Armuts- und Reichtumsbericht
Stellungnahme des SoVD zum Entwurf eines Fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung
I. Vorbemerkung
Der SoVD begrüßt sehr, dass die im Jahr 1999 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Armuts- und Reichtumsberichterstattung mit dem vorliegenden Berichtsentwurf fortgesetzt wird. Eine regelmäßige Armuts- und Reichtumsberichterstattung auf nationaler Ebene war und ist eine zentrale Forderung des SoVD. Ziel der Armuts- und Reichtumsberichterstattung muss sein, die unterschiedlichen Lebenslagen von Armut und Reichtum schonungslos offen zu legen, um damit als Grundlage für Lösungsansätze zur Überwindung der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich dienen zu können.
Positiv merken wir ferner an, dass im vorliegenden Berichtsentwurf Untersuchungen von Reichtum und privilegierten Lebenslagen Eingang gefunden haben. Jedoch sind nach wie vor Untersuchungen von Reichtum und privilegierten Lebenslagen im Vergleich zur Armut unterrepräsentiert. So räumt der Berichtsentwurf ein, dass sich das Ergebnis der in Auftrag gegebenen Studie zu „Hochvermögenden in Deutschland“ (Universität Potsdam) aufgrund der eher geringen Fallzahl nicht verallgemeinern lassen. Dennoch lässt der Berichtsentwurf erkennen, dass der private Reichtum in Deutschland für einige wenige Menschen gewachsen ist.
SoVD-Bewertung
Der SoVD regt dringend an, die im Armuts- und Reichtumsbericht vorgestellten politischen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und soziale Nachhaltigkeit hin zu untersuchen. Denn die gesetzlichen Einschnitte in fast allen Bereichen unserer sozialen Sicherungssysteme haben zu ganz erheblichen Leistungskürzungen geführt. Ungeachtet dessen wird im Berichtsentwurf nicht beleuchtet, welche Auswirkungen der Sozialabbau der vergangenen Jahre auf die soziale Lage in Deutschland hatte. Infolge einer umfassenden Sparpolitik wurden den öffentlichen Haushalten nach und nach finanzielle Ressourcen in erheblicher Höhe entzogen.
II. Zum Berichtsentwurf im Einzelnen
1. Einkommensverteilung
Der Berichtsentwurf stellt für den Zeitraum 2010 bis 2014 einen Reallohnzuwachs von jahresdurchschnittlich 1,2 Prozent fest; ursächlich hierfür sei die gute Beschäftigungsentwicklung.
Der Berichtsentwurf beschäftigt sich sehr ausführlich mit den Auswirkungen von atypischer Beschäftigung. Im Ergebnis hält der Entwurf fest: Niedriglöhne (66 Prozent des Durchschnittseinkommens von 20.342 Euro) im Bereich der atypischen Beschäftigung treten sehr viel häufiger auf als bei Normalarbeitsverhältnissen. Der Niedriglohnsektor ist mit 20 Prozent der Beschäftigten inzwischen ein fest etablierter Sektor des Beschäftigungssystems (in Westdeutschland: 19 Prozent, in Ostdeutschland 35 Prozent). Vor allem die jungen Menschen sind davon betroffen: 46 Prozent der zwischen 15 und 25-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen Niedriglöhne. Aber auch bei LeiharbeiterInnen sowie Teilzeitbeschäftigten ist der Anteil von NiedriglohnbezieherInnen hoch. Oftmals erhalten sie ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle und beziehen aufstockende Transferleistungen.
SoVD-Bewertung
Die Deregulierung des Arbeitsmarkts der letzten Jahre hat Strukturen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht, die zu einer weitgehenden Prekarisierung und zur Entkoppelung von Arbeit und Wohlstand führen. Hier sind dringend politische Maßnahmen erforderlich, die dieser Entwicklung entgegen steuern und die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt wieder herstellen.
