Parität bei Kassenbeiträgen
Stellungnahme des SoVD anlässlich einer Anhörung zu Anträgen über die Abschaffung von Zusatzbeiträgen und die paritätische Beteiligung des Arbeitgebers an Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
1 Gesamtbewertung
Das Kernanliegen des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) ist es, Solidarität und ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit in Deutschland zu verwirklichen. Dabei versteht der SoVD die umfassende gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung als zwei der vorrangigen sozialpolitischen Aufgaben des Staates. Vor diesem Hintergrund begrüßt der SoVD die von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung gestellten Forderungen nach einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung ausdrücklich.
In den letzten Jahrzehnten wurde die gesetzliche Krankenversicherung zunehmend nur noch als Kostenfaktor angesehen und das eigentliche Problem einer langfristig stabilen und gerechten Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angegangen. Stattdessen wurden Leistungen ausgegliedert, gekürzt oder neue Hürden für deren Inanspruchnahme geschaffen und die Versicherten finanziell immer stärker einseitig belastet. Tragende Prinzipien, wie das Solidaritätsprinzip, die paritätische Beitragsfinanzierung sowie das Sachleistungsprinzip, wurden vernachlässigt. Dies geht vor allem zu Lasten der Bevölkerungsgruppen, die eine hohe Krankheitslast aufweisen, nämlich sozial benachteiligte und ältere Menschen, chronisch kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderung.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss einheitlicher und solidarischer finanziert werden! Der SoVD bekräftigt daher seine Forderung nach einer sofortigen Rückkehr zur vollen paritätischen Finanzierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung, ergänzt durch Maßnahmen zur Stärkung des Solidarprinzips bei der Finanzierung. Dazu gehören die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze, die Einbeziehung weiterer Einkommensarten und die Einführung eines Finanzausgleichs zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Langfristig lassen sich Defizite im Leistungsspektrum und die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nur durch die Einführung einer Bürgerversicherung für die gesamte Bevölkerung in Deutschland auf der Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung lösen. Nur so kann nachhaltig eine bedarfsgerechte Leistungserbringung für alle Patientinnen und Patienten finanziert und damit sichergestellt werden.
2 Zu den Anträgen im Einzelnen
2.1 Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Zusammenfassung
Mit ihrem Antrag fordern die Antragstellerinnen und Antragsteller der Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung wiederhergestellt werden soll. Die kassenindividuellen Zusatzbeiträge sollen abgeschafft werden.
Es wird in dem Antrag eine einseitige Belastung der Versicherten durch die kassenindividuellen Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung festgestellt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt 2016 um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte an. Während mit einem weiteren Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in den kommenden Jahren auf bis zu 1,8 Prozent zu rechnen sei, bleibe der Beitragssatz für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hingegen konstant und auf 7,3 Prozent festgeschrieben.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind der Auffassung, dass eine einseitige Belastung der Versicherten und die Entlastung der Arbeitgeber durch Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ungerecht seien. Die Parität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern müsse wiederhergestellt werden. Schließlich würden die Arbeitgeber von gesunden und arbeitsfähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern profitieren. Die Wiedereinführung der Parität und eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs würden den Preiswettbewerb der Kassen verringern. Auch würde der jährliche Beitragsanstieg für die Versicherten reduziert werden. Letztere komme durch regelmäßig die Einnahmen übersteigende Ausgaben der Krankenkassen und eine fehlende Heranziehung weiterer Einkommensarten zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zustande. Zudem verstärke den Beitragsanstieg die Tendenz, gesamtgesellschaftliche Aufgaben zunehmend über die Krankenkassen zu finanzieren.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind der Ansicht, die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung seien nur mittels eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems in Form einer Bürgerinnen- und Bürgerversicherung zukunftssicher zu lösen. Die solidarische Gesundheitsversicherung schaffe eine dauerhaft stabile Finanzierungslage, indem alle Einkommen und Einkommensarten einbezogen werden.
