Verlässlicher Generationenvertrag
Stellungnahme des SoVD zum Bericht der Rentenkommission der Bundesregierung „Verlässlicher Generationenvertrag“ vom 27. März 2020
Inhalt
Am 27. März 2020 hat die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ihren Bericht der Bundesregierung übergeben und veröffentlicht. Ziel der Rentenkommission war es laut Koalitionsvertrag „sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025“ zu befassen.
Die Rentenkommission ist im Mai 2018 von Bundessozialminister Hubertus Heil einberufen worden und hat im Juni 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Geleitet wurde die Kommission von Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) und Karl Schiewerling (CDU). Weitere Mitglieder der Kommission waren Vertreter*innen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, Vertreter*innen aus der Wissenschaft sowie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Ständige Gäste waren Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
In die Arbeit der Kommission wurde auch die Expertise von Sozialverbänden – wie dem SoVD – und betroffenen Verbänden und Interessenvertretungen einbezogen. Dies geschah bereits im Jahr 2018. Geprägt war die Arbeit der Kommission jedoch stark von dem Parteidenken, was sich letztendlich auch im Bericht widerspiegelt.
SoVD-Gesamtbewertung
Es ist zu begrüßen, dass die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ trotz der widerstreitenden Interessen einen Bericht mit Vorschlägen für das zukünftige Alterssicherungssystem vorlegen konnte. Es werden zwar nicht alle relevanten Fragen für eine zukunftsfeste Rente beantwortet; die Kommission ebnet damit jedoch den Weg für die weitere Arbeit.
Der SoVD begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission keinen Automatismus bei der Anhebung der Regelaltersgrenze vorschlägt. Auch ist von einer Verpflichtung bei der zusätzlichen Altersversorgung nichts mehr zu lesen, wie es vor einiger Zeit noch diskutiert wurde. Für viele Menschen ist die gesetzliche Rente die einzige Einnahmequelle im Alter und aufgrund niedriger Löhne, gebrochener Erwerbsbiografien und Teilzeitarbeit, fehlt vielen Menschen schlichtweg das Geld, um zusätzlich vorzusorgen. Das gilt insbesondere für Frauen. Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen das reguläre Renteneintrittsalter nicht gesund erreichen und somit mit Abschlägen in eine vorzeitige Alters- oder Erwerbsminderungsrente gehen müssen, ist das Erreichte ein Erfolg und wichtiger Schritt.
Besonders hervorzuheben sind daher auch die Vorschläge aus dem Bereich Arbeitsmarkt und Prävention. Es ist von grundlegender Bedeutung, frühzeitig die Weichen für eine auskömmliche Rente zu stellen. Das beginnt im Erwerbsleben, mit guten Löhnen und entsprechenden, die Gesundheit erhaltenden Arbeitsbedingungen.
Die Rentenkommission hat insgesamt Vieles andiskutiert, konnte sich aber nicht immer zu einer konkreten Empfehlung durchringen. Trotz zahlreicher richtiger Ansätze, insbesondere im Bereich der Rehabilitation, kann der SoVD vielen der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zustimmen. Dies gilt insbesondere für die Vorschläge zum Rentenniveau, mit denen ein Absinken des heutigen Mindestniveaus von 48 Prozent auf bis zu 44 Prozent ermöglicht wird.
Reformvorschläge der Kommission zur gesetzlichen Rentenversicherung
Haltelinien für Verlässlichkeit in der Rente
Die Rentenkommission schlägt hierfür einen Dreiklang vor. Dieser besteht aus:
- Gesetzlich verbindliche Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz für einen Zeitraum von jeweils sieben Jahren
- Gesetzlich perspektivische Haltelinien für einen Zeitraum von jeweils 15 Jahren und
- Neuen sozialstaatlichen Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht.
