PsychVVG
Versorgung und Vergütung für psychische und psychosomatische Leistungen
Stellungnahme des SoVD zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychische und psychosomatische Leistungen
1 Einführung
Mit dem Referentenentwurf sollen die Versorgung und die Vergütung für psychische und psychosomatische Leistungen weiterentwickelt werden. Grundlage für den Entwurf bilden Eckpunkte des Bundesministeriums für Gesundheit und der Koalition, die insbesondere auf eine Neuausrichtung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen des pauschalisierenden Entgeltsystems für die Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen (Psych-Entgeltsystems) abzielten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die sektorenübergreifende Behandlung in der psychiatrischen Versorgung zu fördern sowie die Transparenz und die Leistungsorientierung zu verbessern.
Der Referentenentwurf enthält u. a. folgende Maßnahmen:
- Das Entgeltsystem soll als Budgetsystem ausgestaltet werden. Das Budget der einzelnen Einrichtung soll unter Berücksichtigung von leistungsbezogenen strukturellen Besonderheiten vereinbart werden,
- die Kalkulation des Entgeltsystems soll auf empirischer Datengrundlage unter Einhaltung der Qualitätsvorgaben als Teilnahmevoraussetzung erfolgen,
- ein leistungsbezogener Vergleich von Krankenhäusern als Transparenzinstrument,
- verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung sowie
- die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung durch Einführung einer stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld.
2 SoVD-Bewertung
Ausrichtung als Budgetsystem wird grundsätzlich begrüßt
Die geplante Ausgestaltung des Entgeltsystems für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen als Budgetsystem wird grundsätzlich begrüßt. Das Budget soll unter Berücksichtigung von leistungsbezogenen strukturellen Besonderheiten (z.B. regionale Versorgungsverpflichtung) der einzelnen Einrichtung – und damit hausindividuell – vereinbart werden. Damit wird von einem Preissystem auf Basis pauschalisierter Tagesentgelte Abstand genommen, das massive Verschlechterungen der Versorgung psychisch Erkrankter befürchten ließ, wie etwa Anreize zur vorzeitigen Entlassung aufgrund degressiv ausgestalteter Tagespauschalen.
Die geänderte Zielsetzung wertet der SoVD als richtigen Schritt in die richtige Richtung. Konsequenterweise wird damit auch der bisher vorgesehene gesetzliche Konvergenzprozess zu landeseinheitlichen Basisentgeltwerten aufgegeben.
Verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung sind richtig
Begrüßt wird ebenfalls die Festlegung von verbindlichen Mindestvorgaben zur Personalausstattung stationärer Einrichtungen der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bei dem bislang vorgesehenen Entgeltsystem bestand die Befürchtung, dass das auf Wettbewerbs- und Preisorientierung ausgerichtete System in der psychiatrischen Versorgung zu Kosteneinsparungen und demzufolge zu Personalabbau führen würde. Gerade im psychiatrischen und psychosomatischen Bereich ist aber eine gute Personalausstattung unerlässlich. Eine verbindliche Mindestvorgabe ist erforderlich, um eine flächendeckend ausreichende Personalausstattung sicher zu stellen. Dabei dürfen bestehende Mindeststandards nicht unterschritten werden.
Die Versorgungsqualität wird grundsätzlich stärker berücksichtigt
Als Kalkulationsgrundlage ist vorgesehen, das Budget unter Berücksichtigung von leistungsbezogenen strukturellen Besonderheiten auf Grundlage von empirischen Daten zu kalkulieren. Die Kalkulation erfolgt dabei aufgrund von Kostendaten von Kalkulationshäusern. Im Hinblick auf die Teilnahmevoraussetzungen begrüßt der SoVD, dass hiermit auch bei der Kalkulation des Entgeltsystems die Versorgungsqualität stärker in den Fokus rückt. Der Krankenhausvergleich stellt dabei zusätzlich ein sinnvolles Vergleichs- und Transparenzinstrument bei den Budgetverhandlungen dar, um hausindividuelle Besonderheiten und Leistungsveränderungen zu berücksichtigen. Dem SoVD ist sehr daran gelegen, die Ursachen für diejenigen Preisunterschiede aufzuklären, die nicht auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen sind und setzt große Erwartungen in den vorgesehenen Krankenhausvergleich.
Sinnvolle Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung
Der SoVD fordert seit langem eine Verbesserung der integrierten Versorgung im psychiatrischen und psychosomatischen Bereich. Insbesondere bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen bedarf es mehr Flexibilität und Kontinuität bei der Behandlung. Vor diesem Hintergrund begrüßt der SoVD ausdrücklich die mit dem Entwurf vorgesehene Möglichkeit einer stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld der Patientinnen und Patienten durch spezielle Behandlungsteams der Krankenhäuser. Das Ziel, durch eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung im häuslichen Umfeld stationäre Aufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen, wird geteilt.
Finanzielle Mehrbelastungen ausgleichen
Mit den positiven Regelungen des Gesetzentwurfs verbunden sind allerdings neuerliche Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dem Jahr 2017 werden laut dem Entwurf mit Mehrbelastungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro jährlich zu rechnen sein. Vor diesem Hintergrund fordert der SoVD erneut ein Umdenken bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Stellungnahmne: Versorgung und Vergütung für psychische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) [154 KB]