Direkt zum Inhalt springen

Information und Beratung Krankenversicherung

Wir beraten und vertreten Sie bei allen sozialrechtlichen Fragen und Problemen rund um die gesetzliche Krankenversicherung.

  • Versorgung mit Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln
    (z.B. Medikamente, Rollstuhl, Hörgerät)
  • Krankengeld
  • Medizinische und ergänzende Rehabilitation 
  • Zuzahlungen
  • Krankenhausbehandlung
  • Fahrtkosten
  • Haushaltshilfe
  • Krankenversicherung der Rentner:innen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Härtefallregelungen
  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Zahnersatz

Kranken-Kasse

Ein anderes Wort ist: Kranken-Versicherung

Die meisten Menschen haben eine Kranken-Versicherung.
Die Versicherung zahlt für Dinge,
damit kranke Menschen gesund werden.
Das zahlt die Kranken-Kasse zum Beispiel:
       •   Den Arzt oder Zahn-Arzt
       •   Das Krankenhaus
       •   Medikamente
       •   Hilfsmittel, zum Beispiel einen Rollstuhl
       •   Eine Therapie, zum Beispiel Kranken-Gymnastik
       •   Eine Kur
       •   Kranken-Geld:
           Wenn ein Mensch lange nicht arbeiten kann,
           bekommt er kein Gehalt mehr.
           Dann bekommt er Kranken-Geld.


​​​​​​​Es gibt viele Regeln dafür,​​​​​
was die Kranken-Kasse zahlt.

  • Manches zahlt die Versicherung von selbst.
    Zum Beispiel den Haus-Arzt.
  • Für manche Dinge bekommen Sie ein Rezept vom Arzt.
    Zum Beispiel für Kranken-Gymnastik.
    Mit dem Rezept müssen Sie die Gymnastik nicht selbst zahlen.
  • Für manche Dinge müssen Sie zuerst einen Antrag stellen.
    Zum Beispiel für Zahn-Ersatz.


​​​​​​​Das können wir für Sie tun:
Wir helfen bei allen Fragen zur Pflege-Versicherung.
Zum Beispiel zum Pflege-Geld oder zur Pflege zu Hause.
Wir helfen auch bei besonderen Fragen zur Pflege:
Sprechen Sie uns einfach an.


    Infos zum Text​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

    Krankenkasse: Häufig gestellte Fragen

    Rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Aufgabe der Krankenkassen ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern. 

    Sie sind als Arbeitnehmende oder Auszubildende Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Ihr monatliches Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2025 = 6.150 Euro/Monat bzw. 73.800 Euro/Jahr) oder über der Geringfügigkeitsgrenze (2025 = 556 Euro/Monat) liegt. Diese Grenze wird jährlich angepasst. Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist die weitgehende Abdeckung eines allgemeinen Lebensrisikos des Versicherten gegen für diesen nicht tragbare Krankheitskosten, die finanziell überfordern würden. 

    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden hauptsächlich durch Beiträge finanziert. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebenden (7,3 Prozent) und Arbeitnehmenden (7,3 Prozent) getragen. Gleiches gilt seit dem 1. Januar 2019 für den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse variiert. 2025 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,5 Prozent. Alle gesetzlich Versicherten zahlen somit einen einheitlichen Prozentsatz ihres Einkommens zzgl. eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages in den gemeinsamen Gesundheitsfonds der Krankenkassen ein.

    Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritäts- und dem Sachleistungsprinzip. Das Solidaritätsprinzip gewährleistet, dass alle Versicherten, unabhängig von ihrem Einkommen bzw. ihrer Beitragshöhe und ihren Krankheitsrisiken, die medizinisch notwendigen Leistungen erhalten. Das Sachleistungsprinzip stellt die Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicher. 

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die von jeder gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden, sind z.B. Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krankheiten wie Hautkrebs-Screening, Gesundheits-Check-up, Zahnvorsorge-Untersuchungen, Standardimpfungen, aber auch Therapien zur Behandlung schwerer, langwieriger Krankheiten und die Behandlung von Unfällen mit anschließender Nachsorge. Psychotherapien werden im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei allen zugelassenen Therapeuten erstattet. Auch stationäre Krankenhauskosten werden erstattet. Allerdings haben Sie für stationäre Krankenhausbehandlungen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr zu zahlen. Bei Versicherten unter 18 Jahren entfällt dieser Anteil.

    Verschreibt Ihnen Ihr Arzt Medikamente, übernimmt Ihre Krankenkasse grundsätzlich die Kosten, sofern es sich um verordnungsfähige Medikamente handelt. Auch hier haben Sie einen Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro zu tragen. Als Heilmittel wird z.B. Krankengymnastik von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie haben jedoch einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten und zusätzlich 10 Euro pro Verordnung zu zahlen. Werden Ihnen Hilfsmittel, die nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder Bagatell-Hilfsmittel gelten, also z.B. Prothesen, Rollstühle oder Hörgeräte in einfacher Ausführung, ärztlich verordnet, haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Allerdings gelten meist Festbeträge, die die Höhe der Kostenerstattung begrenzen. Bei Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfen müssen Sie einen Eigenanteil von 20 Prozent selbst übernehmen. 

    Haben Sie ein oder mehrere Kinder unter zwölf Jahren, so können Sie im Krankheitsfall des Kindes jedes Jahr grundsätzlich bis zu zehn Arbeitstage zu Hause bleiben, um für Ihr Kind da zu sein. Hier zahlt Ihnen die Krankenkasse ein sogenanntes Kinderkrankengeld. 

    Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz feste Beträge, deren Höhe abhängig vom Befund ist. Die Zuschüsse decken etwa 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Standardversorgung. Wenn Sie regelmäßig zu zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gehen und ein Bonusheft führen, erhöht sich der übernommene Festbetrag: bei fünf Jahren lückenloser Führung des Bonusheftes auf 70 Prozent, bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 Prozent. 

    Ist eine Kur (medizinische Rehabilitation) notwendig, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten, kann eine ambulante Kur bewilligt werden. Dabei werden die Arzt- und Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse voll übernommen. Für Unterbringung und Verpflegung können Zuschüsse gewährt werden. Sollte eine ambulante Kur nicht ausreichen, kann eine stationäre Kur bewilligt werden. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Sie haben allerdings für jeden Tag der gesamten Dauer ist eine Zuzahlung von 10 Euro zu tragen. Unter bestimmten Umständen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden oft auch von der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder auch vom Sozialhilfeträger gewährt. 

    Als Mitglied des SoVD Hamburg können Sie sich in unseren Beratungsstellen im Rahmen unserer individuellen Sozialrechtsberatung rund um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beraten und über Ihre Rechte informieren lassen. Wir unterstützen Sie auch bei der fachgerechten Antragstellung.

    Wurde z.B. Ihre Kur (medizinische Rehabilitation) oder Ihr Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgelehnt, können Sie binnen eines Monats ab Zugang des Schreibens gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Als Mitglied des SoVD Hamburg prüfen wir Ihren Bescheid und vertreten Ihre berechtigten Interessen im Widerspruchsverfahren – wenn nötig, vertreten wir Sie auch auch vor dem Sozial- oder Landessozialgericht (Klage, Berufung). Im Rahmen unserer sozialrechtlichen Beratung informieren Sie unsere Fachjurist:innen in unseren hamburgweiten Beratungsstellen über alle erforderlichen Schritte, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.

    Krankenkasse: Häufig gestellte Fragen, Stand: 03/2025

    Aktuelle Meldungen: Gesundheit & Pflege

    SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
    Top bewertet bei Google
    4,0 von 5 ★★★★★
    300 Bewertungen