Eine Erwerbstätigenversicherung lehnen wir ab.

Viele, die jetzt die gesetzliche Rente kaputt reden, tun das im Interesse der Finanzwirtschaft. Aber die gesetzliche Rente ist ein zentrales Versprechen unseres Sozialstaates und für uns die tragende Säule der Alterssicherung. Deshalb garantieren wir ein stabiles Rentenniveau und lehnen eine Erhöhung des Regeleintrittsalters ab. Es muss weiterhin für Jung und Alt gelten, dass man nach einem Leben voller Arbeit eine ordentliche Rente bekommt. Der beste Weg, die Renten stabil zu halten, sind steigende Löhne und zukunftsfeste Arbeitsplätze. Wir wollen die Beschäftigungsquote erhöhen und eine anständige Lohnentwicklung durch mehr Tarifverträge und die Erhöhung des Mindestlohns sicherstellen. Denn höhere Löhne bedeuten auch höhere Beitragseinnahmen. Zudem muss die Rente gerecht und solidarisch finanziert werden. Für eine stabile Rente werden wir hohe Einkommen und Vermögen etwas stärker an der Finanzierung des Sozialstaats beteiligen.
 

Anmerkung: Die Fragen an die SPD mussten leicht abgewandelt werden: In der rentenpolitischen Auseinandersetzung wird von verschiedenen Seiten unter dem Deckmantel der Generationengerechtigkeit der Ausbau der kapitalgedeckten Altersversorgung gefordert. Wie begegnen Sie dieser Diskussion und was werden Sie tun, um die gesetzliche Rente generationengerecht aufzustellen?

Wir GRÜNE wollen sicherstellen, dass alle Menschen von ihrer Rente im Alter leben können. Dazu wollen wir das gesetzliche Rentenniveau stabilisieren, die Grundrente zur Grünen Garantierente weiterentwickeln, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Bürger*innenversicherung umbauen und eine sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Geringverdiener*innen einführen. Mit der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage wollen wir Arbeitgeber*innen, die niedrige Löhne zahlen, dazu verpflichten, dass sie mehr für ihre Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Damit setzen wir direkt beim Erwerbsleben an und sorgen dafür, dass auch Geringverdienende und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen eine Rente oberhalb der Grundsicherung erhalten, ohne im Alter auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Wir Freie Demokraten fordern die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente. Daher schlagen wir vor, die verpflichtende erste Säule unseres Rentensystems künftig auf zwei Pfeiler zu stellen, dadurch endlich für Demographiefestigkeit zu sorgen und das Rentenniveau langfristig wieder zu steigern. Dabei wird genau derselbe Anteil wie bisher für die Altersvorsorge aufgewendet – wie üblich aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Neu ist, dass neben dem größeren Betrag, der weiter in die umlagefinanzierte Rentenversicherung fließt, ein kleinerer Betrag von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, chancenorientierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge angelegt wird, die als Fonds unabhängig verwaltet wird, eben die gesetzliche Aktienrente. Schweden macht uns seit Jahren vor, wie Aktien-Sparen so erfolgreich und risikoarm organisiert werden kann. Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten. Die Konzeption der Grundrente überzeugt uns nicht. Wir Freie Demokraten wollen eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr als die Grundsicherung haben und auch mehr als Menschen, die nicht gearbeitet und eingezahlt haben. Das erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung. Die Idee einer Erwerbstätigenversicherung überzeugt uns nicht. Wir Freie Demokraten wollen maximale Wahlfreiheit für Selbstständige bei der Altersvorsorge. Auch die Form der Vorsorge soll frei wählbar sein. Für die Gründungsphase wollen wir Karenzfristen. Dabei halten wir grundsätzlich eine Pflicht zur Altersvorsorge wie bei der Krankenversicherung für angemessen. Die Wahlfreiheit soll für alle Selbstständigen ohne obligatorisches Alterssicherungssystem sowie für Selbstständige gelten, die bisher in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Wir wollen die umlagefinanzierte gesetzliche Rente stärken, indem wir das Rentenniveau auf 53 Prozent (ohne den Revisionseffekt ab Juli 2021) anheben. Das kommt allen Rentnerinnen und Rentnern heute und in Zukunft zugute. Die Renten würden sich grob gerechnet im Schnitt um zehn Prozent erhöhen. Zudem wollen wir die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Solidarischen Erwerbstätigenversicherung ausbauen. Diese bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Die Beitragsseite wollen wir zusätzlich stärken durch bessere Tarifabdeckung, Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13 Euro, das Überwinden von Leiharbeit, missbräuchlichen Werkverträgen, geringfügiger und befristeter Beschäftigung. Außerdem wollen wir die Beitragsbemessungsgrenze anheben. Im Hinblick auf Erwerbsminderungsrenten fordern wir, dass die unsozialen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abgeschafft werden und Verbesserungen bei der Zurechnungszeit für Neurentner*innen wertgleich auch auf den Rentenbestand ausgeweitet werden müssen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift zu kurz, um Zeiten niedriger Löhne auszugleichen. Wir wollen deshalb die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro. Bei einem Rentenniveau von 53 Prozent hätte zum Beispiel eine Einzelhandelskauffrau mit einem Gehalt von 2.200 Euro brutto dadurch nach 45 Jahren Arbeit monatlich knapp 198 Euro mehr als nach geltendem Recht mit der sogenannten Grundrente – ohne eine Einkommensprüfung! Davon würden vor allem Frauen und in Ostdeutschland Beschäftigte profitieren. Für all jene, die trotz unserer Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben, um davon leben zu können, führen wir eine Solidarische Mindestrente ein. Sie wird als Zuschlag von der Rentenversicherung an alle Menschen im Rentenalter gezahlt, die im Alter weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft und wird aus Steuern finanziert.

Wir vertrauen auf die Sozialpartnerschaft und werden sie stärken. Wir werden den Tarifpartnern möglichst großen Spielraum in der Gestaltung von Arbeitsregelungen lassen. Regelungen auf tariflicher, betrieblicher und vertraglicher Ebene werden den differenzierten Bedürfnissen eher gerecht. So können Tarifpartner am besten ihrer Aufgabe nachkommen, für gute Löhne und Arbeitsbedingungen zu sorgen und tragfähige Lösungen für den Wandel der Arbeitswelt zu finden. Wir werden die Tarifpartner dabei flankierend unterstützen und dort, wo es nötig ist, auch gesetzgeberisch eingreifen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Tarifgeltung in Branchen mit geringer Tarifbindung. Dieses Instrument werden wir stärken. Wir starten eine Offensive zur beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, um zum Beispiel Sprachkompetenzen und Ausbildungsfähigkeit zu verbessern. Die Anrechnung von Einkommen im SGB II wollen wir neu ausgestalten, um damit mehr Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung zu setzen und einen schrittweisen Ausstieg aus Hartz IV zu fördern. Ziel muss sein, möglichst viele Menschen aus Hartz IV wieder in Arbeit zu bringen.

Und Ziel bleibt Vollbeschäftigung und gute Arbeit. Mit Tarifverträgen für alle Beschäftigten. Denn das heißt bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. Und mit einem ausreichenden Mindestlohn statt Niedriglohn. Zudem stehen wir für Planungssicherheit statt befristeter Arbeit. Gerade der Blick auf den Strukturwandel macht deutlich, wie wichtig die Mitbestimmung ist. Daher wollen wir die Unternehmensmitbestimmung und den Kündigungsschutz für Betriebsrät*innen ausweiten und ein Update für die betriebliche Mitbestimmung bei der Beschäftigtensicherung, beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen oder neuen Technologien, bei der Personalbemessung und bei der betrieblichen Weiterbildung. Daneben brauchen wir klare Leitplanken im Arbeitsrecht: Mit uns wird es keine Erhöhung der täglichen Arbeitszeit geben. Und wir stehen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch ein Mobiles-Arbeit-Gesetz, dass die Möglichkeit auf Home Office schafft, wo dies gewünscht und möglich ist.
 

Anmerkung: Die Fragen an die SPD mussten leicht abgewandelt werden: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um gute Arbeit und gute Löhne zu ermöglichen?

Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen wollen wir GRÜNE durch einen Mindestlohn von 12 Euro, mehr Tarifbindung durch ein Tariftreuegesetz und allgemein verbindliche Tarifverträge, Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und sozialversicherte Beschäftigung statt Minijobs erreichen. Wir werden den allgemeinen Mindestlohn sofort auf 12€ pro Stunde anheben. Zudem wollen wir GRÜNE die Mindestlohnkommission reformieren, damit in Zukunft auch der Schutz vor Armut bei der Mindestlohnerhöhung berücksichtigt wird. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln. Diese soll perspektivisch alle Erwerbstätigen einbeziehen und absichern. Außerdem sollen Beratung, Vermittlung und Förderung von beruflicher Weiterbildung Kernaufgaben der Arbeitsversicherung werden. Wir GRÜNE wollen die Grundsicherung zu einer Garantiesicherung weiterentwickeln, indem wir die Regelsätze schrittweise anheben, Sanktionen abschaffen, die Vermögensprüfung durch eine Selbstauskunft ersetzen, die Hinzuverdienstgrenzen verbessern und die sogenannte Bedarfsgemeinschaft Schritt für Schritt abschaffen.

