Vierzehntes SGB V-Änderungsgesetz (14. SGB V-ÄndG)
Stellungnahme des SoVD anlässlich einer Anhörung zum Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Mit dem 14. SGB V Änderungsgesetz setzen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD ein Vorhaben des Koalitionsvertrages um. So soll die Nutzenbewertung von Arzneimittel im Bestandsmarkt, also derjenigen Arzneimittel, die vor dem 1. Januar 2011 in Verkehr gebracht wurden, entfallen. Zugleich soll das eigentlich bis Ende 2013 befristete Preismoratorium für Arzneimittel bis 2017 verlängert und der Herstellerabschlag von 6 auf 7 Prozent angehoben werden. Mit den letzteren Maßnahmen soll die Ausgabendynamik bei Arzneimitteln gebremst und mit dem Verzicht auf die Nutzenbewertung der administrative Aufwand vermindert werden.
Aus Sicht des SoVD ist es richtig, Maßnahmen aufrecht zu erhalten bzw. zu verlängern, die einen überproportionalen Anstieg der Arzneimittelausgaben verhindern. Denn dadurch wird ein Beitrag dafür geleistet, die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) langfristig zu sichern. Von daher sind die Verlängerung des Preismoratoriums und die Anhebung des Herstellerabschlags zu begrüßen.
Ein Verzicht auf die Nutzenbewertung des Bestandsmarktes kann der SoVD als Patientenorganisation nicht mittragen.
Für den SoVD als Vertreter der Interessen von Patientinnen und Patienten geht es bei der Nutzenbewertung nicht allein darum, durch Preisverhandlungen Einsparungen bei der GKV und der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu erzielen. Vielmehr muss festgestellt werden, ob ein Arzneimittel den Patientinnen und Patienten tatsächlich hilft. Es geht darum, festzustellen, ob ein Arzneimittel auch Schäden hervorrufen kann, mehr Nebenwirkungen aufweist und vor allem wie es sich auf die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten auswirkt. Erst eine Nutzenbewertung ermöglicht die Feststellung, welche Therapie für die Patientinnen und Patienten am sinnvollsten ist.
Wird die Nutzenbewertung des Bestandsmarktes in diesem Sinne aus Sicht der Patientinnen und Patienten gedacht, so trägt das Argument nicht, dass die Nutzenbewertung einen hohen administrativen Aufwand hat. Es geht bei der Nutzenbewertung aus Sicht der Patientinnen und Patienten nicht um die Schaffung von Planungssicherheit für pharmazeutische Unternehmen. Es geht darum, dass im Sinne der Betroffenen sichergestellt ist, dass sie die Therapie bekommen, die ihnen am meisten nutzt. Andere Aspekte haben sich dieser Prämisse unterzuordnen. Deshalb wäre, um die Bedenken der Fraktion der CDU/CSU und SPD aufzugreifen, zu prüfen, ob und inwiefern das Verfahren entbürokratisiert, rechtlich sicherer und planbarer gestaltet werden könnte.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Vierzehntes SGB V-Änderungsgesetz (14. SGB V-ÄndG) [156 KB]