2. Vermögensverteilung
Das Vermögen in Deutschland ist sehr ungleich verteilt. Im Berichtszeitraum hat der private Reichtum weiterhin zugenommen. Zwar kann - nach Aussage des Berichtsentwurfs – die Vermögensverteilung bei den Reichen anhand des geringen Datenmaterials nicht genau erfasst werden. Dennoch ist aber ein Zuwachs bei den vermögensstärksten 10 Prozent zu konstatieren. Diese verfügen über die Hälfte des gesamten Nettovermögens.
Hauptursächlich für den Vermögensanstieg sind Erbschaften und Schenkungen. Vermögensaufbau aus Erwerbseinkommen spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle.
Den Vermögenszuwächsen im oberen privaten Sektor steht eine steigende Überschuldung privater Haushalte gegenüber. Seit dem Jahr 2006 (ein Jahr nach Streichung der Arbeitslosenhilfe und Einführung des Arbeitslosengeldes II) ist die Zahl der von hoher Überschuldungsintensität betroffenen Personen um 770.000 angewachsen.
Auch die öffentlichen Haushalte mussten einen Rückgang der finanziellen Ressourcen verzeichnen: Das staatliche Reinvermögen ist im Zeitraum 1999 und 2015 um rund 150 Milliarden Euro zurückgegangen.
SoVD-Bewertung
Diese Ungleichverteilung von finanziellen Mitteln ist Folge einer Umverteilungspolitik, die durch Steuerreformen mit zahlreichen Steuerentlastungen die Einnahmeseite des Staates stark geschwächt hat. Um die Ausgaben der finanzschwachen Städte und Kommunen zu minimieren wurden im Gegenzug Sozialleistungen gekürzt und abgebaut. Armut konnte sich so weiter ausbreiten.
3. Armut im Alter
Im Entwurf des 5. Armuts- und Reichtumsberichts wird konstatiert, Altersarmut stelle aktuell kein Massenphänomen dar; die ab 65-Jährigen seien nur unterdurchschnittlich betroffen. Die Armutsgefährdung in dieser Gruppe sei insbesondere bei Menschen mit Migrationshintergrund stark erhöht. Dies wird vor allem mit Tätigkeiten in gering entlohnten Arbeitsbereichen erklärt. Ein zweites Argument ist die hohe Stabilität der Armutsgefährdung. Damit ist das Verharren in Armut gemeint. So gelinge es nur etwa jedem Vierten, der im Vorjahr armutsgefährdet war, im Folgejahr ein Einkommen zu erzielen, welches oberhalb der Armutsrisikoschwelle liegt. Mehrfach wird im Berichtsentwurf betont, dass trotz der unterdurchschnittlichen Betroffenheit von Altersarmut das Risiko in der Bevölkerung als sehr hoch wahrgenommen werde.
SoVD-Bewertung
Die Aussagen im Berichtsentwurf zur Altersarmut und Armutsgefährdung bleiben auf einer abstrakt-darstellenden Ebene; Schlussfolgerungen für notwendiges politisches Handeln werden nicht gezogen. Vielmehr wird abermals betont, dass Altersarmut in der genannten Gruppe unterdurchschnittlich repräsentiert sei. Dass die fundamentalen und politisch gewollten Veränderungen in der Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik für einen künftigen Anstieg der Altersarmut verantwortlich sein werden, lässt der Bericht komplett außen vor. Aus Sicht des SoVD ist klar, dass nur eine Neukonzipierung der Arbeitsmarkt- und Alterssicherungspolitik wirkungsvoll vor Altersarmut und Armutsgefährdung schützen kann. Dazu gehören ausreichende Beitragszahlungen in der Erwerbsphase und damit die Bekämpfung des Niedriglohnsektors sowie die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ferner sind geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit vonnöten. Rentenpolitisch muss die Absenkung des Rentenniveaus gestoppt und dieses auf das lebensstandardsichernde Niveau angehoben werden. Ein Rentenfreibetrag in der Grundsicherung im Alter würde ein Gesamteinkommen oberhalb der Grundsicherungsschwelle ergeben. Die stark armutsgefährdende Gruppe der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner muss vor allem durch die Abschaffung der Abschläge, die bis zu 10,8 Prozent betragen können, entlastet werden.
