Wohnungslosenberichterstattung
Stellungnahme des SoVD zum Referentenentwurf zur Wohnungslosenberichterstattung
1 Zusammenfassung des Referentenentwurfs
Bisher konnte die Bundesregierung im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung nur sehr eingeschränkt und auf Grundlage von Schätzungen zur Größenordnung des Problems der Wohnungslosigkeit berichten. Mit dem Referentenentwurf soll eine Basis für eine bundesweite Erhebung gelegt werden, um den Personenkreis der Wohnungslosen besser identifizieren und in der Folge entsprechende sozialpolitisch fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Wohnungslosigkeit besteht nach dem Referentenentwurf bei fehlender Wohnung oder wenn eine Wohnung für die Haushaltsmitglieder weder mietvertraglich noch durch Pacht oder Eigentum abgesichert ist. Die Erhebung soll Personen umfassen, denen aufgrund von Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden Räume zu Wohnzwecken oder Übernachtungsmöglichkeiten überlassen werden, sowie Personen, die Angebote von freien Trägern der Wohnungslosenhilfe oder gewerbliche Anbietern zum Erhebungs-Stichtag (30. September) nutzen. Die jährliche Erhebung soll erstmals 2021 durchgeführt werden.
Neben dieser amtlichen Statistik sieht der Referentenentwurf eine ergänzende Berichterstattung vor. Die Bundesregierung soll dazu verpflichtet werden, dass Daten über Umfang und Struktur der Formen der Wohnungslosigkeit gewonnen werden, die nicht in amtlichen Statistiken erfasst sind. Das sind z.B. Personen, die auf der Straße leben oder bei Freunden/Bekannten vorübergehend untergekommen sind. Auf dieser Grundlage soll das BMAS mindestens alle zwei Jahre einen Bericht über Umfang und Struktur der Wohnungslosigkeit veröffentlichen.
2 SoVD Gesamtbewertung
Die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung ist aus SoVD-Sicht sehr zu begrüßen. Es ist unerlässlich, bundesweit Daten mit dem Ziel zu erheben, ein detailliertes Bild der Lebenslagen betroffener Wohnungsloser zeichnen zu können.
In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum gesellschaftlichen Ausmaß von Obdach- und Wohnungslosigkeit vom 24.10.2018 (Drucksache 19/5288) berichtet die Bundesregierung, dass nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) für das Jahr 2016 „nur ein Prozent der Bevölkerung“ wohnungslos gewesen sei. Die kürzlich herausgegebenen Zahlen der BAG W für das Jahr 2017, die auf einem neuen Schätzmodell basieren, fallen zwar geringer aus als 2016 (860.000 Menschen), 650.000 wohnungslose Menschen sind aber nach wie vor eine besorgniserregende Zahl – dies entspricht in etwa der Einwohnerzahl Stuttgarts.
Wohnungslose Personen sind in besonders drastischer Weise von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Meist sind wohnungslose Menschen nicht nur vom Wohnungs- sondern ebenso vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Die medizinische Versorgung ist nicht mehr sichergestellt. Wohnungslose Menschen erleben Stigmatisierung und Diskriminierung – soziale Teilhabe ist kaum mehr möglich.
In Städten und Metropolregionen konkurrieren Studierende, Alleinerziehende, Menschen mit schlecht bezahlten Jobs, Arbeitssuchende, Rentner*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete um wenig bezahlbaren Wohnraum. Das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft müssen jährlich an die Energiekosten-, Mietpreis- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Die Richtlinien zu den Kosten sind hier in vielen Kommunen zu knapp bemessen. Es setzt eine Verschuldungsspirale ein, die zum Verlust der Wohnung führen kann. Junge Menschen sind hiervon aufgrund der strikten Hartz-IV-Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige in besonderer Weise betroffen. Wer einmal Miet-, Energie- oder weitere Schulden hat, kann auf dem heutigen Wohnungsmarkt kaum bestehen.
Menschen müssen sich Wohnen leisten können. So tragen u.a. eine deutliche Anhebung des Mindestlohns, die Zurückdrängung prekärer Beschäftigung, eine Stärkung von Tarifverträgen sowie die Rückkehr zu armutsfesten Renten dazu bei, dass Mieten bezahlbar sind und Wohnungslosigkeit vorgebeugt wird. Davon würden insbesondere Frauen profitieren, die häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten und folglich geringere Löhne und Renten beziehen.
Sozialer Wohnungsbau muss gestärkt und rasante Mietpreissteigerungen müssen wirksam eingeschränkt werden. Klar ist für den SoVD daher, dass aus den Ergebnissen der amtlichen Statistik und der ergänzenden Berichterstattung (sozial)politische Schritte folgen müssen. Es müssen Bedarfe identifiziert, gezielte Präventionsmaßnahmen ergriffen sowie eine bedarfsgerechte Anpassung der Hilfen bei Wohnungslosigkeit vorgenommen werden.
3 Zu ausgewählten Regelungen im Einzelnen
a) Periodizität und Berichtszeitpunkt
b) Personenkreis: Amtliche Statistik und Ergänzende Berichterstattung
c) Erhebungsmerkmale
d) Verordnungsermächtigung
e) Ergänzende Berichterstattung
4 Zusammenfassung
Der SoVD begrüßt grundsätzlich die mit dem Referentenentwurf angestrebte Wohnungslosen-berichterstattung. Aus SoVD-Sicht ist es jedoch nicht unproblematisch, dass genau die Perso-nengruppe aus der amtlichen Statistik fällt, die in ihrer Notsituation keine Unterstützung erfährt, da aufgrund von fehlendem Wohnraum oder fehlenden Übernachtungsmöglichkeiten durch Länder, Gemeinden oder durch freie Träger keine Hilfe angeboten werden kann. Der SoVD regt außerdem an, einen Erhebungsstichtag in den Winter zu legen. Wohnungslosigkeit führt in den Kältemonaten zu einer besonders drastischen Existenznot und es ist anzunehmen, dass Beratungsstellen eher aufgesucht werden – der Umfang von Wohnungslosigkeit kann so adäquater abgebildet werden. Des Weiteren ist es dem SoVD ein besonderes Anliegen, für besonders vulnerable Personengruppen zu sensibilisieren. Das sind insbesondere (alleiner-ziehende) Frauen, Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen oder pflegebedürftige Wohnungslose. Häufig sind diese Personengruppen aufgrund von ver-deckter Wohnungslosigkeit nicht sichtbar.
[Vollständige Stellungnahme im PDF]
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
SoVD-Stellungnahmne: Wohnungslosenberichterstattung [159 KB]