Sozialstaatsreform
Schriftliche Stellungnahme an die Sozialstaatskommission zu den geplanten Reformen bei steuerfinanzierten Sozialleistungen
1 Vorbemerkung
Die geplante Sozialstaatsreform ist eines der weitreichendsten Vorhaben der neuen Bundesregierung. In Deutschland beziehen schätzungsweise über zehn Millionen Menschen steuerfinanzierte Sozialleistungen1. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Sozialstaat, insbesondere steuerfinanzierte Sozialleistungen, effizienter und bürger*innenfreundlicher zu gestalten. Dabei soll das soziale Schutzniveau beibehalten werden.
Die neu eingerichtete Kommission zur Sozialstaatsreform soll bis zum Ende des Jahres 2025 Vorschläge zur Modernisierung des Sozialstaats und der Sozialverwaltung unterbreiten, mit dem Ziel, die Bürgerfreundlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit zu verbessern. Sie setzt sich aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Kommunen zusammen und hört bei ihrer Entscheidungsfindung auch Expert*innen und Stakeholder*innen an. Der SoVD wird als Stakeholder beteiligt.
Der SoVD tritt dabei für Solidarität und sozialen Zusammenhalt ein und fordert eine zugängliche und bedarfsgerechte sozialstaatliche Sicherung. Als deutschlandweit aktiver Sozialverband berät er seine rund 600.000 Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten und vertritt sie in Widerspruchs- und Klageverfahren. Diese Erfahrungen und seine sozialrechtliche Expertise bringt der SoVD als Stakeholder mit ein.
Der SoVD warnt eindringlich davor, dass unter dem Vorwand der Pauschalierung, Effizienzsteigerungen und Modernisierung Leistungskürzungen auf den Weg gebracht werden, die die Armut in Deutschland weiterverbreiten. Dies drohe vor allem bei der Zusammenlegung von Sozialleistungen, Pauschalierungen bei den Kosten der Unterkünfte der Grundsicherung und bei notwendigen Mehrbedarfen. Der SoVD appelliert an die Sozialstaatskommission, in ihren Beratungen stets die Auswirkungen auf die Leistungsberechtigten zu beachten. Außerdem müssen die Empfehlungen mit dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das soziale Schutzniveau zu bewahren, durchgehend vereinbar sein.
Der SoVD ist überzeugt, dass durch den Abbau von bürokratischen Hürden und ein besseres Service-Angebot die Zugänglichkeit von Sozialleistungen verbessert werden kann. Die Inanspruchnahme der meisten steuerfinanzierten Sozialleistungen, die dem Lebensunterhalt dienen, wird in Studien regelmäßig auf nur etwa 50 Prozent geschätzt. Die Folgen von verdeckter Armut sind schwerwiegend, vor allem für Kinder. Aus Sicht des SoVD bieten auch Digitalisierungsvorhaben große Vorteile für die Sozialverwaltung und Bürger*innen, sofern das Service-Angebot vor Ort nicht vernachlässigt wird.
Im Folgenden unterbreitet der SoVD Reformvorschläge, die für eine gelungene Sozialstaatsreform unerlässlich sind.
2 SoVD-Reformvorschläge
Bürgerfreundlicher Sozialstaat
Zugänglichkeit des Sozialstaates verbessern
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Digitalen Bürgerservice verbessern
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Bürgerservice vor Ort sichern und ausbauen
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Modernisierung der Sozialverwaltung
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Pauschalisierungen im Sozialrecht
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)
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Bagatellgrenzen bei Rückforderungen
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Kosten der Unterkunft (KdU)
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Mehrbedarfe
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Schnittstellen mit Sozialversicherungssystemen
Umschulungsmaßnahmen
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Antrag auf Erwerbsminderungsrente im Bürgergeldbezug
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Unklare Erstattungsverfahren bei rückwirkenden Rentenzahlungen und freiwilliger Krankenversicherung
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Leistungsübergreifend konsistente Transferentzugsraten schaffen
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Harmonisierungen und Zusammenlegen von Sozialleistungen
Wohngeld und Kinderzuschlag
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Leistungshöhe BAföG an Grundsicherungsniveau anpassen
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Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII
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Eingliederungshilfe
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Vereinheitlichung von Einkommens- und Vermögensbegriffen
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DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
zur vollständigen SoVD-Stellungnahme: Sozialstaatsreform [213 KB]