Wir Freie Demokraten wollen die Minijob- und Midijob-Grenze erhöhen und dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Mit jeder Anpassung des Mindestlohns reduzieren sich heute die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen eines Mini- beziehungsweise Midijobs arbeiten dürfen. Damit sind Mini- oder Midijobber von Erhöhungen durch die allgemeine Lohnentwicklung abgeschnitten. Das wollen wir ändern und so für mehr Leistungsgerechtigkeit sorgen. Wir Freie Demokraten wollen das Liberale Bürgergeld. Wir wollen steuerfinanzierte Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder das Wohngeld in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammenfassen, auch im Sinne einer negativen Einkommensteuer. Beim Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehungsweise beim angestrebten Liberalen Bürgergeld wollen wir bessere Hinzuverdienstregeln. Die aktuellen Regeln sind demotivierend und sie belohnen kaum, die Grundsicherung durch eigene Arbeit Schritt für Schritt zu verlassen. Bessere Hinzuverdienstregeln ermöglichen aber genau das: Sie bilden eine trittfeste Leiter, die aus Hartz IV herausführt. Das Einkommen von Jugendlichen aus Familien, die ALG II beziehen, soll bis zur Höhe eines Minijobs gar nicht angerechnet werden. Junge Erwachsene sollen künftig nicht mehr für Forderungen des Staates haften, welche auf ein Verschulden der Eltern - wie beispielsweise das verspätete Anzeigen einer Erwerbstätigkeit der Eltern - beruhen.

DIE LINKE fordert u.a. Leiharbeit durch feste Arbeitsplätze zu ersetzen, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu stärken und Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Der gesetzliche Mindestlohn soll auf 13 Euro erhöht und jährlich an die Tariflohnentwicklung angepasst werden. DIE LINKE setzt sich für eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung ein: Junge Menschen sollen schneller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten; langjährig Beschäftigte sollen davor bewahrt werden, nach kurzer Zeit in das Hartz-IV-System wechseln zu müssen. Zumutbare Arbeitsangebote müssen sich am Grundsatz "Gute Arbeit" orientieren. Qualifizierung und Weiterbildung sollen gestärkt, das Arbeitslosengeld soll erhöht und ein Arbeitslosengeld Plus eingeführt werden. Ziel unserer Verbesserungen der Arbeitslosenversicherung ist es, möglichst viele Menschen gut abzusichern. Dies schließt auch die Erwerbstätigen ein, die bislang von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung noch ausgeschlossen sind (zum Beispiel Soloselbstständige und Freiberufler*innen). Ein jährlicher Inflationsausgleich soll eine Absenkung des Lebensstandards durch Preissteigerungen verhindern. Das ALG II soll durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie individuelle Mindestsicherung in Höhe von 1.200 Euro ersetzt werden.

Im Rahmen der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, insbesondere global agierende Konzerne stärker in die soziale Verantwortung zu nehmen und Strukturen von Sozialpartnerschaften zu schaffen und auszubauen. Denn gerechte Löhne entstehen nur durch Tarifverträge, die von den Sozialpartnern der Mitgliedstaaten ausgehandelt werden. Wir stehen dafür, dass sich die EU auf Grundstandards bei Arbeitnehmerrechten sowie Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards konzentriert. Eine europäische Arbeitslosen-, Renten- oder Gesundheitsversicherung lehnen wir ab. Die sozialen Sicherungssysteme sind in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Wir stehen für ein solidarisches Europa, das sozial-ökologisch wirtschaftet. Daher werden wir den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einem Nachhaltigkeitspakt weiterentwickeln. Aus dem Wiederaufbaufonds muss ein dauerhafter Integrationsfortschritt werden, um die EU zu einer echten Sozialunion weiterzuentwickeln. Wir wollen die Arbeits- und Lebensbedingungen in ganz Europa verbessern und die europäische Säule sozialer Rechte konsequent umsetzen. Entscheidend ist, dass alle Arbeitnehmer*innen von ihrer Arbeit gut leben können. Zur angemessenen sozialen Absicherung setzen wir uns für europäische Mindeststandards bei den nationalen Grundsicherungssystemen ein. Wichtig ist zudem die Bekämpfung von Kinderarmut und die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie. Wir werden die europäische Jugendgarantie weiter stärken und jungen Menschen eine Perspektive bieten.
 

Anmerkung: Die Fragen an die SPD mussten leicht abgewandelt werden: Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die soziale Dimension der EU stärken und welche Rolle spielen dabei soziale Mindeststandards, z.B. bei Lohnhöhe sowie der Absicherung bei Arbeitslosigkeit und Armut?

Das Versprechen eines sozialen Europas ist noch nicht eingelöst. Dazu sind gemeinsame Arbeits- und Sozialstandards zu entwickeln und grenzüberschreitendes Arbeiten sozial besser abzusichern (19/8287). Bei der Schaffung von Mindeststandards müssen ökonomisch schwächere Mitgliedstaten beraten und unterstützt werden. Gute Löhne und existenzsichernde Arbeitslosenversicherungssysteme verhindern Armut und erhöhen das Sicherungsniveau. Wir GRÜNE befürworten gemeinsame Mindeststandards, wie die Einführung einer Mindestlohnrichtlinie, ein Rückversicherungssystem für nationale Arbeitslosenversicherungen und Mindeststandards für Mindestsicherungssysteme. Die Einführung einer europäischen Rückversicherung der nationalen Arbeitslosenversicherungen wäre ein wirksames Notfallinstrument in Krisenzeiten - sie greift, wenn einzelne Mitgliedstaaten überfordert sind. Als automatischer Stabilisator kann sie Krisen verkürzen und trägt zur Angleichung des Schutzniveaus in den Mitgliedstaaten bei.

Wir Freie Demokraten wollen gleichberechtigte Chancen auf Arbeit und Wohlstand für die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union (EU). Dafür braucht es angebotsorientierte Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten im EU-Binnenmarkt. Gleichzeitig wollen wir aber keine Transferunion. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist und bleibt zu Recht Aufgabe der Mitgliedstaaten. Gerade Sozialpolitik muss so nah an den Menschen gemacht werden wie möglich. Eine europäische Arbeitslosenversicherung lehnen wir daher ab. Nur in Fragen, die tatsächlich eine erhebliche grenzüberschreitende Bedeutung für den Binnenmarkt oder die Freizügigkeit haben, ist die EU politisch gefordert, Regelungen zu treffen. Dabei ist die verstärkte Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedstaaten eine Alternative, die genutzt werden könnte. Wir Freie Demokraten begrüßen, dass bei der Schaffung der Europäischen Säule sozialer Rechte keine Ausweitung der Kompetenzen der EU vorgesehen ist.

Es braucht in der EU höhere Steuern für Reiche und Konzerne und ein Ende der Schuldenregeln, um in den Sozialstaat und den sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft zu investieren und Massenarbeitslosigkeit und Armut zu bekämpfen. Wir wollen mit der Sozialen Fortschrittsklausel den Arbeits- und Sozialrechten endlich den Vorrang vor den Binnenmarktfreiheiten in den Verträgen geben. Wir fordern europäische Mindeststandards für existenzsichernde Löhne von mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns des jeweiligen Landes, für die Förderung von Tarifverträgen und gewerkschaftlichen Rechten sowie für Sozialleistungen in den Mitgliedstaaten, die das Existenzminimum garantieren. Wir wollen, dass die nationalen Sozialversicherungen vom ersten Tag an für entsendete Arbeiter*innen und Saisonkräfte gelten. Wir wollen einen EU-Solidarfonds um die Sozial- und Arbeitslosensysteme in von Krisen betroffenen Ländern zu unterstützen und mittelfristig eine solidarische EU-Arbeitslosenversicherung. Wir wollen Steueroasen trockenlegen und Steuervermeidung unterbinden, auch durch einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen mit breiten und einheitlichen Bemessungsgrundlagen, die aktuelle Vereinbarung ist viel zu niedrig. Und wir wollen gemeinsame Mindeststandards für die Besteuerung großer Vermögen und Spitzeneinkommen. Banken, die in Steueroasen operieren, werden wir die Lizenz entziehen.

