Beitragssatzverordnung (BSV) 2015
Stellungnahme des SoVD zum Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll geltendes Recht umgesetzt werden. Danach ist die Bundesregierung verpflichtet, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verändern, wenn die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage Ende des kommenden Jahres ansonsten die Untergrenze von 20 Prozent oder die Obergrenze von 150 Prozent einer Monatsausgabe voraussichtlich unter- bzw. überschreiten würde. Unter Zugrundelegung der Wirtschaftsannahmen der Bundesregierung ist für das Jahr 2015 nur noch ein Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,7 Prozent erforderlich, damit die Nachhaltigkeitsrücklage Ende des Jahres 2015 150 Prozent einer Monatsausgabe beträgt. Der Verordnungsentwurf sieht daher vor, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2015 von derzeit 18,9 Prozent um 0,2 Beitragssatzpunkte auf nur noch 18,7 Prozent abzusenken.
Der SoVD spricht sich für eine Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung aus und lehnt die vorgeschlagene Absenkung auf 18,7 Prozent im Jahr 2015 ab. Denn eine Beitragssatzsenkung im kommenden Jahr würde dazu führen, dass der Beitragssatz deutlich früher und deutlich stärker als bisher vorausgeschätzt steigen müsste. Hinzu kommt, dass die Beitragsentlastung für die Versicherten verhältnismäßig gering ausfallen würde. Für Versicherte mit einem Durchschnittseinkommen würde die Beitragsentlastung weniger als 3 Euro im Monat betragen.
Die vorgesehene Beitragssatzsenkung hätte zur Folge, dass der gesetzlichen Rentenversicherung allein im Jahr 2015 Mindereinnahmen in Höhe von 2,6 Mrd. Euro entstehen würden. Bei einer Stabilisierung des Beitragssatzes wäre hingegen sichergestellt, dass der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Finanzmittel für den Aufbau einer Demografiereserve und für weitere notwendige Leistungsverbesserungen zur Verfügung stehen. So könnten insbesondere die systemwidrigen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten abgeschafft und auf diese Weise ein entscheidender Beitrag dafür geleistet werden, dass das gegenwärtig bestehende hohe Armutsrisiko durch Erwerbsminderung erheblich reduziert wird.
Eine weitere Verbesserung der Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung könnte zudem erreicht werden, wenn der Gesetzgeber die bereits vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung um 1,25 Mrd. Euro im Jahr 2015 zurücknimmt und die Ausgaben für die verbesserten Leistungen für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern (sog. Verbesserung der Mütterrente) in Höhe von ca. 6,5 Mrd. Euro in vollem Umfang aus Steuermitteln finanziert. Um den finanziellen Handlungsspielraum auch über das Jahr 2015 hinaus zu sichern, sollte die Stabilisierung des Beitragssatzes nicht durch einen einmaligen Eingriff in die Beitragssatzfestsetzung, sondern durch eine Anhebung der Unter- und der Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage erfolgen.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
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