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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Zukunft braucht Vertrauen. Mit der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht des SoVD Hamburg sind Sie im Ernstfall rundum abgesichert und wahren Ihr individuelles Selbstbestimmungsrecht – auch, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr frei artikulieren können. Professionell. Persönlich. Rechtsverbindlich.

Mit Sicherheit gut vorgesorgt

Mit dem SoVD Hamburg überlassen Sie nichts dem Zufall – ob Alter, Krankheit oder Unfall: Jede:r kann plötzlich in Situationen geraten, in denen er:sie seinen:ihren eigenen Willen nicht mehr äußern kann und andere für ihn:sie entscheiden müssen. In solchen Fällen sind eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht wichtig, um das eigene Selbstbestimmungsrecht zu wahren und im Ernstfall gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. 

Patienten-Verfügung und Vorsorge-Vollmacht

Jeder Mensch darf selbst bestimmen,
was in seinem Leben passiert.
Zum Beispiel:
          Wenn Sie beim Arzt sind:
           Dann bestimmen Sie, was der Arzt machen darf.
         Wenn Sie Geld auf dem Konto haben:
           Dann bestimmen Sie, was Sie davon kaufen.

Aber vielleicht können Sie irgendwann nicht selbst bestimmen.
Zum Beispiel:
         Wenn Sie sehr krank sind
           und nicht sprechen können.
          Wenn Sie einen Unfall hatten
           und nicht selbst zum Amt können.

Wer darf im Notfall bestimmen?
Viele Menschen wollen,
dass im Notfall eine Vertrauens-Person für sie bestimmt.
Zum Beispiel Familie oder Freunde.
Aber andere Menschen dürfen nicht einfach für Sie bestimmen.
Dafür brauchen sie Ihre Erlaubnis.
Darum ist es gut,
wenn Sie Ihrer Vertrauens-Person eine Erlaubnis geben.
Dann wissen im Notfall alle,
wer für Sie bestimmen darf.

Es gibt 2 wichtige Texte für Ihre Erlaubnis:
1.  Die Patienten-Verfügung
2.  Die Vorsorge-Vollmacht

In den Texten schreiben Sie auf,
          was Sie sich wünschen.
          wer für Sie bestimmen darf.


Infos zum Text

Häufig gestellte Fragen

Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – nur mit diesen Unterlagen können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden und eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson alle wichtigen Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln kann.

Gute Gründe für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht:

  • Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen und pflegerischen Handlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, wenn keine Aussicht mehr auf Besserung besteht. Diese Wünsche müssen von Ärzt:innen verbindlich umgesetzt werden, wenn die entsprechende Situation eintritt.
  • In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer sich im Ernstfall um Behörden- und Vermögensangelegenheiten kümmern soll. Zu der Person, die Sie dafür bestimmen, sollten Sie ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen haben.

Gratulation, wenn Sie alles schon aufgesetzt haben. Trotzdem sollten Sie die Dokumente immer wieder gemeinsam mit juristischem Fachpersonal überprüfen und anpassen lassen. Denn nur so ist sichergestellt, dass Ihr persönlicher Wille im Fall der Fälle immer noch aktuell ist. Einmal verfasst, bleiben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zwar grundsätzlich unbegrenzt wirksam (bis auf Widerruf), aber sie können und sollten rechtzeitig auf Aktualität geprüft und entsprechend auf den neuesten Stand gebracht werden.

Die Dokumente sollten Sie zuhause bei anderen wichtigen Unterlagen aufbewahren. Zusätzlich können Sie eine Ausfertigung bei den von Ihnen bevollmächtigten Personen aufbewahren.

Im Ernstfall müssen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dem behandelnden Krankenhauspersonal im Original vorgelegt werden. Damit Ihr Anliegen nicht unentdeckt bleibt und die Papiere schnell gefunden werden, raten wir Ihnen: Tragen Sie immer eine sogenannte Notfallkarte bei sich! In dieser vermerken Sie, welche Dokumente Sie wo genau aufbewahren. So vermeiden Sie unnötige Suchaktionen und der ärztliche Notdienst oder das Krankenhaus weiß sofort, ob Sie eine bestimmte Behandlung wünschen oder nicht.

Beim Aufsetzen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist die rechtsverbindliche Formulierung das A und O. Vorlagen aus dem Internet sind in der Regel die schlechtere Wahl und leider oft fehlerhaft. Bedenken Sie immer, dass die Papiere auf unbestimmte Zeit Gültigkeit haben und nicht mehr geändert werden können, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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