Unser Ziel ist ein inklusiver erster Arbeitsmarkt. Das Potenzial von Fachkräften mit Behinderungen bleibt vielfach noch immer ungenutzt. Gemeinsam mit den Schwerbehindertenvertretungen wollen wir das betriebliche Eingliederungsmanagement stärken. Die Zunahme von Behinderungen durch das Altern von Mitarbeitern und der Anstieg der Diagnosen psychischer Erkrankungen stellt Arbeitgeber vor immer neue Herausforderungen. Daher setzen wir uns für den Ausbau von verlässlichen Frühwarnsystemen und effiziente Präventivmaßnahmen ein. Bildung ist Ländersache, aber die Bildungschancen von Menschen mit Behinderung dürfen nicht von dem jeweiligen Wohnort abhängen. In ganz Deutschland müssen Schülerinnen und Schüler dieselben Bedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten bekommen. Unser Ziel ist es, dass jeder die für ihn individuell beste Bildung in einem inklusiven Schulsystem bekommt. Die deutsche Wirtschaft ist bekannt für ihre internationale Innovationsfähigkeit. Diese muss sie auch bei der Barrierefreiheit von Produkten zeigen.

Wir wollen eine Gesellschaft, die inklusiv und solidarisch ist und allen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich macht. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist dafür entscheidend. Denn sehr viele Menschen mit Behinderungen sind gut ausgebildet. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht oder nur gering erfüllen, werden wir die Ausgleichsabgabe deutlich erhöhen und diese Mittel für Maßnahmen einsetzen, die die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt spürbar verbessern. Wir setzen uns dafür ein, Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf zu überwinden und dafür, dass Möglichkeiten zum Übergang von Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebaut werden. Hierfür werden wir die bestehenden Kooperationen auf der kommunalen Ebene und die Rolle der Werkstätten bei den erfolgreichen Übergängen in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich ausbauen. Das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung werden wir ausbauen. Arbeitgeber unterstützen wir dabei durch einheitliche Ansprechstellen, die bei den verschiedenen Unterstützungsleistungen beraten.
 

Anmerkung: Die Fragen an die SPD mussten leicht abgewandelt werden: Wie wollen Sie die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt beenden und insbesondere inklusive (Aus)Bildung für junge Menschen mit und ohne Behinderung verwirklichen?

Wir GRÜNE wollen das System von Lohnzuschüssen und anderen Unterstützungsleistungen transparenter und verlässlicher machen. Leistungen müssen zudem schneller bewilligt werden. Die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die deutlich weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als sie müssten, wollen wir deutlich erhöhen. Der Bund soll die Länder dabei unterstützen, Schulen inklusiv zu gestalten. Damit Inklusion in Schulen gelingt, müssen Schüler*innen gute Lernbedingungen vorfinden. Dazu brauchen Lehrer*innen, anderes Schulpersonal und Integrationshelfer*innen bzw. Schulbegleiter*innen gute Arbeitsbedingungen. Wir GRÜNE werden private Anbieter von Waren und Dienstleistungen gesetzlich verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Auch die Orte, an denen sie angeboten werden, müssen barrierefrei werden. Dort, wo das (noch) nicht möglich ist, sollen sie ihre Angebote auf anderen Wegen zugänglich machen.

Wir Freie Demokraten wollen Menschen mit Behinderungen darin unterstützen, auch eine Beschäftigung außerhalb der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu finden. Bei der Sicherung der beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt spielen Inklusionsbetriebe eine Schlüsselrolle. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat daher eine Initiative eingebracht, mit dem Ziel, die inklusive Arbeitswelt voranzubringen und die wirtschaftliche Absicherung von Inklusionsbetrieben zu verbessern („Menschenwürdige und inklusive Arbeitswelt voranbringen“ (BT-Drs.-19/22474). In diesem Zuge wollen wir auch eine bessere Beratung und Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderungen. Die Vorbereitung muss bereits in der Schule beginnen. Wir wollen die praxistauglichere Ausgestaltung des Budgets für Arbeit und eine praxisnahe aktive Arbeitsvermittlung und Begleitung. Die Chancen der Beschäftigten einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf eine reguläre Beschäftigung wollen wir verbessern und ihre Integration in den ersten Arbeitsmarkt fördern. Zudem wollen wir Menschen mit Behinderung und Lernschwäche bestmöglich fördern. Die Wahlfreiheit zwischen Regelunterricht und speziellen Klassen beziehungsweise Schulen soll bei Eltern und ihren Kindern liegen. Wir setzen uns daher für den Erhalt dieser ein. Wir möchten dafür sorgen, dass jedes Kind das Bestmögliche aus seinen Potentialen machen kann und gut auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben vorbereitet wird. Außerdem wollen wir Menschen mit Behinderungen auch bei Prüfungen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung garantieren. Damit sorgen wir für Chancengerechtigkeit. Wir fordern die vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, denn barrierefreie Mobilität ist Bewegungsfreiheit. Von ihr profitieren Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern, ältere Menschen und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität erfährt zeitweise jede und jeder Einzelne.

DIE LINKE fordert die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts, langfristige und bedarfsdeckende Förderungen von Menschen mit Behinderungen, die Anhebung der Beschäftigungsquote und die deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe, eine bessere und einheitliche Beratung und Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit. Wir wollen Inklusionsunternehmen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen deutlich stärker fördern und ausweiten. Die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss stärker gefördert werden. Dafür sind das Budget für Arbeit und für Ausbildung bedarfsdeckend auszugestalten und zu stärken. Wir wollen die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen vorrangig fördern, die berufsbegleitende Fortbildung entwickeln und eine verbindliche Ausbildungsplatzquote und eine Ausbildungsplatzausgleichsabgabe schrittweise einführen. Die Privatwirtschaft muss verpflichtet werden, Güter und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. In den Werkstätten müssen der gesetzliche Mindestlohn, Tarifverträge und Betriebsräte realisiert werden.

Eine umfassende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und den Erhalt unseres sehr guten Gesundheitssystems erreichen wir mit der bewährten Selbstverwaltung, der freien Arzt- und Therapiewahl sowie mit dem Zusammenspiel von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Eine Einheitsversicherung und Schritte dahin lehnen wir ab. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung, die wir mit Blick auf den demografischen Wandel zukunftssicher und generationengerecht aufstellen wollen. Dabei würde eine Bürgerversicherung die finanziellen Herausforderungen nur in die Zukunft verschieben. 

Alle müssen sich darauf verlassen können, dass sie unabhängig von Einkommen und Wohnort die beste medizinische und pflegerische Versorgung bekommen. Wir werden daher alle auf die gleiche Weise versichern – in der Bürgerversicherung. Wir wollen die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen beenden, denn sie wirkt sich negativ auf die Versorgung der Patient*innen und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus. Gewinne sollen verpflichtend und weitestgehend wieder in das Gesundheitssystem zurückfließen. Das System der Fallpauschalen werden wir auf den Prüfstand stellen, die Pauschalen überarbeiten und wo nötig abschaffen. Insgesamt werden wir für eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung der Kliniken, den Erhalt der Versorgung inklusive den Ausbau der integrierten Versorgungszentren in den ländlichen Regionen sowie eine integrierte, bessere Notfallversorgung sorgen. Denn bei der Stärkung des Gemeinwohls spielen öffentliche Krankenhäuser eine zentrale Rolle. Barrierefreiheit ist gerade im Gesundheitssektor entscheidend. Wir werden vor allem die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen. Daher wollen wir ein Bundesprogramm Barrierefreiheit initiieren.
 

Anmerkung: Die Fragen an die SPD mussten leicht abgewandelt werden: Wie wollen Sie eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige, wohnortnahe und barrierefreie Gesundheitsversorgung sicherstellen?

Durch Gesundheitsregionen und den Abbau von Hürden zwischen den Sektoren sollen Krankenhäuser, Kommunen, niedergelassene Praxen und lokale Gesundheitszentren gemeinsam die Gesundheitsversorgung vor Ort leisten. Um unser System besser auf den zunehmenden Anteil älterer und chronisch kranker Patient*innen einzustellen, braucht es gute Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe, wofür wir das Gesundheitsberuferecht reformieren werden. Wir GRÜNE werden zusammen mit den relevanten Akteur*innen eine Strategie für die Digitalisierung entwickeln. Unser Ziel ist die Bürger*innenversicherung als integriertes Versicherungssystem, das auf wesentlichen Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung basiert und in dem alle Bürger*innen und Bürger unabhängig vom Einkommen verlässlich abgesichert und qualitativ hochwertig versorgt sind. Die Bürger*innenversicherung steht aus unserer Sicht für Solidarität und Gerechtigkeit, Vielfalt und Qualität. Wegen der Unterschiedlichkeit von Kranken- und Pflegeversicherung sind hierzu unterschiedliche Schritte zu gehen.

