Soziale Rechte
Stellungnahme des SoVD anlässlich einer Onlinekonsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
Vorbemerkung
In seiner Rede zur Lage der Europäischen Union (EU) hatte der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker im September 2015 die Entwicklung einer „Europäischen Säule der sozialen Rechte“ („European Pillar of social rights“) angekündigt.
Die Europäische Kommission hat am 8. März 2016 eine Mitteilung zur Konsultation und einen „Ersten vorläufigen Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte“ vorgelegt. Danach soll mit der Säule „eine Reihe wesentlicher Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme“ festgelegt werden. Die fertige Säule soll als Bezugsrahmen für das Leistungsscreening der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Beschäftigungs- und Sozialbereich fungieren, sie soll Reformen auf nationaler Ebene vorantreiben und insbesondere als Kompass für eine erneute Konvergenz innerhalb des Euro-Raums dienen.“ Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens will die Europäische Kommission im Frühjahr 2017 einen „endgültigen Kommissionsvorschlag“ für die Säule unterbreiten.
Zur aktuellen Situation in Europa
Die aktuelle Situation in Europa ist besorgniserregend. Sowohl die noch nicht bewältigten Finanz- und Flüchtlingskrisen als auch der bevorstehende Austritt von Großbritannien aus der Gemeinschaft stellen die Europäische Union vor einer Bewährungsprobe. In vielen Mitgliedstaaten entsteht ein neuer Nationalismus, der den nationalen Egoismus weit vor die Interessen der Menschen stellt und letztlich die Europäische Union zerstören könnte. Aus Sicht des SoVD hat maßgeblich zu dieser Entwicklung die rigide Sparpolitik der letzten Jahre beigetragen. Die Konsolidierung der „Staatsschulden“ als eine Folge der öffentlich finanzierten Bankenrettung wurde und wird mit Maßnahmen finanziert, die auf dem Rücken der Bevölkerung stattfinden. Diese Sparmaßnahmen haben viele nationale soziale Sicherungssysteme massiv gefährdet und für große Teile der Bevölkerung verheerende Auswirkungen mit sich gebracht. Besonders betroffen sind die südeuropäischen Mitgliedstaaten. Gleichzeitig wird der Druck auf Arbeitslose erhöht, um aus der finanziellen Misere herauszukommen. Infolge dessen nehmen die Armut in der Bevölkerung sowie der Abbau staatlicher Infrastruktur und Leistungen zu. Gleichzeitig wachsen Wohlstand und Reichtum in den Händen von immer weniger Menschen und damit auch die Spaltung in der Gesellschaft.
Notwendigkeit der Stärkung der sozialen Dimension in der EU
Der SoVD hält eine Rückführung der Dominanz der Finanzmärkte, den Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichtige und Ungleichverteilung sowie eine Stärkung der sozialen Dimension Europas für dringend geboten. Sozialer Ausgleich und soziale Sicherheit sind wesentliche Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und soziale Stabilität sowie für Frieden und innere Sicherheit. Mit einer Abkehr von der rigiden Sparpolitik und einem Kurswechsel hin zu einem sozialen Europa mit sozial ausgewogenen Zukunftsprogrammen können drohende Einbrüche in Wirtschaft, Beschäftigung und soziale Sicherung überwunden werden. Der SoVD spricht sich aus für die Schaffung sozialer Mindeststandards auf EU-Ebene für die Bereiche Armutsbekämpfung, Zugang zu sozialen Diensten, zu Grundsicherungsleistungen sowie Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Dabei muss das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleiben und die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Sicherungssysteme Kernkompetenz der Nationalstaaten bleiben.
Zu einzelnen ausgewählten Politikfeldern
Chancengleichheit
Um insbesondere Menschen mit Behinderungen vor sozialer Benachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung zu schützen, müssen EU-weit verbindliche Vorgaben und Standards zur Barrierefreiheit entwickelt werden. Auch bei europäischen Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen sind Menschen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Programme zum systematischen Abbau bestehender Barrieren entwickelt werden.
Arbeitsbedingungen
Für eine beschäftigungsorientierte Wirtschaftspolitik sind schlüssige Konzepte zu entwickeln, um mehr und bessere Arbeit zu fördern. Diese sind vor allem auf Jugendliche und junge Erwachsene auszurichten, da sich die Jugendarbeitslosigkeit in Europa auf einem Höchststand befindet. Prekäre Beschäftigungsformen und der Niedriglohnsektor müssen eingedämmt werden. Im Gegenzug sind wirksame beschäftigungspolitische Maßnahmen zu entwickeln, um der Arbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten zu begegnen.
Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
Die Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen, dass für alle Menschen in der Europäischen Union eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung gewährleistet ist. Auch pflegebedürftige Menschen müssen in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten Zugang zu einer ihre Würde achtenden und qualitativ hochwertigen Pflege erhalten.
Mindestsicherung
Das Ziel der Strategie „Europa 2020“ zur Armutsbekämpfung muss Priorität in den einzelnen Mitgliedstaaten erhalten. Dabei sind Maßnahmen der Existenzsicherung unbedingt auszubauen. Die Implementierung eines sozialen Mindestsicherungssystems kann wesentlich dazu beitragen, Menschen vor sozialer Ausgrenzung zu bewahren und sie darin befähigen, ihr individuelles Potenzial auszuschöpfen. Die Aktivitäten der Mitgliedstaaten müssen darauf ausgerichtet sein zu verhindern, dass Menschen überhaupt in Armut geraten, bzw. sie auf ihrem Weg aus der Armut zu unterstützen.
Renten und Pensionen
Die EU-Mitgliedstaaten müssen für ihre Bevölkerung ein verlässliches Alterssicherungssystem vorhalten, das einen angemessenen Lebensstandard im Alter gewährleistet und einen Abstieg vermeidet. Dabei gehören insbesondere die Sicherung des Rentenniveaus und der Alterssicherungsleistungen zu den Kernaufgaben der Mitgliedstaaten. Eine pauschale Erhöhung des Rentenalters sowie die Koppelung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung sind abzulehnen.
Schlussbewertung
In ihrem „Ersten vorläufigen Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte“ legt die Europäische Kommission einen Katalog von „wesentlichen Grundsätzen vor, die ein gemeinsames Charakteristikum der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Teilnahmestaaten werden sollten“. Der SoVD regt an, vorhandene Instrumente der EU sowie die Zusammenarbeit im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ zu nutzen, um die Sozialpolitik der EU insgesamt sowie der einzelnen Mitgliedstaaten zu stärken. Dabei sollte die Erarbeitung gemeinsamer sozialpolitischer Grundsätze für wirksame und verlässliche Sozialleistungssysteme in Europa im Fokus stehen.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
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