Das bedeutet, dass für den Zeitraum nach 2025 eine Haltelinie für das Rentenniveau (Mindestniveau) und eine Haltelinie für den Beitragssatz (Höchstbeitragssatz) gesetzlich festgelegt werden. Dabei ist der Gesetzgeber gehalten, Korridore sowohl für das Rentenniveau als auch für den Beitragssatz zu beachten.
Das Rentenniveau soll zwischen 44 und 49 Prozent liegen und der Beitragssatz zwischen 20 und 24 Prozent. Diese „doppelte Haltelinie“ soll für sieben Jahre festgeschrieben werden. Wird eine der Haltelinien nicht eingehalten, so sollen automatisch Steuermittel für die Einhaltung der Haltelinie eingesetzt werden (so wie es aktuell durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz auch vorgesehen ist).
Bei den perspektivischen Haltelinien schlägt die Kommission vor, sich an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragssatzobergrenze bzw. Rentenniveauuntergrenze nach § 154 Abs. 3 Satz 2 SGB VI zu orientieren. Sie regt dafür dieselben Korridore an wie für die verbindlichen Haltelinien.
Über die verbindlichen und perspektivischen Haltelinien soll ein neuer Alterssicherungsbeirat Empfehlungen abgeben. Dazu soll auf Vorschlag der Kommission der Sozialbeirat zu einem Alterssicherungsbeirat mit breiterem Aufgabenfeld und eventuell weiteren Akteur*innen weiterentwickelt werden. Dabei soll er die wirtschaftliche Lage sowie die voraussichtliche Entwicklung der Demografie und der gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Alterssicherung in den Blick nehmen.
Des Weiteren regt die Kommission an, den Beitragssatz und das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) um zwei neue Bezugsgrößen zu ergänzen: die Gesamthöhe der Sozialversicherungsbeiträge und der Abstand zur Grundsicherung. Bei der Gesamthöhe der Sozialversicherungsbeiträge geht es darum, ergänzend zur Entwicklung des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung auch auf die Entwicklung des Beitragssatzes abzustellen, der bei der Bemessung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28 d SGB IV) durchschnittlich Anwendung findet (dazu zählt z.B. auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung). Damit soll die Beurteilung verbessert werden, ob es bei den Beitragszahler*innen zu einer Überforderung kommt.
Der Abstand der Standardrente (entspricht 45 Entgeltpunkten, also einer Person, die 45 Jahre lang genau zum Durchschnitt verdient und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat) zur Grundsicherung im Alter erlaubt die Aussage, in welchem Umfang die verfügbare Standardrente eine über den durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf hinausgehende Lebensführung ermöglicht.
Außerdem hat die Rentenkommission verschiedene Modelle für eine Reform der Regelungen zur Rentenanpassung diskutiert, konnte sich aber für keine Empfehlung aussprechen.
SoVD-Bewertung: Den Korridor von 44 bis 49 Prozent beim Rentenniveau lehnt der SoVD ab, denn es wird damit ein Rentenniveau von unter 48 Prozent riskiert – bei dem es aktuell stabilisiert ist und was für den SoVD bereits zu niedrig ist. Wir schlagen stattdessen vor, das Rentenniveau bei 50 Prozent zu stabilisieren und perspektivisch wieder auf 53 Prozent anzuheben.
Insbesondere für Frauen und Geringverdienende ist die gesetzliche Rente häufig die einzige Einnahmequelle im Alter. Daher muss ihnen durch ein angemessenes Rentenniveau auch eine auskömmliche Rente garantiert werden.
Die Weiterentwicklung des Sozialbeirats zu einem Alterssicherungsbeirat, der alle drei Säulen der Alterssicherung in den Blick nehmen soll und auch zu Einzelfragen der Alterssicherung Stellung nimmt, sieht der SoVD positiv. Hier wünscht sich der SoVD auch eine stärkere Beteiligung der Sozial- und Betroffenenverbände.