4. Mindestsicherung
Bezüglich der Mindestsicherung (Grundsicherung) verweist der Berichtsentwurf auf die seit dem 1. Januar 2017 geltenden Neuregelungen zur Ermittlung der Regelbedarfe. Mit ihnen sei gewährleistet, „dass die Regelbedarfe den steigenden Konsumkosten Rechnung tragen und die Leistungsberechtigten an der Wohlfahrt der Gesellschaft teilhaben.“ Analysen dazu, ob die Leistungshöhe der bedarfsorientierten Sozialsysteme zur Absicherung des verfassungsrechtlich gebotenen sozio-kulturellen Existenzminimums ausreicht, werden nicht gemacht. Dies betrifft insbesondere die Frage nach den Auswirkungen der weit gehenden Pauschalierung von einmaligen Leistungen auf die Teilhabe- und Verwirklichungschancen hilfebedürftiger Menschen.
SoVD-Bewertung
Nach Auffassung des SoVD ist das Verfahren für die Ermittlung des Existenzminimums nicht geeignet, den tatsächlichen Bedarf zu bestimmen. Zum einen wird für die Ermittlung des Existenzminimums das Ausgabeverhalten derjenigen Haushalte zur Grundlage erklärt, die selbst am Minimum leben. Zusätzlich werden einzelne Bedarfspositionen – aufgrund subjektiver Wertentscheidungen – willkürlich gestrichen. Die Regelbedarfe decken das sozio-kulturelle Existenzminimum nicht ab und müssen an die alltäglichen Bedarfe angepasst werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Anforderungen an gesundheits- und altersbedingte Bedarfe älterer Menschen.
5. Armut bei Frauen
Der Aspekt der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen wird im Berichtsentwurf nicht beleuchtet. Es gibt leider keine Untersuchungen dazu, inwiefern das eigene individuelle Einkommen ausreicht, die Existenz insbesondere von Frauen zu sichern. Die Messung der Armutsquote erfolgt immer im Haushaltskontext.
Laut Statistischem Bundesamt sind neun von zehn Alleinerziehenden Frauen. Sie sind daher in besonderer Weise von Familienarmut betroffen. Neben der geringen Erwerbsmöglichkeit erhalten sie oftmals keinen oder wenig Unterhalt für das Kind. Diese geschlechtsspezifische Differenzierung fehlt ebenfalls im Entwurf eines 5. Armuts- und Reichtumsberichts.
Der Berichtsentwurf stellt fest, dass rund vier Fünftel aller Teilzeitbeschäftigten Frauen sind. Frauen würden diese Beschäftigungsform häufig zur Vereinbarung von Beruf und Familie nutzen. Dabei habe gerade in Westdeutschland ein Wandel stattgefunden: „Die Erwerbstätigkeit von Frauen hat stark zugenommen; dieser Trend geht einher mit einem Anstieg an Teilzeitbeschäftigung. Während die Teilzeitbeschäftigung daher häufig freiwillig gewählt ist, ist jedoch zu beachten, dass nach Daten des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 immerhin rund 13 Prozent unfreiwillig in Teilzeit arbeiteten und eine Vollzeitstelle anstrebten.“
Der Berichtsentwurf stellt fest, dass weibliche Teilzeitbeschäftigte oftmals in Haushaltskonstellationen leben, die nach dem traditionellen „männlichen Ernährermodell“ ausgerichtet seien und somit durch das (potenziell höhere) Einkommen des Partners davor bewahrt würden, unter die Armutsrisikoschwelle zu fallen. Niedrige Erwerbseinkommen aufgrund von Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung tragen nicht nur individuell, sondern auch im Haushaltskontext zum Vorhandensein eines Armutsrisikos erheblich bei.
