Stabilisierung der GKV-Beitragssätze
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
1 Vorbemerkung: Rüge der kurzen Stellungnahmefrist
Der SoVD rügt ausdrücklich die unangemessen kurze Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorliegenden Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Der Entwurf wurde dem SoVD und weiteren Verbänden erst am Donnerstagnachmittag, den 16. April 2026, übermittelt, verbunden mit der Aufforderung zur Stellungnahme bis zum nächsten Montagmorgen, den 20. April 2026, um 9:00 Uhr. Eine derart verkürzte Frist wird dem Umfang sowie der erheblichen Tragweite der vorgesehenen Reformen in keiner Weise gerecht und widerspricht den Vorgaben des § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), wonach den beteiligten Kreisen eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen ist. Zugleich erschwert die Fristsetzung über das Wochenende nicht nur eine sachgerechte und gleichberechtigte Beteiligung, sondern auch die erforderliche innerverbandliche Meinungsbildung erheblich. Dies steht nicht nur im Spannungsverhältnis zu den Grundsätzen guter Gesetzgebung, sondern wird auch dem Partizipationsgebot, wie es insbesondere in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist, nicht gerecht.
2 Zusammenfassung des Referentenentwurfs
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3 Gesamtbewertung des Referentenentwurfs
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DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
zur vollständigen SoVD-Stellungnahme: Stabilisierung der GKV-Beitragssätze [144 KB]