Wir Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass jede Patientin und jeder Patient die beste Versorgung erhält. Dafür muss die Gesundheitsversorgung künftig umfassend, regional und patientenzentriert gedacht werden. Wir wollen die künstliche Sektorenbarriere zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich konsequent abbauen und die Verzahnung und Vernetzung aller Versorgungsbereiche weiterentwickeln. Den Rettungsdienst wollen wir modernisieren und die Notfallversorgungsstrukturen bedarfsgerechter und vernetzter gestalten. Integrierte Gesundheitszentren sollen dabei unterstützen, die regionale Grundversorgung mit ambulanten und kurzstationären Behandlungen zu sichern. Die Bedürfnisse des ländlichen Raums mit seiner besonderen Versorgungsstruktur sollen durch entsprechende Programme berücksichtigt werden. Wir lassen uns weiterhin vom Grundsatz „ambulant vor stationär“ leiten. Zudem fordern wir eine nachhaltige Verbesserung der Investitionsfinanzierung für maximalversorgende und kleinere spezialisierte Krankenhäuser. Nur so können wir die bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Höhere Qualität muss durch das Vergütungssystem belohnt werden. Die Strukturreform im stationären Sektor muss verantwortungsvoll weiterentwickelt und Fehlanreize für eine Überversorgung sowie ein Überangebot an Krankenhausleistungen müssen bereinigt werden. Eine Ungleichbehandlung von privaten, öffentlichen und konfessionellen 17 Trägern lehnen wir genauso entschieden ab wie eine Planungshoheit der Krankenkassen für die Versorgungsstrukturen. Außerdem setzen wir uns für einen qualitäts-, effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb unter den Krankenkassen ein. Dieser sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten gut versorgt werden und schneller vom medizinischen Fortschritt profitieren. Dazu wollen wir den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausweiten, um innovative Versorgungsformen zu stärken. Krankenkassen sollen ihren Versicherten finanzielle Anreize wie beispielsweise Selbstbeteiligungen, Bonuszahlungen oder Beitragsrückerstattungen anbieten dürfen. Dadurch können die Nachfrage gesteuert, Bürokratie abgebaut und Wirtschaftlichkeitsreserven erhöht werden. Zudem sollen Krankenkassen ihren Versicherten freiwillig zusätzliche Leistungen anbieten können, wie beispielsweise die Kostenübernahme für Verhütungsmethoden über das 22. Lebensjahr hinaus. Den Wechsel zwischen gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung wollen wir vereinfachen. Wir stehen für ein solidarisches und duales Gesundheitssystem, in dem die Wahlfreiheit der Versicherten durch Krankenkassen- und Krankenversicherungsvielfalt gewährleistet ist. Dazu gehört neben einer starken privaten auch eine freiheitliche gesetzliche Krankenversicherung. Diese soll Versicherten- und Patienteninteressen in den Mittelpunkt rücken und Möglichkeiten bieten, aus verschiedenen Modellen zu wählen.

Im Bereich der stationären und ambulanten Versorgung brauchen wir mehr Personal, insbesondere mehr Pflegekräfte. Mit 500 Euro mehr Grundgehalt und besseren Arbeitsbedingungen wollen wir den Pflegeberuf attraktiver machen. Die Krankenhausfinanzierung muss umgestellt werden von den DRGs auf das Selbstkostendeckungsprinzip. Wir wollen durch die Einführung von regionalen Gesundheitszentren die wohnortnahe Gesundheitsversorgung auf eine neue Säule stellen. Und ja, wir setzen uns zur Finanzierung für unser Konzept einer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Dieses Konzept ist weitgehender als das von SPD und Grünen, beispielsweise fordern wir die Abschaffung der PKV ohne Wenn und Aber ebenso wie eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel Einkommen hat, zahlt viel, wer wenig hat, zahlt wenig und wer kein Einkommen hat, zahlt nichts. So würden wir nach einer Studie von Prof. Dr. Rothgang (SOCIUM Uni Bremen) von 2021 in der Krankenversicherung etwa 90 Prozent der Bevölkerung entlasten und in der Pflegeversicherung mehr Leistungen ermöglichen (siehe auch Frage 7).

Angesichts steigender Zahlen alter und pflegebedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft bedarf es eines solidarischen Miteinanders. Um dieses zu stärken, haben wir die Bezahlung von Pflegekräften verbessert und werden Prävention und Rehabilitation weiter ausbauen. Die von der Union eingeführte Pflegeversicherung hat sich bewährt und wird auch in Zukunft von uns stetig weiterentwickelt, um einen verlässlichen Beitrag zur Absicherung des Pflegerisikos und eine hohe Betreuungs- und Pflegequalität zu gewährleisten. Um mit Blick auf den demografischen Wandel künftig unverhältnismäßig steigenden Beiträgen in der Pflegeversicherung entgegenzuwirken, wollen wir den Pflegevorsorgefonds bis 2050 verlängern. Um pflegende Angehörige zu entlasten, setzen wir uns für eine Dynamisierung des Pflegegeldes ein und befürworten die Einführung einer Regeldynamisierung für alle Leistungen auf Grundlage der Lohnentwicklung. Familiäre Pflege muss eine noch gezieltere und flexiblere Unterstützung erfahren. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die bisherigen Leistungen für Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Betreuungsleistungen zu einem Budget zusammenzufassen.

Wir werden eine solidarische Pflegevollversicherung einführen, die die Pflegekosten vollständig übernimmt. Die Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihre Kosten sollen durch eine solidarische Vollversicherung abgesichert werden und nicht von wenigen Bedürftigen in Not getragen werden. Dadurch entlasten wir Pflegebedürftige, denn die Pflegeversicherung übernimmt dann alle Pflegekosten für die Versorgung zu Hause oder im Heim. Als ersten Schritt führen wir eine Deckelung des Eigenanteils an den Pflegekosten ein, gerade mit Blick auf Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Die von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Pflegekosten dürfen nicht nach oben unbegrenzt bleiben. Sie müssen für die Pflegebedürftigen und ihre Familien kalkulierbar sein. Wichtig ist zudem die Attraktivität des Pflegeberufs durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu steigern. Wir setzen uns für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, eine bedarfsgerechte Personalbemessung und die stärkere Vereinbarkeit des Berufs mit der Familie ein, die durch Innovationen in der Arbeitszeitgestaltung ermöglicht wird. Zudem wollen wir mehr Durchlässigkeit und bessere Aufstiegschancen in den Pflegeberufen schaffen.
 

Anmerkung: Die Fragen an die SPD mussten leicht abgewandelt werden: Wie wollen Sie eine flächendeckende pflegerische Versorgung sicherstellen und die Pflegeversicherung stärken?

Mit der doppelten Pflegegarantie senken und deckeln wir GRÜNE die Eigenanteile. Die Pflegeversicherung soll alle weiteren Kosten für bedarfsgerechte Pflege tragen. Mit der solidarischen Pflege-Bürger*innenversicherung sorgen wir dafür, dass sich alle einkommensabhängig an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen. Wir wollen Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege ausbauen, Community Health Nurses etablieren und Pflege so auch für Angehörige erleichtern. Quartierspflege soll Kommunen eine Pflegebedarfsplanung ermöglichen, Leistungen der Pflegeversicherung sollen als persönliches Budget verfügbar sein. Mit der PflegeZeitPlus werden Angehörige unterstützt. Es braucht verbindliche Personalbemessung in allen Pflegebereichen, gute Löhne, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr eigenverantwortliches Arbeiten, gute Ausbildung sowie Stärkung von Selbstorganisation und Einflussmöglichkeiten der professionellen Pflege.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der Pflege ein. An der Pflegeversicherung als Teilleistung ist festzuhalten und sie ist zudem durch Kapitaldeckungselemente zu ergänzen. Wie auch bei der Rente wollen wir ein Drei-Säulen-Modell für die Pflege einführen – bestehend aus der sozialen Pflegeversicherung sowie aus privater und betrieblicher Vorsorge. Wir benötigen bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Darum wollen wir von der Bildung über eine bedarfsgerechte Personalbemessung bis hin zu mehr Karrierechancen dafür sorgen, dass der Beruf wieder attraktiver wird. Nur so können wir den Personalmangel an seinem Ursprung angreifen und mehr Personal in die Versorgung bringen. Geben wir den Pflegenden wieder Zeit und Raum für ihre Arbeit! Wir fordern den Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen. Denn pflegende Angehörige sind eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in unserem Land. Sie benötigen dringend mehr Unterstützung und niedrigschwellige Beratungsangebote. Kurzzeitpflegeplätze sollten über ein Online-Register einsehbar sein. Insbesondere zur Unterstützung der Betreuung von Menschen mit Demenz braucht es mehr aufsuchende Beratung und den Ausbau demenzfreundlicher Quartiere. Und auch in der häuslichen Versorgung kann mit digitalen Anwendungen und Telepflege eine Entlastung geschaffen werden. Gerade in ländlichen Gebieten könnten wir dadurch eine gute Versorgung im gewohnten Umfeld länger möglich machen.