Angesichts der Einkommensunterschiede von Frauen gegenüber Männern weist der Berichtsentwurf auf das „geplante Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“ hin. Damit solle mehr Transparenz bei geschlechtsspezifischen Entgeltstrukturen ermöglicht und faire Einkommensperspektiven für Frauen und Männer im Lebensverlauf gefördert werden.
SoVD-Bewertung
Konkrete Maßnahmen, wie prekäre Beschäftigung abgebaut und vermieden werden kann, sind im Berichtsentwurf nicht beschrieben. Hinsichtlich des Umgangs mit unfreiwilliger Teilzeitarbeit bleibt abzuwarten, welche Regelungen der angekündigte Referentenentwurf für ein Recht auf befristete Teilzeit bzw. auf Rückkehrrecht auf Vollzeit vorsieht. Bisher gibt es nur einen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit.
Hinsichtlich des Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern begrüßt der SoVD grundsätzlich, dass nunmehr ein Referentenentwurf vorliegt. Allerdings bleiben die Inhalte des Gesetzentwurfs hinter den Erwartungen des SoVD zurück: obwohl der größte Teil der Frauen in kleinen Betrieben arbeitet, soll das Gesetz nur für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten gelten.
6. Menschen mit Behinderung
Der SoVD bewertet es als sehr positiv, dass Menschen mit Behinderungen im Berichtsentwurf nicht nur in einem eigenen Abschnitt, sondern auch in den allgemeinen Darstellungen zu den Lebenslagen angesprochen werden. Leider sind dortige Ausführungen z.T. eher kursorisch und wenig substantiell.
Der SoVD vermisst klare Feststellungen im Bereich „Erwerbsarbeit und Einkommen“, wie sie im Teilhabebericht zu Lebenslagen behinderter Menschen der 17. Wahlperiode enthalten waren (deutlich geringere Erwerbsquote behinderter Menschen mit 58%, häufigere Teilzeitarbeit, geringere Stundenlöhne und häufigere Arbeit unterhalb des Qualifikationsniveaus, häufigere und längere Betroffenheit von Arbeitslosigkeit).
Im wichtigen Abschnitt „Berufseinstieg“ (Junges Erwachsenenalter) bleiben behinderte Menschen weitgehend unberücksichtigt. Im Abschnitt Grundsicherung im Alter (Älteres Erwachsenenalter) wird Behinderung zwar als Risikofaktor erwähnt, Ausführungen hierzu gibt es aber kaum.
Zum Recht auf Wohnen in der eigenen Häuslichkeit (Älteres Erwachsenenalter) gibt es zwar Bekenntnisse zur Behindertenrechtskonvention. Weitere inhaltliche Ausführungen (z.B. zum konkreten Stand barrierefreier Wohnungen) werden jedoch nicht gemacht.
Der Berichtsentwurf beinhaltet eine sehr wichtige Kernaussage zum Zusammenhang von Behinderung und Armut: Im Zeitraum von 2005 bis 2013 ist das Armutsrisiko der Menschen ohne Beeinträchtigungen auf einem etwa gleichen Niveau (ca. 13 Prozent) geblieben. Die Armutsrisikoquote der Menschen mit Beeinträchtigungen ist hingegen stetig angestiegen; von 13 Prozent im Jahr 2005 auf über 17 Prozent im Jahr 2013.
Auch hinsichtlich von Bildungschancen werden wichtige Aussagen getroffen: die Armutsgefährdung des Elternhauses hat einen geringen, aber signifikanten zusätzlichen Einfluss auf die Bildung ihrer Kinder. Armutsgefährdete Kinder besuchen ein Gymnasium mit einer geringeren (-5 Prozent) und die Haupt- bzw. Förderschule mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit (+3 Prozent) als andere Kinder mit der gleichen Schulempfehlung. Die Aussagen zeigen einen Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Bildungsgangentscheidung für behinderte Kinder und der Armutsgefährdung des Elternhauses bei tatsächlich gleicher Schulempfehlung. Zudem zeigt der Bericht auch, dass die Wahl der Förderschule signifikant geringer ist, wenn beide Eltern einen Hochschulabschluss haben bzw. signifikant erhöht ist bei armutsgefährdeten Haushalten bzw. wenn ein Elternteil arbeitslos ist.
SoVD-Bewertung
Die Aussage des Berichtes zum Anstieg der Armutsrisikoquote für Menschen mit Behinderung ist alarmierend!
Die Anstiege bei behinderten Menschen ziehen sich zudem durch alle Altersgruppen und betreffen Männer wie Frauen. Besonders hoch ist das Armutsrisiko chronisch kranker Menschen, das von einem hohen Niveau (19 Prozent im Jahr 2005) nochmals stieg auf den mit 26 Prozent höchsten Wert im Jahr 2013. Als Gründe werden hierfür benannt eine steigende Zahl psychischer Behinderungen, steigendes Alter von Migranten, geringe Bildungsabschlüsse, doppelt so hohe Erwerbslosenquote etc. Jedoch liefert der Abschnitt „Maßnahmen der Bundesregierung“ keine konkreten Antworten, um hier gegenzusteuern. Der Verweis auf das Bundesteilhabegesetz überzeugt kaum, Kampagnen zur verstärkten beruflichen Teilhabe behinderter Menschen bleiben unverbindlich und ihren Wirknachweis schuldig. Beim Verweis auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und die Barrierefreiheit im ÖPNV bleibt vollkommen unklar, was sie zur Senkung der Armutsgefährdungsquote behinderter Menschen beisteuern können
Der SoVD fordert, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern. Dabei muss der besondere Fokus gerichtet werden auf die Personengruppe Älterer. Es braucht insoweit gezielte Arbeitsmarktprogramme und flankierend Unterstützungsangebote für Unternehmen. Besondere Förderinstrumente (Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen) sind konsequent zu nutzen. Parallel ist die Beschäftigungspflicht der Unternehmen bedarfsgerecht von 5 auf 6 Prozent anzuheben und die Ausgleichsabgabe gezielt für die Unternehmen zu erhöhen, die entgegen der Gesetzespflicht gar keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Der Schutz vor Diskriminierung ist im Interesse der behinderten Menschen zu stärken. Zudem sind qualitativ hochwertige, inklusive schulische Angebote, die einen qualifizierten Abschluss eröffnen, für behinderte Menschen zu schaffen und umfassende berufliche Aus- und Weiterbildungsangebote für diese Gruppe sicherzustellen.
Gerade auch im Interesse von Kindern aus armutsgefährdeten Familien braucht es ein qualitativ hochwertiges, inklusives Bildungsangebot. Hierfür müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam aktiv werden. Keine Schulform oder -stufe darf ausgeklammert werden. Zudem muss ein Recht auf inklusive Bildung als individuelles Recht in den Gesetzen ohne Vorbehalte verankert werden. In Regelbildungseinrichtungen, insbesondere in Regelschulen, muss eine hohe Qualität inklusiver Bildungsangebote gewährleistet sein und die hierfür erforderlichen Finanzmittel müssen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Lernorte müssen barrierefrei werden und individuell erforderliche Unterstützung und Assistenz sind ebenso zu gewährleisten wie sonderpädagogische Kompetenzen. Die Fachkräfte sowie die Bildungseinrichtungen vor Ort brauchen Ermutigung, fachliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung sowie wissenschaftliche Begleitung.
7. Gesundheit
Für Bereich der Gesundheit trifft der Berichtsentwurf sehr wichtige Aussagen:
- Ein eher schlechter Gesundheitszustand stelle bei jungen Menschen das größte Einzelrisiko für einen Abstieg in Armutsgefährdung dar. Auch der Anteil der Menschen, die bereits im mittleren Lebensalter eine gesundheitliche Beeinträchtigung aufwiesen, liege in der Armutsrisikogruppe deutlich höher als in den besserverdienenden Gruppen. Gleichzeitig sei ein guter Gesundheitszustand ein „Schutzfaktor“ vor dem Bezug von SGB II-Leistungen.
