Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
1 Zusammenfassung des Gesetzentwurfes
Mit der Reform der Krankenhausvergütung werden drei zentrale Ziele verfolgt: die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patient:innen sowie die Entbürokratisierung. Dafür sieht der Entwurf u.a. folgende wesentliche Maßnahmen vor:
- Krankenhausplanung nach bundeseinheitlichen Leistungsgruppen auf Basis des Modells der Landeskrankenhausplanung Nordrhein-Westfalen,
- Einführung einer Vorhaltevergütung bei Absenkung der Fallpauschalen,
- Verknüpfung der Vorhaltevergütung mit der Zuweisung von Leistungsgruppen durch die Planungsbehörde des Landes sowie der Erfüllung der betreffenden Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen,
- Einführung eines vierstufigen Verfahrens zur Festlegung bundeseinheitlicher Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen sowie deren Ausdifferenzierung und Weiterentwicklung,
- Möglichkeit zur Bestimmung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen zur stationären und erweiterten ambulanten sowie medizinisch-pflegerischen Versorgung,
- Etablierung eines Transformationsfonds,
- Vollständige Tarifrefinanzierung.
Das Gesetz sei nicht zustimmungsbedürftig und soll im Wesentlichen ab 2025 in Kraft treten.
2 Gesamtbewertung
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3 Zu einzelnen Regelungen
Einführung einer Vorhaltevergütung ist richtig und notwendig
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Künftige Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen ist richtig
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Planungsrelevante Qualitätsindikatoren anpassen statt streichen
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Transformationsfonds verantwortungsgerecht finanzieren ohne systemwidrige Zweckentfremdung von GKV-Beitragsmitteln
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Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen überaus sinnvoll
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Tarifkostenrefinanzierung richtig
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Barrierefreiheit bei der Reform zwingend mitdenken
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DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
zur vollständigen SoVD-Stellungnahme: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz [247 KB]