Ja. Unsere Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ermöglicht eine Pflege-Vollversicherung mit Leistungsverbesserungen und verbindlicher Leistungsdynamisierung. (siehe auch Frage 6). Bei gleichem Beitragssatz entsteht ein Mehraufkommen von mindestens 16 Mrd. Euro. Damit könnten für 780.000 Bewohner*innen in Pflegeheimen die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile entfallen, die Gehaltslücke von 400.000 Pflegekräften zur Bezahlung im Krankenhaus aufgehoben und zusätzlich 115.000 Vollzeitstellen geschaffen werden. 500 Euro mehr Grundgehalt wollen wir auch in der ambulanten Altenpflege und zügig eine wissenschaftliche Personalbemessung ambulant. Für pflegende Angehörige wollen wir ein Entlastungsbudget, das alle Leistungsansprüche zusammenfasst, eine echte Lohnersatzleistung und höhere Rentenansprüche aus Pflegetätigkeit, auch bei schon bestehendem Rentenbezug. Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz soll ohne Schwellenwerte zusammengeführt werden.

Wir wollen eine moderne Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt ihre Kompetenzen und Stärken entfalten können. Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit muss selbstverständlich sein. Wir wollen geschlechterspezifische Lohn- und Rentenlücken von Frauen beseitigen und die Situation der Familien verbessern. Mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor erhöht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung beruflicher Chancengleichheit. Dass sich junge Leute politisch schon früh engagieren, sich für konkrete politische Ziele einsetzen, ist im Sinne unserer Demokratie eine sehr gute Entwicklung. Es hat sich aus unserer Sicht bewährt, dass Wahlrecht und Volljährigkeit miteinander verknüpft sind. Das Wahlrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine staatsbürgerliche Verantwortung. Es wäre daher widersprüchlich, wenn jemand wählen dürfte, der noch nicht voll geschäftsfähig oder voll strafmündig ist.

Wir wollen ein Jahrzehnt der Gleichstellung und Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen bis 2030 erreichen. Dazu werden wir die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung zu einem verbindlichen Fahrplan mit konkreten Maßnahmen weiterentwickeln. Und wir kämpfen für die Umsetzung der EU-Gleichstellungsstrategie, das Lösen der Blockade von Women on Board und die Paytransparency Richtlinie in der EU. Das Prinzip des gleichen Lohns für die gleiche und gleichwertige Arbeit muss gelten. Wir haben per Gesetz dafür gesorgt, dass Arbeitnehmer*innen einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Das reicht aber nicht. Wir werden das Entgelttransparenzgesetz so weiterentwickeln, dass es Unternehmen und Verwaltungen verpflichtet, Löhne und Gehälter im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen und Verfahren festzulegen, mit denen Ungleichheit bei der Entlohnung beseitigt wird, ohne dass sich Betroffene selbst darum kümmern müssen. Erfolgreiches Wirtschaften braucht geschlechterparitätische Arbeitsteams – auch an den Unternehmensspitzen. Wir haben bisher eine Quote für Aufsichtsräte eingeführt und geregelt, dass in Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten großen Unternehmen mindestens eine Frau vertreten sein muss. Dies werden wir auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ausweiten und wirksame Sanktionen.
 

Anmerkung: Die Fragen an die SPD mussten leicht abgewandelt werden: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitswelt herzustellen, insbesondere in Bezug auf die Durchsetzung von Equal Pay?

Wir GRÜNE drängen auf eine ambitionierte EU-Richtlinie für Lohngleichheit und werden hierzulande ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen gegen den Pay-Gap zu berichten. Das Gesetz wird durch ein Verbandsklagerecht flankiert. Unser Ziel ist und bleibt: Die Hälfte der Macht den Frauen. Daher setzen wir uns in vielen Bereichen für Quoten ein, z.B. Wirtschaft, Gesundheitswesen, Film, Ministerien, Verwaltungen, kommunalen Verbänden & Unternehmen, Hochschulen & Wissenschaftseinrichtungen, Parlamenten & Kommunalvertretungen. Ja. Wir GRÜNE setzen uns seit Jahren im Bundestag dafür ein, dass ab 16 Jahren auch bei Bundestagswahlen teilgenommen werden kann.

Wir Freie Demokraten wollen gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Leistung von Frauen und Männern. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen ihren unternehmensinternen Gender-Pay-Gap auswerten und veröffentlichen. Es sollen sowohl der durchschnittliche als auch der mittlere Verdienstunterschied und der prozentuale Anteil von Frauen und Männern in den jeweiligen Gehaltsgruppen angegeben werden. Durch diese Mechanismen wollen wir Transparenz schaffen. Sie ist ein wichtiger Grundstein für die eigenverantwortliche Lösung des Problems durch Arbeitgeber und Beschäftigte. Darüber hinaus setzen uns für mehr Vielfalt in Unternehmen sowie im öffentlichen Dienst und damit auch für mehr Frauen in Führungspositionen ein. Gleiches soll auch für politische Positionen gelten. Arbeitsmodelle wie geteilte Führung („Jobsharing“ und „Topsharing“) müssen selbstverständlich werden. Außerdem treten wir dafür ein, dass sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besser vergegenwärtigen müssen, bei gleichen Funktionen genauso viele weibliche wie männliche Angestellte für Weiterbildungen zu berücksichtigen. Transparenz der Maßnahmen für mehr Diversität und Talentmanagement in Gleichstellungsberichten erhöht den öffentlichen Druck hin zu einem Kulturwandel in Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung. Statt starrer Quoten setzen wir uns für Selbstverpflichtungen ein, in denen sich größere Unternehmen verpflichten, dass sich der Anteil von Frauen einer Unternehmensebene in der Führung der jeweiligen Ebene widerspiegelt. Für die Vorstandsebene sollten sich Unternehmen ebenfalls zu einer Verbesserung des Frauenanteils verpflichten. Wir fordern eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament. Als Voraussetzung dafür ist die politische Bildung an allen Schulformen zu verstärken. Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Es ist das vornehmste Recht in einer Demokratie. Die Ausweitung des Wahlrechts war stets Zeichen des gesellschaftlichen Fortschritts. Junge Menschen nehmen bereits in vielen Lebensbereichen Verantwortung wahr, werden aber von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von politischen Entscheidungen beeinflusst werden. Das Wahlrecht ab 16 ist gelebte Generationengerechtigkeit.

Ja. Wir wollen eine bessere Bezahlung von Berufen durchsetzen, die Frauen zugeschrieben werden - besonders in der medizinischen und häuslichen Pflege, der Kinderbetreuung etc. Wir werden ein Entgeltgleichheitsgesetz schaffen, in dem wir auch ein Verbandsklagerecht etablieren werden, damit Frauen nicht allein ihre Ansprüche einklagen müssen. Wir fordern eine Frauenquote von 50 Prozent in Führungspositionen, egal ob in der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 fordern wir seit vielen Jahren.

SoVD-Veranstaltungen zur Bundestagswahl 2021

Wir fühlen den Hamburger Kandidierenden für den 20. Deutschen Bundestag auf den Zahn!

Podiumsdiskussionen: Kandidierende auf dem Prüfstand

SoVD-Landeschef Klaus Wicher und die Journalistin Kathrin Schmid stellen Hamburger Bundestagskandidat:innen auf den Prüfstand und haken nach – ob Armut, Rente, Steuern und Finanzen, Langzeitarbeitslosigkeit, Kranken- und Pflegeversicherung oder Inklusion und Gleichstellung.

31.08.2021 | 18:00 Uhr | FEUERVOGEL Harburg ... mit Kandidat:innen aus dem Wahlkreis Harburg/Bergedorf
Maretstraße 50, 21073 Hamburg

Auf dem Podium: Uwe Schneider (CDU) | Metin Hakverdi (SPD) | Manuel Sarrazin (DIE GRÜNEN) | Sonja Jacobsen (FDP) | Stephan Jersch (DIE LINKE.)

01.09.2021 | 18:00 Uhr | Hamburg-Haus Eimsbüttel ... mit den Hamburger Spitzenkandidat:innen
Doormannsweg 12, 20259 Hamburg

Auf dem Podium: Franziska Hoppermann (CDU) | Aydan Özoğuz (SPD) | Katharina Beck (DIE GRÜNEN) | Michael Kruse (FDP) | Żaklin Nastic (DIE LINKE.) 

Die Podiumsdiskussionen finden in Präsenz statt und werden zusätzlich live auf unserem YouTube-Kanal ausgestrahlt. Die Aufzeichnungen sind dort nach der Erstausstrahlung auch weiterhin für Sie verfügbar.

