Anspruch auf GdB (Grad der Behinderung) – einfach online ermitteln
Mit unserem SoVDigital-Service können Sie jetzt online ermitteln, ob Sie Anspruch auf einen (höheren) Grad der Behinderung (GdB) haben könnten und stellen sicher, dass Sie die bestmögliche Unterstützung rund um die Erst- oder Neu-Feststellung einer Behinderung erhalten.
igital — Ihr Online-Assistent für Gesundheitsleistungen: Grad der Behinderung (GdB)
Das deutsche Sozial- und Gesundheitssystem ist komplex und unübersichtlich. Mit SoVDigital bringen wir Sie sicher ans Ziel!
Ermitteln Sie, ob Sie Anspruch auf einen (höheren) GdB haben könnten und lassen Sie sich vor Ort von den qualifizierten SoVD-Fachjurist:innen differenziert zur Antragstellung beraten. Gemeinsam prüfen wir, welches Vorgehen in Ihrem konkreten Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist.
Als Mitglied des SoVD Hamburg können Sie sich mit SoVDigital jetzt optimal auf Ihre persönliche Beratung zur Feststellung einer Behinderung vorbereiten und direkt online alle relevanten Informationen zu Ihrer gesundheitlichen Situation erfassen.
Alles, was Sie uns mitteilen, wird natürlich vertraulich behandelt.
Bitte beachten Sie: Die Nutzung einiger SoVDigital-Services steht ausschließlich Mitgliedern des SoVD Hamburg zur Verfügung. Wir weisen Sie an entsprechender Stelle im Chat darauf hin. Klicken Sie hier, wenn auch Sie Mitglied werden wollen: Jetzt Mitglied werden!
So einfach funktioniert SoVDigital
Ganz ohne Ihre Mithilfe geht es natürlich nicht. Aber unsere Online-Sozialberatung „SoVDigital“ übernimmt für Sie einen Großteil des Nervkrams – ohne Formular-Chaos und Informations-Überflutung.
1. Anliegen benennen
Starten Sie SoVDigital über den Direkt-Einstieg und wählen Sie das Thema, das am besten zu Ihrem Anliegen passt.
2. Daten erfassen
Laden Sie relevante Dokumente hoch. Oder geben Sie alle nötigen Daten händisch im Online-Dialog ein.
3. Ansprüche ermitteln
SoVDigital ermittelt, welche Leistungen für Sie in Frage kommen und prüft, ob Sie Anspruch auf einen (höheren) GdB haben könnten.
4. Daten aufbereiten
SoVDigital wertet alle Angaben aus – und fasst diese automatisch in einem Bericht zu Ihrer gesundheitlichen Situation zusammen.
5. Dokument herunterladen
SoVDigital stellt Ihnen den vollständigen Bericht zur Verfügung. Diesen können Sie jetzt herunterladen und zur Beratung vor Ort mitnehmen.
Gut zu wissen: Im SoVDigital-Prozess können Sie jederzeit digitale Unterstützung erhalten – oder greifen Sie als Mitglied des SoVD Hamburg auf unsere persönliche Beratung vor Ort zurück.
Bitte beachten Sie: Die Nutzung einiger SoVDigital-Services steht ausschließlich Mitgliedern des SoVD Hamburg zur Verfügung. Dafür benötigen Sie ein persönliches Mitglieder-Konto. Jetzt Mitglied werden!
Als Mitglied des SoVD Hamburg können Sie sich im Chat-Verlauf einfach mit Ihrer bereits bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse in Ihrem persönlichen SoVDigital-Konto („Mein Konto“) anmelden – oder alternativ mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Geburtsdatum.
Ihre Angaben werden dann in Ihrem Konto immer zwischengespeichert und können später weiter bearbeitet werden. Auch alle abgeschlossenen Online-Beratungen samt fertiger Anträge und anderer Ergebnisse werden dort sicher gespeichert. So können Sie alle Daten erneut abrufen oder anpassen.
Checkliste GdB – diese Unterlagen benötigten Sie, um Ihren persönlichen GdB-Anspruch zu ermitteln
Mit unserer Checkliste können Sie sich optimal auf unsere Online-Sozialberatung „SoVDigital“ vorbereiten und schon vorab alle Unterlagen zusammenstellen, die Sie möglicherweise benötigen.
Um den Prozess so einfach und zeitsparend wie möglich zu gestalten, können Sie im Verlauf der Online-Sozialberatung alle relevanten Dokumente direkt von Ihrem PC hochladen – oder alternativ die Kamera Ihres Smartphones, Tablets oder Laptops nutzen, um die Dokumente direkt online einzuscannen. SoVDigital liest diese dann automatisch aus und übernimmt die darin enthaltenen Informationen in den Beratungsprozess und die Antragsassistenz.
Selbstverständlich können Sie alle relevanten Daten aber auch händisch im Online-Dialog eingeben. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung und Aufbereitung der Daten in diesem Fall etwas länger dauern kann.