- Die Nutzung von Vorsorge- und Präventionsangeboten hänge eng mit der Bildung der Menschen zusammen; je niedriger der Bildungsgrad, desto weniger werden diese Angebote genutzt. Demgegenüber nehme gesundheitsbewusstes Verhalten mit höherer Bildung zu.
SoVD-Bewertung
Aus dem Berichtsentwurf lässt sich deutlich entnehmen, dass ein Zusammenhang zwischen Armut und Krankheit besteht. Schlechte Gesundheit ist ein Armutsrisiko (vor allem durch eingeschränkte Erwerbstätigkeit), gleichzeitig ist Armut aber auch ein Gesundheitsrisiko. Gesundheit und Erwerbstätigkeit/Armut beeinflussen sich wechselseitig.
Ferner besteht ein Zusammenhang zwischen Gesundheit und Bildung. Je geringer der Bildungsstand desto höher liegen die Krankheitsrisiken.
Leider geht der Bericht nicht darauf ein, inwieweit die Auf- und Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung den Zugang zu Gesundheitsleistungen für einkommensschwache Patientinnen und Patienten einschränken bzw. sogar versperren.
Der SoVD fordert, gesundheitsbewusstes Verhalten besser zu fördern und dabei insbesondere Personengruppen mit geringer Bildung in den Fokus nehmen. Ferner muss sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen abgebaut werden. Das einheitliche Leistungsspektrum der Krankenversicherung ist neben der kurativen Medizin auf die Bereiche Prävention und Rehabilitation auszuweiten. Die bislang im Vordergrund stehende individuelle Verhaltensprävention muss um eine strukturelle Verhältnisprävention ergänzt werden. Durch eine sozialraumbezogene Prävention ließen sich etwa die Ursachen von Volkserkrankungen, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, gut bekämpfen.
Auch finanzielle Barrieren zu Gesundheitsversorgung sind dringend zu beseitigen. Es darf nicht sein, dass kranke Menschen aufgrund ihrer finanziellen Situation auf notwendige medizinische Leistungen (wie z.B. krankheitsindizierte rezeptfreie Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden) verzichten müssen.
8. Pflege
Auch im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen Pflege / Pflegebedürftigkeit und Armut trifft der Berichtsentwurf eindeutige Aussagen: So seien die Karriere- und Verdienstmöglichkeiten in den Berufsfeldern Kranken-, Kinder- oder Altenpflege oder in anderen personenbezogenen Dienstleistungsberufen eher gering. Es sind hauptsächlich junge Frauen, die diese Berufe ergreifen. Ferner weist der Entwurf des 5. Armuts- und Reichtumsberichts darauf hin, dass das Risiko für den Eintritt in Pflegebedürftigkeit deutlich mit der Einkommensposition zusammen hängt.
SoVD-Bewertung
Der SoVD betrachtet mit Sorge, dass arme Menschen ein höheres Risiko haben, im Alter pflegebedürftig zu werden.
Pflege macht arm. Der SoVD vermisst Untersuchungen zum Zusammenhang von Pflege und Armut. Dieser Zusammenhang ist vielschichtig. Angesichts der Ausgestaltung der Pflegeversicherung als Teilkostenversicherung und vor dem Hintergrund einer mangelhaften Dynamisierung der Pflegeleistungen wächst das Risiko, durch die durch Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten in Armut zu geraten. Ebenso besteht das Risiko, durch den Ausstieg aus dem Beruf zur Übernahme von familiärer Pflege in (Alters)Armut zu geraten.
Schließlich - dies findet sich im Bericht auch wieder - ist die Pflegebranche ein Berufsfeld mit geringen Verdienstmöglichkeiten, so dass auch mit der beruflichen Pflege Armutsrisiken verbunden sind.