SoVD-Materialien: Hilfen zur Bundestagswahl 2021

Wir sind Ihr Partner in sozialen Fragen und lassen Sie auch in Sachen Bundestagswahl nicht im Dunkeln tappen! Der SoVD wird die Wahl 2021 eng begleiten: Neben einer Wahlhilfe-Broschüre in Leichter Sprache und einem Impulspapier mit unseren sozialpolitischen Kernforderungen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags, werden wir einen Parteiencheck veröffentlichen und die Wahlprogramme darin ganz genau unter die Lupe nehmen – denn der neue Bundestag wird vor gewaltigen Herausforderungen stehen. Ganz besonders nachdem die Corona-Pandemie die soziale Frage wie ein Brennglas in den Fokus gerückt hat.

Unsere Broschüren stehen für Sie zum kostenfreien Download bereit. Das Heft in Leichter Sprache können Sie zudem auch kostenfrei über unsere Landesgeschäftsstelle bestellen.

Wählen ist einfach: Die Bundestags-Wahl leicht erklärt
Ein Heft in Leichter Sprache

Sozialpolitische Kernforderungen zur Bundestagswahl
Dafür setzt sich der SoVD ein

Wahlprüfsteine: SoVD-Parteiencheck zur Bundestagswahl
Fragen an die Kandidierenden

Bundestagswahl 2021: Einfach erklärt

Wahl-Hilfen und Infos in einfacher und Leichter Sprache

Wir alle gemeinsam entscheiden am 26. September 2021 über die Politik der kommenden vier Jahre. Damit alle Menschen die gleichen Voraussetzungen haben und ihr Wahlrecht selbstbestimmt wahrnehmen können, haben wir hier hilfreiche Info-Seiten rund um die Bundestagswahl für Sie zusammengestellt:

Unsere SoVD-Wahlhilfe-Broschüre in Leichter Sprache können Sie hier kostenfrei herunterladen:

Wählen ist einfach: Die Bundestags-Wahl leicht erklärt

Oder bestellen Sie Ihr persönliches gedrucktes Exemplar jetzt kostenfrei über unsere Landesgeschäftsstelle in Hamburg:

Telefon: 040 / 611 60 70 
E-Mail: info@sovd-hh.de

Bundestagswahl 2021: Das sollten Sie wissen!

Am 26. September 2021 wählen die wahlberechtigten Bürger:innen den 20. Deutschen Bundestag. Die Bundestagswahl findet regulär in einem Rhythmus von vier Jahren statt. Nach der letzten Wahl 2017 ist es jetzt also wieder soweit.

Über 60 Millionen Deutsche in 299 Wahlkreisen sind zur Bundestagswahl 2021 aufgerufen. Gewählt werden insgesamt 598 Bundestagsabgeordnete. Die eine Hälfte der Sitze wird nach dem Mehrheitsprinzip (Erststimme) an Direktkandidat:innen (Wahlkreisabgeordnete) vergeben, die andere Hälfte nach dem Verhältnisprinzip (Zweitstimme) an die Parteien und ihre Kandidat:innen von den Landeslisten.

Am Wahltag sind die Wahlräume in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlberechtigten können dann dort ihre Stimmen abgeben. Die Auszählung beginnt direkt im Anschluss. Wer am Wahltag nicht vor Ort wählen kann oder möchte, darf vorab die Briefwahl nutzen.

Der Wahltermin muss grundsätzlich auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen. Damit möglichst viele Menschen ihre Stimmen abgeben können, wird laut Bundeswahlleiter zudem darauf geachtet, dass der Termin nicht in die Hauptferienzeit fällt.

In einem festgelegten Zeitraum von 46 bis 48 Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode findet dann die nächste Bundestagswahl statt – voraussichtlich also im Herbst 2025. Aber es gibt Ausnahmen, die im Grundgesetz geregelt sind: Wird der Bundestag zum Beispiel aufgelöst (Vertrauensfrage), müssen innerhalb von 60 Tagen vorgezogene Neuwahlen stattfinden.

Der erste Deutsche Bundestag wurde am 14. August 1949 gewählt. 14 der insgesamt 19 Bundestagswahlen haben seitdem in den Monaten September und Oktober stattgefunden. Vorgezogene Bundestagswahlen hat es dreimal in der Geschichte gegeben: 1972 (Willy Brandt), 1983 (Helmut Kohl) und 2005 (Gerhard Schröder).

Rechtliche Grundlagen, zentrale Informationen, Termine und Fristen, sowie Daten und Ergebnisse zu den Bundestagswahlen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist eine repräsentative Demokratie. Im Grundgesetz (Art. 20, Abs. 2) heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe (...) ausgeübt.“

Im Rahmen der Bundestagswahl bestimmen die Bürger*innen also selbst ihre Vertreter:innen auf Bundesebene. Diese Abgeordneten bilden dann zusammen den Bundestag, der stellvertretend für das Volk über politische Entscheidungen abstimmt, die das gesamte Land betreffen. Dieses bedeutendste deutsche Parlament beschließt zum Beispiel Gesetze, entscheidet über den Haushalt und Einsatz der Bundeswehr, wählt den*die Bundeskanzler:in und kontrolliert die Bundesregierung.

Wählen bedeutet also aktive Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess. Durch die Wahl von bestimmten Personen und Parteien haben die Menschen in unserem Land die Möglichkeit, über die Politik der nächsten Jahre mitzubestimmen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Bürger:innen regelmäßig wählen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen – so kann jede:r Einzelne Einfluss nehmen auf die politischen Macht- und Kräfteverhältnisse, die unseren Alltag und unsere Zukunft prägen.

Zur Wahl stehen Parteien mit Landeslisten-Kandidat:innen (Zweitstimme) sowie Direktkandidat*innen (Erststimme) – das sind Einzelpersonen mit und ohne Parteizugehörigkeit. Nach der Wahl 2021 ziehen dann 598 Kandidat:innen als Abgeordnete in das Parlament ein und bilden den 20. Deutschen Bundestag.

Hintergründe, Materialien und Erklärvideos zur Bundestagswahl sowie rund um das Thema Wahlen und Parteien in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

 

Wer darf bei der Bundestagswahl wählen? Wer ist überhaupt wahlberechtigt?

60,4 Millionen Menschen dürfen den 20. Deutschen Bundestag wählen. Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116, Abs. 1), die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt (volljährig) sind und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben.

Auch sogenannte Auslandsdeutsche sind laut Bundewahlleiter wahlberechtigt:

  • Wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
  • Wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Wer nicht in Deutschland gemeldet ist, muss allerdings einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Weiterführende Informationen für alle Wählenden und Deutsche im Ausland finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Die Wahllokale haben am Wahltag bis 18 Uhr geöffnet. Die Auszählung der Stimmen beginnt direkt im Anschluss. Mit ersten Hochrechnung der Wahlergebnisse ist schon 15 bis 30 Minuten später zu rechnen. Die Zahlen geben den aktuellen Stand der ausgezählten Stimmen wieder. Sie werden laufend aktualisiert und damit auch immer genauer.

Erste Wahlprognosen werden sogar bereits kurz nach Schließung der Wahlräume veröffentlicht. Für diese Prognosen zur Bundestagswahl werden Wählende direkt nach der Stimmabgabe anonym vor Ort befragt. Die Umfragen vermitteln in der Regel schon einen guten, zuverlässigen Eindruck vom späteren Wahlergebnis.

Das vorläufige Endergebnis der Bundestagswahl folgt meist in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 wurde das Ergebnis gegen 5:30 Uhr durch den Bundeswahlleiter bekannt gegeben. Das amtliche Wahlergebnis muss dann noch durch den Bundeswahlausschuss festgestellt werden. Zuletzt lag das endgültige Ergebnis zweieinhalb Wochen nach der Bundestagswahl vor.

Die Ergebnisse der Bundestagswahlen werden auf der Internetseite des Bundeswahlleiters veröffentlicht.

Welche Partei würden Sie wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre? Schon lange vor der nächsten Wahl stellen Wahlforschungsinstitute die sogenannte Sonntagsfrage und liefern regelmäßig ein aktuelles politisches Stimmungsbild unserer Gesellschaft. Das eigentliche Wahlergebnis lässt sich mit diesen Momentaufnahmen allerdings nur bedingt vorhersagen.

Die neusten Umfragen und Umfragen-Ergebnisse zur Bundestagswahl finden Sie online unter wahlrecht.de.

Die Briefwahl ist in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Angesichts von Corona ist für die nächste Bundestagswahl im Herbst 2021 zu erwarten, dass sich dieser Trend pandemiebedingt weiter fortsetzt. Der Weg in das nächste Wahllokal wird damit für immer mehr Menschen hinfällig und der Stimmzettel kann schon vor dem 26. September bequem zu Hause ausgefüllt werden.

