Inklusiver Arbeitsmarkt
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes
1 Zusammenfassung des Referentenentwurfs
Erwerbstätigkeit ist für alle erwachsenen Menschen ein wesentlicher Aspekt, um sich einer Gesellschaft zugehörig zu fühlen. Um dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft näher zu kommen, ist es daher ganz entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf soll ein Bündel von im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden. Durch die Einführung der 4. Staffel der Ausgleichsabgabe sollen Arbeitgeber:innen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderungen einstellen, ab 2024 eine doppelt so hohe Ausgleichsabgabe zahlen, wie Arbeitgeber:innen, die wenigstens im geringen Maße Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Die Staffelungen der Stufen 1 bis 3, die seit 2021 gelten, bleiben unverändert. Sie legen die Höhe der Ausgleichsabgabe fest, die zu zahlen ist, wenn die vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht eingehalten wird.
Die bisher bestehende Bußgeldvorschrift, die erhoben werden kann, wenn die Beschäftigungspflicht verletzt wird, wird gestrichen. Zur Förderung der Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt soll die Ausgleichsabgabe ausschließlich zur Förderung der Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt verwendet werden und nicht, wie bisher häufig, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) fließen. Des Weiteren soll künftig eine Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen gelten, wenn Anträge beim Integrationsamt etwa auf Arbeitsassistenz gestellt werden und diese unbearbeitet bleiben.
Darüber hinaus soll die Besetzung des Sachverständigenbeirats der Versorgungsmedizin anders aufgestellt werden. Künftig soll dieser nicht mehr ein rein medizinischer, sondern vielmehr ein interdisziplinärer, bei der auch Behindertenverbände stimmberechtigt sind, aufgestellt sein. Im vorliegenden Referentenentwurf gibt es darüber hinaus kleine Änderungen im SGB XIV, dem sozialen Entschädigungsrecht.
2 Gesamtbewertung
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3 Zu einzelnen Regelungskomplexen
Einführung der 4. Staffel der Ausgleichsabgabe
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Aufhebung der Bußgeldvorschrift des § 238 I Nr. 1 SGB IX
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Verwendung der Mittel der Ausgleichsfonds
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Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes
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Aufhebung der Deckelung beim Budget für Arbeit
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Aufgabenschärfung Inklusionsbetriebe
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Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizin
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4 Fehlende Regelungen
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Änderung des Einkommenssteuergesetzes
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Betriebliches Eingliederungsmanagement stärken
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Schwerbehindertenvertretungen stärken
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Änderung der ArbStättV
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DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik