Stärkung der Pflegekompetenz
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
1 Zusammenfassung des Gesetzentwurfs
Angesichts der Herausforderungen in der Akut- und Langzeitpflege in den nächsten Dekaden durch den demografischen Wandel führt der Gesetzentwurf ein Bündel an Maßnahmen zu unterschiedlichsten Regelungsbereichen auf.
Zur Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen wird der Aufgabenbereich im pflegerischen und heilkundlichen Leistungsbereich erweitert. Zugleich sind verschiedene Erprobungsverfahren zur weiteren Entwicklung und künftigen Ergänzung (etwa zur Einbeziehung von Pflegefachpersonen in das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit) ebenso vorgesehen wie eine Evaluation insgesamt.
Neben der Stärkung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen wird auch der Bereich der niedrigschwelligen und entlastenden Unterstützung von Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung in den Blick genommen und das Engagement in diesem Bereich mit einer Reihe von Maßnahmen erleichtert.
Mit der Einführung eines neuen „stambulanten“ Versorgungsbereichs als dritte Säule in der Langzeitpflege neben den ambulanten und stationären Versorgungssektoren, soll dem Wunsch der Pflegebedürftigen nach Alternativen zu den klassischen Versorgungsformen entsprochen werden.
Vor dem Hintergrund eines höheren Anstiegs der tatsächlichen Zahl der Pflegebedürftigen über die prognostizierte demografische Entwicklung hinaus ist zudem eine Evaluation der Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und der Wirkungsweisen des geltenden Begutachtungsinstruments vorgesehen.
Schließlich soll das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege verstetigt und die Rolle der oder des unparteiischen Vorsitzenden im Qualitätsausschuss Pflege gestärkt werden.
2 Gesamtbewertung
[…]
3 Zu den Regelungen im Einzelnen
Stärkung der Prävention für Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege
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Modellförderung zur Ausgestaltung der Inhalte von pflegerischen und heilkundlichen Leistungen nach SGB V und SGB XI
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Verstetigung des Amts der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege
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Evaluation der Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und Wirkungsweisen des seit 2017 geltenden Begutachtungsinstruments
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Modellprojekt zur Einbeziehung von Pflegefachpersonen in das Begutachtungsverfahren insbesondere zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
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Vermutung der Notwendigkeit der (Pflege-)Hilfsmittelempfehlung von Pflegefachpersonen
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Klarstellung zu den digitalen Pflegeanwendungen und Leistungsanpassungen
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Gewährung der Zuschüsse bei Pflegezeit auch beim Tod des Pflegebedürftigen
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Niedrigschwellige Unterstützung von Pflegebedürftigen und Entlastung von Pflegepersonen
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Fördermittel ehrenamtlicher Strukturen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag
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Umwandlungsansprüche des ambulanten und teilstationären Sachleistungsbetrags
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„Stambulante“ Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen
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Weiterentwicklung des Qualitätsausschusses Pflege
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Pflegerische und (erweiterte) heilkundliche Leistungen sowie selbstständige Erbringung von Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung und Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Pflegefachpersonen
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Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit für Pflegezeit auch durch Pflegefachpersonen
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DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
SoVD-Stellungnahmne: Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pfegeanwendungen – VDiPA [68 KB]