Alle Wahlberechtigten haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Stimmen per Post abzugeben – und zwar ohne Angabe von bestimmten Gründen. Dazu muss lediglich ein Wahlschein bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Der einfachste Weg: Warten Sie ab, bis Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten – diese wird Ihnen automatisch zugestellt und enthält einen Vordruck. Wer nicht so lange warten will, sollte einen formlosen Antrag stellen. Das geht persönlich vor Ort, schriftlich per E-Mail, Fax oder Post und oftmals auch online. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Folgende Angaben müssen gemacht werden: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, vollständige Adresse.

Unabhängig davon, wann Sie die Briefwahl beantragt haben, kann der Versandt der Unterlagen frühestens rund sechs Wochen vor der Wahl erfolgen – denn erst dann liegen die finalen Stimmzettel vor. Nichtsdestotrotz empfiehlt der Bundeswahlleiter, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Der Wahlschein muss immer spätestens bis 18 Uhr am Freitag vor der Wahl beantragt werden. Für die Bundestagswahl 2021 ist das der 24. September. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, ist die Beantragung auch noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr möglich.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens um 18 Uhr am Wahlsonntag vorliegen. Der Wahlbrief sollte also mindestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden, um einen rechtzeitigen Posteingang sicherzustellen. Notfalls können die Briefwahlunterlagen auch noch persönlich bis 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle abgegeben werden. Die Anschrift ist auf dem Wahlumschlag abgedruckt.

Der Deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Unser Wahlsystem setzt sich somit aus zwei Komponenten zusammen. Dementsprechend haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen – eine für die linke und eine für die rechte Seite des Wahlzettels. In der linken Spalte wird das Kreuz für die Erststimme vergeben, in der rechten Spalte wird das Kreuz für die Zweitstimme vergeben.

Macht ein:e Wähler:in mehr als ein Kreuz in einer der beiden Spalten, ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Wird nur ein einziges Kreuz gesetzt, wird lediglich die nicht abgegebene Stimme als ungültig gezählt – die abgegebene Stimme wird also gewertet.

Mit der Erststimme wählen Sie Wahlkreisabgeordnete (Direktkandidat:innen). Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht über ein Direktmandat als Abgeordnete:r in den Bundestag ein (Mehrheitswahl). So ist sichergestellt, dass jede Region im Parlament vertreten ist und die Wähler:innen haben Einfluss darauf, wie der Bundestag personell besetzt ist. Die Hälfte der 598 Sitze wird über diese Direktmandate in den insgesamt 299 Wahlkreisen vergeben.

Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei und entscheiden so über die grundlegenden Mehrheiten oder Machtverhältnisse im Bundestag. Fährt eine Partei 30 Prozent der Zweitstimmen ein, erhält sie auch 30 Prozent der Sitze im Parlament. Die zweite Hälfte der 598 Mandate wird also nach dem Verhältniswahlrecht vergeben. Je nach Sitzverteilung ziehen dann der Reihe nach die Kandidierenden von den sogenannten Landeslisten der Parteien in den Bundestag ein.

Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate mittels Erststimme gewonnen hat, als ihr gemäß Zweitstimme zustehen, entstehen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate.

Wer ganz genau verstehen will, wie die Bundestagswahl funktioniert, findet Erklärvideos auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) – ob Erststimme und Zweitstimme, Überhangmandate und Ausgleichsmandate oder Fünf-Prozent-Hürde.

Neben den Parteien, treten zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags auch eine Vielzahl von Wählergruppen und Einzelbewerber:innen an. Die kandidierenden Parteien können sowohl mit Wahlkreisabgeordneten (Erststimme) als auch mit Landeswahlvorschlägen in den einzelnen Bundesländern (Zweitstimme) teilnehmen. Parteilose Einzelpersonen oder Bewerber:innen von Wählergruppen hingegen können nur über die Erststimme – also als Direktkandidat:innen in einem beliebigen Wahlkreis – in das Parlament gewählt werden.

Alle Wahlberechtigten haben somit zwei Stimmen: Eine für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine für die Wahl einer Partei. Wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen erzielt, zieht automatisch als Direktkandidat:in den Bundestag ein (Mehrheitswahl). Eine Partei wiederum muss bundesweit mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen einholen, um es überhaupt in das Parlament zu schaffen (Fünf-Prozent-Hürde). Ist die Hürde geknackt, ziehen die Kandidierenden der Landeslisten nach und nach in den Bundestag ein – je nachdem, wie viel Prozent eine Partei gewonnen hat. Deshalb spricht man bei der Bundestagswahl auch von einer personalisierten Verhältniswahl.

Bei der letzten Bundestagswahl 2017 sind insgesamt 42 Parteien angetreten, also weit mehr als die „etablierten“ Parteien, die seither im Bundestag sitzen oder ununterbrochen in einem Landtag vertreten sind: CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP, AfD, die Piratenpartei und die Freien Wähler.

Die großen Parteien gehen auch zur Bundestagswahl 2021 wieder mit Spitzenkandidat:innen oder potentiellen Kanzlerkandidat:innen in den Wahlkampf. Wer Bundeskanzler*in wird, entscheiden die Wähler:innen jedoch nicht direkt, sondern die von Ihnen ins Parlament gewählten Vertreter*innen – also die künftigen Bundestagsabgeordneten. Eins ist aber schon heute klar: Die amtierende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wird sich nach 16 Jahren Amtszeit nicht erneut zur Wahl stellen.

Doch wer sind die Spitzenkandidaten der großen Parteien? Wer wird der:die Nachfolger:in unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel? Einen kurzen Überblick über die aktuell bekannten oder voraussichtlichen Spitzenkandidaten und Kanzlerkandidaten der Parteien, die aktuell schon im Bundestag vertreten sind, geben wir im Folgenden – sortiert nach den Wahlergebnissen der letzten Bundestagswahl 2017.

CDU/CSU: Der NRW-Ministerpräsident und CDU-Parteivorsitzende Armin Laschet hat sich gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) durchgesetzt und geht damit als Kanzlerkandidat der CDU/CSU in den Wahlkampf.

SPD: Für die Sozialdemokraten tritt der Bundesfinanzminister und amtierende Vizekanzler Olaf Scholz das Rennen um die Kanzlerkandidatur an.

AfD: Die AfD zieht mit einer Doppelspitze aus Parteichef Tino Chrupalla und Fraktions­chefin Dr. Alice Weidel in den Wahlkampf. Weidel war bereits 2017 mit Dr. Alexander Gauland angetreten.

FDP: Nachdem Christian Lindner die Partei 2017 zurück in den Bundestag geführt hatte, tritt der FDP-Vorsitzende auch in diesem Jahr wieder an.

DIE LINKE: Co-Fraktionschef Dietmar Bartsch kandidiert zusammen mit der 2021 neu gewählten Co-Parteichefin Janine Wissler als Spitzenduo der Linken.

BÜNDNIS 90/GRÜNE: Die Bundesvorsitzende Annalena Baerbock hat sich gegen ihren Co-Chef Robert Habeck durchgesetzt.und zieht als Kanzlerkandidatin in den Wahlkampf.

Die Hamburger Landesliste der SPD wird auch zur Bundestagswahl 2021 von der Bundestagsabgeordneten Aydan Özoguz aus dem Bezirk Wandsbek als Spitzenkandidatin angeführt. Staatsminister Niels Annen aus Eimsbüttel folgt auf Platz zwei, Dorothee Martin aus Hamburg-Nord wurde auf Platz drei gewählt und der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Dr. Matthias Bartke aus Altona, geht auf Platz vier ins Rennen.

Als Spitzenkandidatin der Hamburger Grünen wurde die Wirtschaftspolitikerin Katharina Beck gewählt. Den zweiten Listenplatz hat sich der ehemalige Hamburger Justizsenator Till Steffen gesichert. Platz drei und vier belegen Emilia Fester von der Grünen Jugend und der Bundestagsabgeordnete Manuel Sarrazin.

Spitzenkandidat auf der Landesliste der Hamburger CDU ist Parteichef Christoph Ploß. Die Vorsitzende der Frauen-Union, Franziska Hoppermann, folgt auf Platz zwei. Die Bundestagsabgeordneten Christoph de Vries und Rüdiger Kruse stehen auf dem dritten und vierten Platz zur Wahl.

Zaklin Nastic, Parteivorsitzende und Bundestagsabgeordnete, zieht als Spitzenkandidatin für die Hamburger Linken in den Bundestagswahlkampf. Auf den zweiten Listenplatz wurde der Bürgerschaftsabgeordnete Deniz Celik gewählt. Platz drei und vier belegen Nuran Sarica und Johan Graßhoff.

Für die AfD Hamburg steht der Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Dr. Bernd Baumann als Spitzenkandidat auf der Landesliste. Auf den Plätzen zwei bis vier folgen Olga Petersen, Nicole Jordan und Dietmar Wagner.

