Mindestlohn
Stellungnahme des SoVD zu den Auswirkungen des seit Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns
Der SoVD bewertet die Auswirkungen des seit Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland als äußerst positiv.
Seit Einführung des Mindestlohns hat sich die Entgelt- und Lebenssituation von rund 4 Mio. Menschen in Deutschland verbessert. Die Einkommen insbesondere im Gastgewerbe, Einzelhandel und in der Fleischverarbeitung sind außerordentlich gestiegen; viele Minijobs wurden durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgelöst. Damit konnten erfolgreich der ausufernde Niedrigstlohnsektor eingedämmt und Einkommensarmut zumindest abgemildert werden.
Entgegen aller warnenden Stimmen hat die Einführung des Mindestlohns nicht zu einer Reduzierung von Arbeitsplätzen geführt. Die Beschäftigung insgesamt ist seit Einführung des Mindestlohns gestiegen: Die Erwerbstätigkeit stieg im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 um 1,3 Prozent; im Jahr 2017 gegenüber 2016 ist sie um 1,5 Prozent gestiegen.
Ein weiterer positiver Effekt des Mindestlohns sind steigende Steuereinnahmen und ein gestiegenes Wirtschaftswachstum. Der höhere Lohn führte zu Kaufkraftzugewinn und damit zu steigenden Konsumausgaben der privaten Haushalte.
Dennoch kann die konkrete Ausgestaltung der derzeit geltenden Regelung nur ein erster Schritt sein. Die heute geltende Lohnuntergrenze verhindert grundsätzlich zwar Niedrigstlöhne, eine effektive Zurückdrängung von Armut - sowohl bei Vollbeschäftigung als auch im Alter - ist damit jedoch noch nicht erreicht. Auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsfraktion Die LINKE. räumte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein, dass eine beschäftigte Person 45 Jahre lang mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden mindestens 11,50 Euro (statt aktuell 8,50 Euro) verdienen müsste, um im Alter eine Rente zu bekommen, welche über der Grundsicherungsschwelle im Jahr 2015 (im Jahr der Parlamentsanfrage) in Höhe von damals 769 Euro lag. Als effektives Instrument zur Armutsbekämpfung ist der Mindestlohn in seiner derzeitigen Höhe von 8,84 Euro also nicht geeignet. Er müsste erheblich angehoben werden, um das Ziel zu erreichen, die Altersarmut in Deutschland zu verringern.
Ein großes Problem sieht der SoVD darin, dass es von Arbeitgeberseite zum Teil zu Umgehungen des Mindestlohns kommt. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im ersten Halbjahr 2017 in neun Prozent der untersuchten Fälle Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, welche anschließend zu Ermittlungsverfahren führten. Hier sind Maßnahmen erforderlich, die eine Einhaltung des Mindestlohns garantieren. Notwendig sind zum einen verstärkte Kontrollen, die eine erhebliche personelle Stärkung der Kontrollinstitutionen wie Zoll und Rentenversicherung erfordern. Zum anderen wäre eine Beweislastumkehr im gerichtlichen Verfahren ein geeignetes Mittel um für die betroffenen Arbeitnehmer eine Zahlung des Mindestlohns überhaupt durchsetzen zu können.
Fazit: Die Einführung des Mindestlohns ist zwar ein wichtiger, aber auch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung gewesen. Um wirksam Armut in Deutschland bekämpfen zu können, muss er deutlich angehoben werden. Darüber hinaus fordert der SoVD eine jährliche Anhebung und nicht in Zweijahresschritten (wie jetzt im Gesetz vorgesehen). Des Weiteren muss der Mindestlohn für Alle gelten! Die im Mindestlohngesetz genannten Ausnahmen für unter 18-Jährige sowie für Langzeitarbeitslose müssen abgeschafft werden.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Mindestlohn [89 KB]