Ebenso fordern die Antragstellerinnen und Antragsteller eine paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung. Zu ihrer Herstellung sei der zur Entlastung der Arbeitgeber abgeschaffte Feiertag, der Buß- und Bettag, wieder einzuführen oder eine andere Maßnahme zu ergreifen, welche die Parität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern wiederherstelle. Für den Freistaat Sachsen, in dem im Gegenzug zu höheren Beitragssätzen der Versicherten der Buß- und Bettag weiterhin als gesetzlicher Feiertag bestand hat, sei eine Sonderregelung vorzusehen.
SoVD-Bewertung
Die Forderungen des Antrags nach einer Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung sowie einer damit verbunden Abschaffung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags werden begrüßt.
Die wachsenden, einseitigen Belastungen der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung durch kontinuierlich steigende kassenindividuelle Zusatzbeiträge sind abzulehnen. Angesichts eines erwarteten weiteren Anstiegs der kassenindividuellen Zusatzbeiträge in den kommenden vier Jahren auf 1,8 Prozent und mehr - trotz der derzeit guten Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation in Deutschland - ist ein weiteres Festhalten an der Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht länger zu rechtfertigen. Die Finanzierungslast muss wieder auf mehreren Schultern verteilen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein wesentlicher Faktor für die Kostendynamik nicht in der Morbiditätsentwicklung liegt, sondern durch gesetzgeberische Maßnahmen verursacht worden ist. Die von den Antragstellerinnen und Antragstellern angestrebte Alternative zu dem gegenwärtigen Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung in Form einer Bürgerversicherung, wird ausdrücklich geteilt und ihre stufenweise Einführung befürwortet.
Daneben begrüßt der SoVD die Intentionen der Antragstellerinnen und Antragsteller, mit dem Antrag auch die paritätische Beitragsfinanzierung in der sozialen Pflegeversicherung zu fordern. An der generellen Tragung der Beiträge durch die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hält auch der SoVD fest. Allerdings muss das Prinzip der paritätischen Verteilung der Beiträge auf lohnbezogene Einnahmen auch in der Pflegeversicherung (wieder)hergestellt werden, wo es durch den Wegfall des Buß- und Bettages, den Zuschlag für kinderlose Versicherte und die alleinige Beitragstragung der Rentnerinnen und Rentner bisher einseitig zu Lasten der Versicherten verletzt wird. Mit lohnbezogenem Einkommen sind dabei alle Einkommen jeder abhängigen Beschäftigung ab dem ersten Euro gemeint. Die Beitragssätze sollen paritätisch je zur Hälfte von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlt werden. Entsprechendes muss auch für Rentnerinnen und Rentner gelten. Die Deutsche Rentenversicherung muss sich zukünftig wieder paritätisch an den Beitragszahlungen der Rentnerinnen und Rentner zur Pflegeversicherung beteiligen! Perspektivisch muss die Pflegeversicherung zu einer Pflege-Bürgerversicherung weiterentwickelt werden, deren Leistungen sich an dem Bedarf der Betroffenen orientieren.
2.2 Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zusammenfassung
Die Antragstellerinnen und Antragsteller der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ebenfalls die paritätische Finanzierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einerseits sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits vollständig wiederherstellt.
In ihrem Antrag stellen sie fest, dass die durchschnittliche Beitragsbelastung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2016 trotz guter Konjunktur und guter Arbeitsmarktlage so hoch sei wie nie zuvor in der Geschichte. Ausgaben und Belastungen werden auch in den kommenden Jahren erheblich ansteigen. Steigende Lasten werden durch steigende Zusatzbeiträge allein durch die Versicherten aufgebracht, da der Arbeitgeberbeitrag gesetzlich eingefroren wurde.
Sie sind der Ansicht, eine faire Lastenverteilung zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einerseits sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits und eine Wiederherstellung der paritätischen Beteiligung an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung seien notwendig. Ohne diese Änderung werde sich die einseitige finanzielle Belastung der Versicherten in Zukunft weiter verschärfen, von denen insbesondere Geringverdienende betroffen seien. Nebenbei werde mit einer paritätischen Finanzierung der Anreiz auf Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberseite, auf eine effizientere und wirtschaftlichere Versorgung hinzuwirken, wieder gestärkt. Auch die Beteiligung in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung werde damit wieder eine höhere Legitimität erlangen.