Es ist zu begrüßen, dass die Kommission zwei weitere Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht vorschlägt und damit auch die Aussagekraft des Rentenniveaus an sich diskutiert hat. Damit besteht die Chance auf eine bessere Beurteilung der Entwicklung der Renten und der Beitragsbelastung insgesamt. Ob sich die vorgeschlagenen Größen dazu eignen, wird sich jedoch zeigen müssen.
Regelaltersgrenze
Die Rentenkommission empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus. Damit ist auch ein zuvor diskutierter Automatismus für eine stete Erhöhung der Regelaltersgrenze vom Tisch.
Im Jahr 2026 soll der neue Alterssicherungsbeirat eine Einschätzung abgeben, ob und wie eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze in Betracht gezogen werden muss. Dabei soll nicht nur die Entwicklung am Arbeitsmarkt und die Demografie betrachtet werden, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Lage. Wichtig ist hierbei der grundsätzliche Gedanke, dass nicht mehr nur auf den Arbeitsmarkt geschaut wird, sondern die Gesamtsituation der Älteren betrachtet werden soll. Im Bericht wird davon gesprochen, die sozialdifferenzielle Lebenserwartung in die Überlegungen einzubeziehen.
SoVD-Bewertung: Aus Sicht des SoVD ist das ein ganz wichtiger Punkt, da heute schon viele Menschen nicht gesund bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können und daher mit Abschlägen in eine vorzeitige Alters- oder Erwerbsminderungsrente gehen müssen. Das durchschnittliche Eintrittsalter bei den Altersrenten liegt derzeit bei 64 Jahren. Aktuell wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Eine weitere Anhebung hätte letztlich nur zu einer weiteren Rentenkürzung geführt.
Mindestrücklage
Die Kommission schlägt zur Sicherung der unterjährigen Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zwei Maßnahmen vor: die Erhöhung der Mindestrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben und eine in Raten erfolgende Auszahlung des Bundeszuschusses und der Beiträge für Kindererziehungszeiten in den Monaten Januar bis November. Damit soll die Gefahr, dass Renten nur unter Inanspruchnahme einer Liquiditätshilfe des Bundes ausgezahlt werden können, signifikant gesenkt werden.
SoVD-Bewertung: Die Vorschläge der Kommission sind grundsätzlich geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Rentenversicherung wieder zu stärken. Es ist allerdings fraglich, ob die Maßnahmen auch dann ausreichen, wenn neben den unterjährigen Schwankungen der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ein konjunktureller Abschwung zu verzeichnen ist. Aus Sicht des SoVD sollte daher die Mindestrücklage auf 0,5 Monatsausgaben angehoben werden.
Versicherter Personenkreis
Die Rentenkommission hat sich mit der Einbeziehung verschiedener Personengruppen in die gesetzliche Rentenversicherung auseinandergesetzt. Dazu zählten die Beamt*innen, die Abgeordneten und die Selbständigen. Außerdem hat die Kommission in diesem Zusammenhang auch über die sozialrechtliche Einordnung der internetbasierten, sogenannten „Plattformarbeit“ nachgedacht.
Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Selbständige sind überproportional häufig von Grundsicherungsleistungen im Alter abhängig und ein Großteil der Selbständigen verfügt über keine obligatorische Absicherung im Alter. Die Rentenkommission begrüßt daher ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag, eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einzuführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Dabei sollen die Selbständigen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung – als Opt-Out-Lösung – und vergleichbaren privaten Vorsorgearten wählen können.
Damit ließe sich auch das Problem der fehlenden sozialen Absicherung für das Alter von Plattformarbeiter*innen in Deutschland lösen. Denn, sind diese abhängig beschäftigt, sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sind sie hingegen selbständig tätig, würde die neue Regelung greifen. Dennoch sollen die Besonderheiten der Plattformarbeiter*innen insbesondere im globalen, grenzüberschreitenden Kontext, im Blick behalten werden.