Beispiele für relevante Unterlagen für die Sozialberatung:
Rund um Ihre Person
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltstitel (falls vorhanden)
- Sozialversicherungsausweis oder Rentenversicherungsnummer
Rund um Ihre Gesundheit
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Nachweis über einen Pflegegrad
- Ärztliche Gutachten zur Erwerbsminderung
- Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD)
- Ärztliche Befundberichte oder Krankenhausberichte
- Bescheide der Kranken- oder Pflegekasse
Rund um Ihre Wohnsituation
- Mietvertrag/Kaufvertrag der Immobilie
- Darlehensverträge
- Nebenkostenabrechnungen (z.B. Gebäudeversicherung, Müllgebühren)
Rund um Ihr Einkommen
- Nachweise über regelmäßige Einnahmen (z.B. Rentenbescheid, Gehaltsabrechnung)
- Nachweise über einmalige Zahlungen (z.B. Steuerrückerstattung)
- Bescheide über erhaltene Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld)
Rund um Ihr Vermögen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweise über Vermögen (z.B. Sparbücher, Versicherungen)
SoVD-Checkliste: Relevante Unterlagen für die Sozialberatung
Grad der Behinderung: Fragen zu Berechnung
Wie wird der GdB ermittelt? Was gilt bei mehreren Erkrankungen und welche Regeln gelten in Hamburg? Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Berechnung und Feststellung einer Behinderung.
Wie funktioniert die Berechnung des GdB bei verschiedenen Erkrankungen?
Der Grad der Behinderung wird nicht einfach durch das Addieren einzelner Erkrankungen oder GdB-Werte berechnet. Entscheidend ist, wie stark sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen insgesamt auf die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft auswirken. Oder anders gesagt: Der GdB ist das Maß dafür, in welchem Umfang Sie durch langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen daran gehindert sind, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Der Gesamt-GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 durch die zuständige Behörde festgestellt. Dabei wird auch berücksichtigt, wie verschiedene Erkrankungen oder Beeinträchtigungen wechselseitig zusammenwirken. Das Amt geht nach Folgendem Prinzip vor:
- Für jede Beeinträchtigung wird ein Einzel-GdB bestimmt.
- Die Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB wird als Ausgangspunkt genommen.
- Für jede weitere Beeinträchtigung wird geprüft, ob und in welchem Ausmaß sie die Teilhabebeeinträchtigung – und somit die Behinderung insgesamt – verstärkt. Das gilt insbesondere auch für Beeinträchtigungen, die denselben Lebensbereich oder dasselbe Funktionssystem betreffen.
- Beeinträchtigungen, die sich vollständig überschneiden, führen in der Regel nicht zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.
- Voneinander unabhängige Beeinträchtigungen oder sich gegenseitig verstärkende Beeinträchtigungen können dagegen eine Erhöhung des Gesamt-GdB begründen.
- Beeinträchtigungen mit geringen Einzel-GdB-Werten von 10 führen fast nie zu einer Erhöhung, Werte von 20 erhöhen den Gesamt-GdB in der Regel nur in begründeten Ausnahmefällen.
Die Ermittlung des Gesamt-GdB erfolgt immer individuell im Zusammenspiel aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Es gibt keine feste Berechnungsformel. Die Beurteilung liegt im Ermessen des zuständigen Versorgungsamts.
Wird der GdB in Hamburg anders berechnet?
Nein. Auch in Hamburg wird der Grad der Behinderung nach bundesweit geltenden, einheitlichen Vorgaben ermittelt. Entscheidend sind Ihre individuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe.
Sie möchten ermitteln, ob Sie Anspruch auf einen (höheren) GdB haben könnten? Mit unserem SoVDigital-Service können Sie Ihre gesundheitliche Situation genau erfassen und erhalten eine erste Einschätzung, ob ein (höherer) Grad der Behinderung für Sie in Frage kommen könnte. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, eine ausführliche Zusammenfassung Ihrer Angaben (Bericht über Ihre gesundheitliche Situation) herunterzuladen.
Anspruch GdB
Hinweis: Ob und in welcher Höhe ein GdB vom zuständigen Amt festgestellt wird, hängt davon ab, wie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Einzelfall bewertet werden. Diese Beurteilung ist komplex und erfordert eine differenzierte Beratung. Daher bieten wir in diesem Fall keine digitale Antragstellung an.
Besuchen Sie uns als Mitglied des SoVD Hamburg stattdessen bitte zu den Öffnungszeiten an einem unserer SoVD-Standorte und bringen Sie den Bericht über Ihre gesundheitliche Situation mit. So können wir Sie optimal beraten und gezielt prüfen, welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist. Auch für eine rechtliche Begleitung bei der Beantragung und Feststellung eines GdB stehen Ihnen die Fachjurist:innen des SoVD Hamburg vor Ort zur Seite.
Beratung vor Ort