Weiter sind die Antragstellerinnen und Antragsteller der Auffassung, die Bundesregierung habe sich nicht um eine langfristig stabile und gerechte finanzielle Basis für das Gesundheitswesen gekümmert. Stattdessen habe sie in den vergangen Jahren ihren Haushalt zu Lasten der gesetzlich Versicherten saniert und den Bundeszuschuss wiederholt um mehrere Milliarden gekürzt. Gleichzeitig seien immer wieder gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die steuerfinanziert werden müssten, an die gesetzliche Krankenversicherung ausgelagert worden, wie zum Beispiel beim Präventionsgesetz geschehen. Notwendig sei daher neben der Parität eine breitere, stabilere und verlässlichere finanzielle Basis für das Gesundheitswesen durch eine Bürgerversicherung, die mehr Solidarität für alle schaffe. Die Beitragsbelastung könne mit dem grünen Modell der Bürgerversicherung sogar gesenkt und dann stabilisiert und eine gute und hochwertige Versorgung für alle garantiert werden.
SoVD-Bewertung
Der SoVD begrüßt ebenfalls ausdrücklich den Antrag der Antragstellerinnen und Antragsteller der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur paritätischen Finanzierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung an die Bundesregierung.
Die Befürchtungen der Antragstellerinnen und Antragsteller, ohne Änderung werde sich die einseitige finanzielle Belastung der Versicherten in Zukunft weiter verschärfen, von denen insbesondere Geringverdienende betroffen seien, werden geteilt.
Der SoVD teilt zudem die Auffassung der Antragstellerinnen und Antragsteller, die paritätische Finanzierung stärke den Anreiz auf Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberseite, auf eine effizientere und wirtschaftlichere Versorgung hinzuwirken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einerseits sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits sollten gemeinsam die Herausforderungen des Gesundheitssystems angehen und es gemeinsam zum Positiven weiter entwickeln. Der Denkanstoß der Antragstellerinnen und Antragsteller zu der Frage, inwieweit sich die Festsetzung der Beitragssätze der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei anhaltendem Anstieg des – allein von den Versicherten zu tragenden – kassenindividuellen Zusatzbeitrags künftig auf die Legitimation der Beteiligung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auf das Stimmgewicht auswirken könnte, müsste auf Dauer geprüft werden.
Der SoVD teilt die Kritik an der zunehmenden Tendenz der Bundesregierung, gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht aus Steuermitteln, sondern zunehmend über die Krankenkassen zu finanzieren. So hielt der SoVD etwa in seiner Stellungnahme zu dem Präventionsgesetz (https://www.sovd.de/2486.0.html) die im Gesetzentwurf vorgesehene Verwendung von Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zur Finanzierung von Maßnahmen zur lebensweltbezogenen Prävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für zweckfremd. Gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben sind aus Steuermitteln zu finanzieren. Damit verbunden sind Mehrausgaben, die angesichts der seit dem 1. Januar 2015 geltenden Finanzsystematik in der gesetzlichen Krankenversicherung zu steigenden kassenindividuellen Zusatzbeiträgen und damit zu einseitigen Mehrbelastungen bei den Versicherten führen.
Die von den Antragstellerinnen und Antragstellern gesehene Notwendigkeit für eine breitere, stabilere und verlässlichere finanzielle Basis für das Gesundheitswesen in Form einer Bürgerversicherung, die mehr Solidarität für alle schaffe, wird ausdrücklich vom SoVD geteilt und befürwortet.
3 Schlussbemerkungen
In der gesundheitspolitischen Debatte um die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zeigen die Anträge von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN exemplarisch den breiten Konsens auf, der eine weiter steigende, einseitige Belastung der Versicherten durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge ablehnt. Der SoVD teilt diese Auffassung und appelliert nachdrücklich an die Bundesregierung, endlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag abzuschaffen und zur vollen paritätischen Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
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