Überlegungen zu Beamtinnen und Beamten sowie Abgeordneten
Die Kommission führt hier zunächst die öffentliche Diskussion zu diesem Thema an und erkennt den Aspekt der Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Die Einbeziehung von Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung sei jedoch technisch und rechtlich keineswegs trivial. Außerdem teilt sie nicht das häufig genannte Argument der nachhaltigen Finanzierung der Rentenversicherung, wenn die Beamt*innen mit einbezogen würden, weshalb sich die Rentenkommission nicht durchringen kann, sich für die Einbeziehung von Beamt*innen auszusprechen.
Bei den Abgeordneten sieht sie das Initiativrecht bei den jeweiligen Parlamenten.
SoVD-Bewertung: Es ist gut, dass sich die Kommission für eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen ausspricht und damit auch in Teilen die soziale Absicherung der Plattformarbeiter*innen verbessert sieht. Es ist jedoch bedauerlich, dass sich die Rentenkommission nicht auf die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (ohne Opting-Out-Möglichkeit) einigen konnte. Das wäre eine zukunftsweisende Maßnahme zur Stärkung unseres Alterssicherungssystems gewesen.
Denn mit der Einführung einer Erwerbstätigenversicherung würde dem Wandel in der Arbeitswelt und in den Erwerbsverläufen sowie der gestiegenen beruflichen Mobilität in Europa hinreichend Rechnung getragen. Außerdem ist das ein Ausdruck gelebter Solidarität und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Für die Erwerbstätigenversicherung sind nach Auffassung des SoVD in einem ersten Schritt alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, die bislang in keinem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. In weiteren Schritten sind auch die anderen Erwerbstätigen, insbesondere politische Mandatsträger*innen, Beamt*innen sowie Erwerbstätige in den freien Berufen unter Wahrung verfassungsrechtlicher Vorgaben in die Erwerbstätigenversicherung zu integrieren. Es ist daher aus Sicht des SoVD schade, dass nach Einschätzung der Kommission eine Einbeziehung von Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung nicht erfolgen soll.
Arbeitsmarkt
Die Kommission sieht verschiedene Ansatzpunkte, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachhaltig zu steigern: Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, von Menschen mit Behinderungen und Älteren, sowie die Einwanderung von Fachkräften und verstärkte Investitionen in Aus- und Weiterbildung. Damit würden die individuellen Alterseinkommen steigen, aber auch die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert werden.
Besonders betont die Kommission die Notwendigkeit von Maßnahmen, die ein längeres, gesundes Arbeiten für die Menschen ermöglichen. Dazu zählen Prävention und Rehabilitation, Qualifizierung und Weiterbildung (insbesondere für Ältere) sowie verstärkte Anstrengungen der Jobcenter und Arbeitsagenturen, ältere Arbeitslose wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. Die Kommission regt des Weiteren eine beschäftigungsfördernde Ausgestaltung der Altersteilzeit an und Verbesserungen bei einer vorgezogenen Altersrente. Sie tippt ebenfalls an, dass Arbeitszeiten mit besonders starker Belastung über erhöhte Beiträge in der Rentenbiografie abgebildet werden könnten.
SoVD-Bewertung: Es ist zu begrüßen, dass sich die Kommission auch mit arbeitsmarktpolitischen Themen befasst hat. Denn die Weichen für eine auskömmliche Rente werden im Erwerbsleben gestellt. Rentenpolitik ist ohne die Betrachtung des Arbeitsmarktes also nicht denkbar. Es bleibt hier jedoch bei (richtigen) Anregungen. Vorschläge für konkrete Maßnahmen sind kaum enthalten. Aus Sicht des SoVD wäre beispielsweise ein klares Bekenntnis zu einer besseren Berücksichtigung von Zeiten der Pflege, wie es sich ganz aktuell auch in der Corona-Krise zeigt, sinnvoll gewesen. Außerdem fordert der SoVD die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, die Einführung eines individuellen Rechts auf Aus- und Weiterbildung sowie die Anhebung und Dynamisierung des Mindestlohns auf ein armutsfestes Niveau.