Daher fordert der SoVD die Einführung einer Pflegevollversicherung. Die Pflegeversicherung ist seit ihrer Einführung eine Teilkostenversicherung. Die Pflegekasse übernimmt pauschal nur Kosten der Pflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege („Pflegekosten“). Der Anteil der Kosten, die von den pflegebedürftigen Menschen privat getragen werden müssen, ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Die finanziellen Belastungen sind für viele Pflegebedürftige zu hoch. Deshalb ist die Abhängigkeit pflegebedürftiger Menschen von der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) in den letzten Jahren deutlich gewachsen, v.a. bei Menschen in stationärer Pflege. Steigende Eigenanteile belasten neben den Pflegebedürftigen auch Angehörige („Elternunterhalt“) und Kommunen („Sozialhilfe“). In einer Pflegevollversicherung würden alle Pflegeleistungen zur Verfügung gestellt, die notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. D.h. eine Pflegevollversicherung wäre bedarfsdeckend. Pflegebedingtes Abrutschen in die Hilfen zur Pflege könnte so vermieden werden. Auch müssen die Möglichkeiten der Rehabilitation viel stärker als bisher genutzt werden, um drohende Pflegebedürftigkeit abzuwenden bzw. bestehende Pflegebedürftigkeit zu verringern.
Ferner sind Präventions- und Rehabilitationsangebote deutlich zu stärken. Um den Zusammenhang von Armut und Pflegebedürftigkeit abzuschwächen, muss nicht nur Armut wirksam bekämpft sondern auch die (primäre) Prävention und Gesundheitsförderung innerhalb der Krankenversicherung gestärkt werden. Sie muss gleichrangig neben der Versorgung kranker Menschen und der Rehabilitation stehen.
Der geringen Entlohnung von beruflich Pflegenden sollte mit angemessener Bezahlung (möglichst Tarif) begegnet werden. Diese Maßnahme würde gleichzeitig den Pflegeberuf attraktiver machen und wäre damit geeignet, den Personalmangel in diesen Bereich zu entschärfen.
Um Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und familiärer Pflege zu verbessern, fordert der SoVD bessere Rentenanwartschaften und Lohnersatzleistung (analog zum Elterngeld).
III. Zusammenfassende Bewertung
Die Spaltung unserer Gesellschaft in Arm und Reich, die in den früheren Armuts- und Reichtumsberichten bereits festgestellt wurde, ist auch nach dem vorliegenden Berichtsentwurf weiter vorhanden. Die Beschäftigung im Niedriglohnbereich hat in besorgniserregendem Maße zugenommen und damit auch die Ungleichverteilung der Einkommen. Von 2005 bis 2015 ist das Armutsrisiko bei den Erwerbslosen von 49,5 auf 59 Prozent gestiegen. Selbst eine Erwerbstätigkeit bietet immer weniger Schutz vor Armut: Bei den Erwerbstätigen lag das Armutsrisiko im Jahr 2015 bei 7,8 Prozent. Mit einer durchschnittlichen Armutsrisikoquote von 15,7 Prozent ist Armut in unserem Land kein Randproblem mehr. Rund 12,5 Mio. Betroffene zeigen auf, dass Armut längst ein großes gesellschaftliches und sozialpolitisches Problem ist. Die Angst vor einem sozialen Abstieg reicht inzwischen bis in die Mitte unserer Gesellschaft. Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die alarmierenden Fakten ernst zu nehmen und konkrete Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen sie der Spaltung der Gesellschaft entgegen wirken kann.
Nach Auffassung des SoVD liegt die wesentliche Ursache für die hohe Armutsrisikoquote in dem massiven Sozialabbau der vergangenen Jahre, der für viele Menschen in unserem Land zu einer bitteren persönlichen Erfahrung geworden ist. Die zunehmende Entsolidarisierung durch Privatisierung sozialer Risiken treibt die Spaltung unserer Gesellschaft voran. Deshalb ist es unverzichtbar, den sozialstaatlichen Konsens in unserer Gesellschaft zu erneuern und zu festigen.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Armuts- und Reichtumsbericht [232 KB]