Als Spitzenkandidat der Hamburger FDP hat sich der frühere Bürgerschaftsabgeordnete Michael Kruse durchgesetzt. Die stellvertretenden Landesvorsitzenden Ria Schröder und Prof. Dr. Andreas Moring belegen die Listenplätze zwei und drei. Cetin Akbulut wurde auf den vierten Platz gewählt.

Je näher die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 rückt, desto mehr Menschen treibt die Frage um: Wen soll ich eigentlich wählen? Wer schon mal das Wahlprogramm einer Partei in der Hand gehalten hat, weiß, dass ein solches Schriftstück locker 100 Seiten stark sein kann. Wer mehrere Wahlprogramme miteinander vergleichen möchte, hat sich also sehr viel vorgenommen – seien wir ehrlich: für die meisten von uns ist das undenkbar.

Für alle Interessierten und Unentschlossenen, die sich diese Arbeit nicht machen wollen oder können, gibt es seit 2002 eine echte Alternative: den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Das Online-Tool hat sich seitdem zu einer festen Informationsgröße im Vorfeld von Wahlen entwickelt – ob Landtagswahl, Bundestagswahl oder Europawahl. Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021 wird Ende August oder Anfang September veröffentlicht und bietet eine unabhängige Orientierungs- und Entscheidungshilfe.

Dazu entwickelt die bpb zunächst einen Fragenkatalog mit 38 Thesen zu zentralen bundespolitischen Frage- und Problemstellungen, zu denen alle zur Wahl zugelassenen Parteien Stellung nehmen können. Als Nutzer:in können Sie dann Ihre eigene politische Position mit den Antworten der Parteien abgleichen. Dazu klicken Sie einfach „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ – und das Wahlhilfe-Tool errechnet automatisch den Grad Ihrer persönlichen Übereinstimmung mit den Parteien. Wer es ganz genau wissen will, kann sich zu jeder einzelnen These die Standpunkte der Parteien anzeigen lassen und sich so mit den Wahlprogrammen der Parteien noch besser vertraut machen. Zum Wahl-O-Mat

Die ausführlichen Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021 sind in der Regel öffentlich zugänglich und können über die Internetseiten der Parteien abgerufen werden. 2017 wurden die endgültigen Fassungen zwischen Mai und Juni veröffentlicht, also rund drei bis vier Monate vor der Wahl. Entwürfe stellen die meisten Parteien schon früher zur Verfügung. Auch in diesem Jahr sind bereits einige davon online.

Zudem haben wir als Sozialverband SoVD neben unserer Wahlhilfe-Broschüre in Leichter Sprache und einem Impulspapier mit unseren sozialpolitischen Kernforderungen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags, eigene Wahlprüfsteine entwickelt und die Antworten der Parteien auf dieser Website veröffentlicht – denn die Corona-Pandemie hat die soziale Frage mit Nachdruck in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt. Der neue Bundestag wird vor gewaltigen Herausforderungen stehen und braucht eine wirksame politische Strategie, um die wachsende soziale Spaltung in unserem Land zu bekämpfen.

Wer freiwillig als Wahlhelfende:r tätig ist, hat gute Aussichten auf eine baldige Corona-Impfung. Laut Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Coronavirus-Impfverordnung, CoronaImpfV) besteht ein Anspruch auf die Impfung gegen SARS-CoV-2 mit erhöhter Priorität, also in Gruppe 3. Diese Prioritätsstufe ist in Hamburg bereits teilweise zur Impfung aufgerufen. Wann genau die Betroffen dran sind, darüber informiert der Hamburger Senat unter: hamburg.de/corona-impfung

Alle Wahlberechtigten können Wahlhelfer:in werden und sich um ein solches Ehrenamt bewerben. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Interessierte können sich persönlich vor Ort, telefonisch oder per E-Mail in einer der bezirklichen Wahlgeschäftsstellen melden – alternativ aber auch direkt online. Alle Informationen finden Sie unter: hamburg.de/wahlhelfende

Die Zahl der Briefwähler:innen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und wird in diesem Jahr vermutlich weiter steigen – nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie.

Nichtsdestotrotz: Wählen ist ein Grundrecht. Alle müssen die gleichen Möglichkeiten haben, dieses Wahlrecht auch nutzen zu können. In der Realität haben Menschen mit Behinderungen aber noch immer mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen. So auch bei uns in Hamburg. Bei der letzten Bürgerschaftswahl 2020 war nur ein Viertel der Wahllokale barrierefrei.

Grundsätzlich wird allen Wahlberechtigten mit der automatischen Wahlbenachrichtigung die Adresse ihres Wahllokals mitgeteilt. Ist die Einrichtung nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei, wird in der Regel auch das nächstgelegene barrierefreie Wahllokal im eigenen Wahlkreis benannt. Aber: Wer auf diese Alternative angewiesen ist, muss zunächst einen Antrag (auf Wahlschein) stellen, um am Wahltag in dem zugänglichen Wahllokal wählen zu dürfen.

Neben den Problemen beim Zugang zu den Wahllokalen gibt es aber auch bei den Wahlunterlagen und darüber hinaus viele Barrieren. Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen beispielsweise spezielle Schablonen zum Wählen, Menschen mit einer Lerneinschränkung benötigen Informationen in Leichter Sprache.

Stimmzettelschablonen samt Info-CDs können Sie kostenfrei beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) unter 01805 / 66 645 (nur Anrufe vom Festnetz) anfordern.

Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier: SoVD-Wahlhilfebroschüre zur Bundestagswahl 2021

SoVD-Rückblick: Nach der Bundestagswahl 2017

Wo hat sich der Sozialverband SoVD auf dem bundespolitischen Parkett eingemischt? Was hat sich in der Sozialgesetzgebung konkret getan und welche Verbesserungen konnten wir für die Bürger:innen – deutschlandweit und damit auch in Hamburg – erkämpfen? Im Folgenden haben wir für Sie einige Meilensteine auf dem Weg hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit zusammengefasst. Doch eins ist klar: Auch, wenn wir seit der letzten Bundestagswahl 2017 viel bewegt und immer wieder Teilerfolge eingefahren haben: Politik ist vielmehr ein Marathon, als ein Sprint. Deshalb bleiben wir auch weiterhin dran und treten auf allen Gebieten der gesetzlichen Sozialversicherung konsequent ein für Neuregelungen und Nachbesserungen.

Wiederherstellung der Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung war in den letzten Jahren eine der gesundheitspolitischen Kernforderungen des SoVD. Denn nachdem der Arbeitgeberbeitrag 2015 gesetzlich eingefroren wurde, haben gesetzlich Versicherte die durch den angehobenen Zusatzbeitrag steigenden Kosten allein tragen müssen. Das konsequente politische Engagement des SoVD hat sich gelohnt: Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber:innen (bzw. die Rentenversicherung) wieder zur Hälfte an der Finanzierung des allgemeinen Beitragssatzes wie auch der kassenindividuellen Zusatzbeiträge beteiligt.

Einführung der Grundrente

Der SoVD hat die Debatte um eine Grundrente intensiv begleitet und wesentlich dazu beigetragen, dass sie nach zahlreichen Unstimmigkeiten und Verzögerungen zum 1. Januar 2021 eingeführt wurde. Auch, wenn die Potentiale einer Grundrente längst nicht ausgeschöpft und an verschiedenen Stellen Nachbesserungen erforderlich sind, ist sie ein wichtiges Instrument zur Aufwertung niedriger Renten. Denn auch bei uns in Hamburg ist Altersarmut für viele Menschen schon heute vorprogrammiert – trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung in die Rentenkasse.

Entlastung von pflegenden Angehörigen und Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung

Mit Nachdruck hat der SoVD für die Umsetzung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes gekämpft – und damit zum 1. Januar 2020 viele positive Neuerungen erfolgreich auf den Weg gebracht: Unter anderem darf das Sozialamt Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen nun erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro zum Unterhalt heranziehen, die Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderung wurde als Rechtsanspruch verankert (statt lediglich als Ermessensleistung), ein Budget für Ausbildung wurde eingeführt und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) finanziell abgesichert.

Anhebung des Behinderten-Pauschbetrages

Ein Meilenstein in der Behindertenpolitik ist die Anhebung des Behinderten-Pauschbetrages 2020. Diese hatte der SoVD über viele Jahre eingefordert und konnte schlussendlich neben einer Verdopplung der Beträge auch steuerliche Verbesserungen und rechtliche Vereinfachungen erwirken, die sich für Betroffene spürbar auszahlen. Unter anderem kann der Pauschbetrag seither ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 geltend gemacht werden. Eine regelmäßige Anhebung der Beträge konnte leider nicht durchgesetzt werden. Hierfür werden wir uns aber künftig weiter einsetzen.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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