Prävention und Rehabilitation
Die Kommission sieht im Bereich Prävention und Rehabilitation einen wichtigen Baustein, um durchgängigere und längere, bis an das gesetzliche Rentenalter heranreichende Erwerbsverläufe zu ermöglichen. Sie regt an, neben der Rehabilitation auch die Prävention weiter zu stärken. Dazu schlägt sie zahlreiche Verbesserungen/Maßnahmen vor:
- Transparente Ausgestaltung der unterschiedlichen Verfahren im Bereich Rehabilitation, indem Antragsverfahren und –formulare trägerübergreifend vereinheitlicht und generell verständlicher gestaltet werden sollen.
- Trägerübergreifende Beratungskompetenz; die Kommission regt an, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. ein entsprechendes Qualifikationskonzept und in Kenntnis bestehender Beratungsangebote ein Konzept für ein entsprechendes Angebot entwickeln soll.
- Verbesserte Vernetzung, Zusammenarbeit und Zusammenspiel der verschiedenen Träger und Partner im Bereich Rehabilitation und Prävention; Förderung von trägerübergreifender Datenauswertung, Forschung und Qualitätssicherung.
- Einrichtung eines digitalen Bürgerportals für eine sichere digitale Kommunikation der Bürger*innen mit der Verwaltung.
- Sicherstellung eines ausreichenden, flächendeckenden, wohnortnahen Leistungsangebots sowohl im Bereich der medizinischen als auch der beruflichen Rehabilitation und dessen sektorenübergreifende Verzahnung mit nachgehenden Leistungen.
- Angleichung der Höhe von Entgeltersatzleistungen, insbesondere von Übergangs- und Krankengeld; Umbenennung von befristeten Erwerbsminderungsrenten in „Reha-Geld“.
- Gewährleistung der Finanzierung von Rehabilitationsleistungen auch in der Grundsicherung (eröffnet insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen erheblichen Beeinträchtigungen mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt).
- Sorgfältige Begleitung der Modellvorhaben aus dem Bundesteilhabegesetz (z.B. das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“) und dem Flexirentengesetz (z.B. „Ü45-Check-up“) und diese als gesetzliche Regelungen ggf. zu übernehmen.
- Wachsende Rolle psychischer Störungen im Rahmen von Rehabilitationsleitungen: Entwicklung verstärkter Maßnahmen, die diesen Krankheitsbildern gerecht werden und psychische Störungen vorbeugen; dazu zählen verbindliche Regeln für eine sektoren- und settingübergreifende Zusammenarbeit aller Leistungserbringer*innen.
- Überprüfung der Wirkung der 4-Jahres-Frist des § 12 Abs. 2 SGB VI im Hinblick auf eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit.
SoVD-Bewertung: Der SoVD begrüßt dieses Kapitel ausdrücklich, denn es enthält viele sinnvolle Anregungen, die die Rehabilitation und Prävention stärken sowie Leistungen für die Betroffenen leichter zugänglich machen.
So ist alles, was die Kommission zur Vereinheitlichung der Reha-Träger und zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit vorschlägt, sinnvoll und unterstützenswert.
Die Einrichtung eines digitalen Bürgerportals für eine sichere digitale Kommunikation der Bürger*innen mit der Verwaltung ist ebenfalls grundsätzlich zu begrüßen. Hier muss jedoch dringend der Datenschutz der Rehabilitant*innen gewährt bleiben. Die Daten sollten nicht beliebig zwischen den einzelnen Trägern hin und her gespielt werden können.
Der Ansatz bei psychischen Erkrankungen ist richtig. Das Programm „rehapro“ hat diese Gruppe bereits jetzt schon besonders im Blick. Daher ist es gut, dieses Programm und auch weitere aus dem Bundesteilhabe- und dem Flexirentengesetz näher zu begleiten und ggf. in gesetzliche Regelungen zu überführen.
Klärungsbedarf sieht der SoVD bei der Überlegung, befristete Erwerbsminderungsrenten in „Reha-Geld“ umzubenennen. Hierbei ist nicht klar, ob sich damit auch die rechtliche Bemessungsgrundlage verändert und es sich damit für die Betroffenen negativ auswirken kann.
Wichtig ist aus Sicht des SoVD die Gewährleistung der Finanzierung von Rehabilitationsleistungen auch in der Grundsicherung. Zwar haben Menschen im SGB-II-Bezug Anspruch auf Reha-Leistungen (berufliche Wiedereingliederung), aber real umgesetzt wird dieser Anspruch deutlich seltener als bei ALG I Bezug. Gründe dafür sind, dass die Jobcenter vor Ort kein extra Budget für Reha-Leistungen haben. Dieser Zustand ist bitter, weil Menschen im SGB II oft sogar höhere Reha-Bedarfe haben. Außerdem sehen die Jobcenter Reha-Bedarfe oft gar nicht, was ja Voraussetzung für ein Reha-Verfahren wäre. Während die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich verpflichtet ist, hier spezielle Reha-SB-Teams vorzuhalten, fehlt diese Pflicht für die Jobcenter. Insofern ist es dringend notwendig und richtig, wenn der Gesetzgeber an diese Missstände endlich rangeht und den Reha-Zugang im SGB II verbessert.
Die Sicherstellung eines flächendeckenden und wohnortnahen Leistungsangebots sowohl im Bereich der medizinischen als auch der beruflichen Rehabilitation ist ein guter und wichtiger Ansatz. Dieser wäre aus Sicht des SoVD auch in der geriatrischen Versorgung verstärkt umzusetzen.
Die Überprüfung der Wirkung der 4-Jahres-Frist des § 12 Abs. 2 SGB ist ebenfalls sinnvoll. Sie wirkt nämlich wie eine Wartefrist („Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.“). Der SoVD fordert hierfür die Streichung der Frist. Denn wenn ein Bedarf da ist, muss dieser wahrgenommen werden, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Rehabilitationsmaßnahme.
Empfehlungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge
Die Kommission sieht Handlungsbedarf im Bereich der betrieblichen und privaten Altersversorgung und befürwortet Maßnahmen, die auf den bisherigen Strukturen aufsetzen. Dabei ist es ihr wichtig, dass die für die Förderung erforderlichen Bundesmittel nicht gegen einen Finanzierungsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgespielt werden.
Folgende Maßnahmen schlägt die Kommission vor:
- Anhebung und Dynamisierung der im Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführten Förderung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener
- Modifizierte Garantien bei staatlich geförderter zusätzlicher Altersversorgung (Riester-Rente)
- Vereinheitlichung des steuerlichen Förderrahmens
- zu prüfen, ob sich durch eine Zusammenlegung der Riester- und Rürup-Förderung die Komplexität der privaten Altersversorgung reduzieren lässt
- Ausschluss einer Ausweitung der Sozialabgabenfreiheit bei allen Änderungen
- Riester-Rente: Anhebung und/oder Dynamisierung der Grundzulage gemäß der Lohnentwicklung; Vereinfachung des Zulageverfahrens, u.a. durch Ausweitung der Förderung auf alle (damit würden auch selbständige Geringverdienende und selbständige Eltern eingeschlossen sowie die Möglichkeit bestehen, bei einem Statuswechsel von abhängiger zu selbständiger Beschäftigung den Riester-Vertrag weiter zu besparen)
- Private Altersversorgung: Schaffung einer staatlich organisierten digitalen Plattform, auf der nur Produkte ohne Vertriebskosten angeboten werden; Einführung eines Standardvorsorgeprodukts (im Sinne eines neuen Produktstandards); außerdem hat sich die Kommission intensiv mit der Einführung eines Obligatoriums auseinandergesetzt, lehnt dieses zunächst ab, spricht sich jedoch für einen Prüfauftrag für 2025 aus.
SoVD-Bewertung: Der SoVD steht einem weiteren Ausbau der privaten und betrieblichen Altersversorgung insbesondere dann kritisch gegenüber, wenn dies zu Lasten der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen soll (z.B. Entgeltumwandlung). Hinzu kommt, dass die Erwartungen, die mit der Einführung der sogenannten Riester-Rente Anfang der 2000er Jahre verbunden waren, nicht erfüllt worden sind. Für den SOVD steht die gesetzliche Rente weiterhin im Mittelpunkt. Sie muss weiter gestärkt und ausgebaut werden. Denn grundsätzlich gilt gerade aus Sicht vieler Geringverdienenden und Menschen, die in Teilzeit, prekären Arbeitsverhältnissen und befristet arbeiten: Wo wenig finanzieller Spielraum ist, kann auch nur schwer gespart werden. Es ist daher als Erfolg zu bewerten, dass eine Verpflichtung zum Aufbau bei der zusätzlichen Altersversorgung (Obligatorium) abgewendet wurde.
Richtig ist auch, dass es zu keiner Ausweitung der Sozialabgabenfreiheit kommen soll. Diese würde die gesetzliche Rente zusätzlich schwächen.
Die Kommission erkennt zu recht, dass es Millionen betriebliche und private Altersvorsorgeverträge gibt, die in unterschiedlicher Intensität bespart werden. Daher ist es richtig, dass, so lange es kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte auf dem Markt gibt, der Staat dafür sorgen muss, dass diese transparent, einfach, kostengünstig und fair sind. Insofern sind grundsätzlich alle Bestrebungen zur Vereinheitlichung, Vereinfachung und Kostenminimierung von zusätzlichen Altersvorsorgeprodukten sinnvoll. Ob eine staatliche Förderung weiterhin erfolgen soll, ist aus Sicht des SoVD jedoch kritisch zu bewerten.
Individuelle säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation
Die Kommission unterstützt ausdrücklich das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, eine sogenannte säulenübergreifende Renteninformation einzuführen. Dabei handelt es sich um eine Art „Renten-Check“; eine Übersicht aus allen Renteneinkommen (gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersversorgung), die eine Person zu erwarten hat.
SoVD-Bewertung: Der SoVD unterstützt dieses Vorhaben ebenfalls. Transparenz ist eine der Grundvoraussetzungen, um einen Überblick über die eigene zu erwartende Rente zu erhalten und auch um zu wissen, ob gegebenenfalls zusätzlich vorgesorgt werden sollte – sofern dies möglich ist. Hinzu kommt die Unübersichtlichkeit über die einzelnen Produkte, Sozialabgaben und Steuern, die einen im Alter erwarten. Solch ein Renten-Check kann vor allem auch junge Leute motivieren, sich frühzeitig mit dem Thema Rente zu befassen.
Gender Check
Die Kommission empfiehlt der Bundesregierung die Einführung eines „Gender-Checks“, ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument, das die Auswirkungen von Gesetzgebungsverfahren im Bereich Rente auf Männer und Frauen untersuchen soll.
SoVD-Bewertung: Der SoVD findet die Einführung eines „Gender-Checks“ sinnvoll. Noch immer liegen die Renten von Frauen deutlich hinter denen von Männern. Das hat vor allem etwas mit der klassischen Aufteilung von Sorgearbeit und Beruf zu tun und der damit einhergehenden niedrigeren Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere in den westdeutschen Bundesländern sowie mit der schlechteren Bezahlung in typisch frauendominierten Berufen (z.B. im Bereich der Pflege, Erziehung oder Einzelhandel).
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
SoVD-Stellungnahmne: Bericht der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ [196 KB]