Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
Stellungnahme des SoVD zum Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung
Zum Referentenentwurf
Der vorliegende Referentenentwurf basiert auf einer Verständigung des Koalitionsausschusses zum Thema Rente vom 24. November 2016. Dieser weicht von der ursprünglichen Vereinbarung im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 ab, wonach die vollständige Angleichung der Rentenwerte zum Ende des Solidarpakts Ende 2019 erfolgen soll. Er weicht auch vom Ausgangskonzept der Bundesministerin Andrea Nahles ab, bei dem die Rentenangleichung in zwei Schritten vollzogen und 2020 abgeschlossen werden sollte.
Stattdessen soll nun die Angleichung der aktuellen Rentenwerte in sieben Schritten erfolgen. Diese beginnt ab 2018 jeweils zum 1. Juli als Aufschlag zu den jährlichen Rentenanpassungen und soll 2024 abgeschlossen sein. Ab dem 1.7.2024 soll der aktuelle Rentenwert West im gesamten Bundesgebiet gelten und in den Folgejahren auf der Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung angepasst werden. Parallel zu der Angleichung der Rentenwerte sollen auch die beitragsrechtlichen Rechengrößen (Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost)) ab dem Jahr 2019 jeweils zum 1. Januar auf die Höhe des jeweiligen Westwerts angehoben werden. Dieser Prozess ist am 1. Januar 2025 abgeschlossen. Analog dazu wird mit der Hochwertung der Verdienste in den ostdeutschen Bundesländern verfahren, d.h. auch diese wird in sieben Schritten jeweils zum 1. Januar ab 2019 abgesenkt und entfällt ab dem 1. Januar 2025 komplett. Die bis zum 31. Dezember 2024 hochgewerteten Entgelte bleiben erhalten. Die Finanzierung der Rentenangleichung soll aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Steuermitteln gewährleistet werden.
SoVD-Bewertung
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass nach zahlreichen Anläufen nun der aktuelle Rentenwert (Ost) auf Westniveau angehoben werden soll. Auf diese Weise wird die Lebensleistung aller Bürgerinnen und Bürger, egal ob in Ost oder West, gleichbehandelt. Das war aus Sicht des SoVD, der sich mit viel Engagement für die Rechte von Rentnerinnen und Rentnern einsetzt, längst überfällig.
Allerdings muss deutlich kritisiert werden, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Referentenentwurf von der eigenen Vereinbarung im Koalitionsvertrag abweicht und damit das Versprechen nicht einlöst, die Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) mit dem Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019 abzuschließen. Für die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner ist das nicht akzeptabel, weil viele nach zahlreichen Versprechungen und den damit verbundenen Enttäuschungen befürchten, dass sie den Abschluss der Leistungsverbesserungen nicht erleben werden. Die Streckung der Angleichung der Rentenwerte bis Juli 2024 bedeutet auch, dass die Kindererziehung „Mütterrente“ für diesen langen Zeitraum noch in Ost und West unterschiedlich honoriert wird. Zeiten der Kindererziehung, die in den neuen Bundesländern zurückgelegt werden, sollten daher aus Sicht des SoVD ab sofort auf Westniveau bewertet werden.
Im Referentenentwurf ist vorgesehen, die Hochwertung der ostdeutschen Gehälter und Löhne schrittweise abzusenken. Mit der Hochwertung sollte verhindert werden, dass die späteren Renten der ostdeutschen Beschäftigten im Vergleich zu den Beschäftigten in den alten Bundesländern deutlich geringer ausfallen. Die Hochwertung ist aus Sicht des SoVD prinzipiell sachgerecht, da die neuen Bundesländer aufgrund unterschiedlicher Problemlagen und der immer noch kleinteiligeren Wirtschaft beim rentenrechtlichen Durchschnittsentgelt gegenüber den westdeutschen Bundesländern zurückliegen und das Ende dieses Angleichungsprozesses nicht absehbar ist. Dennoch muss gesehen werden, dass in einigen Branchen die Angleichung des Lohnniveaus weitgehend abgeschlossen ist, und damit letztlich bei gleichen Lohn die Rente eines Beschäftigten in den neuen Bundesländern deutlich höher ausfällt als die des Kollegen bzw. der Kollegin in den alten Bundesländern. Hinzu kommt, dass regionale Bereiche mit Niedriglöhnen nicht nur in den neuen Bundesländern, sondern auch in den westdeutschen Regionen anzutreffen sind. Deshalb ist es aus Sicht des SoVD nachvollziehbar, dass die Hochwertung schrittweise abgebaut werden soll. Allerdings ist es dann dringend erforderlich, Kompensationsmaßnahmen in Ost und West für unzureichende Löhne vorzusehen. Weiter bestehende Unterschiede müssen durch bessere Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt sowie durch neue, in ganz Deutschland geltende Maßnahmen des sozialen Ausgleichs im Rentenrecht gelöst werden. Das könnte nach Dafürhalten des SoVD die Rente nach Mindestentgeltpunkten sein, die die Zeiten der Niedriglohnbeschäftigung sowohl in Ost als auch in West aufwerten würde.
Dem Referentenentwurf zufolge soll die Finanzierung der Angleichung der Rentenwerte sowohl aus Mitteln der Rentenversicherung als auch aus Steuergeldern erfolgen. Dabei wird ersichtlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung bis zum Jahr 2022 allein die Mittel aufbringen soll. Erst ab diesem Zeitpunkt werden Steuermittel in Form der Erhöhung des Bundeszuschusses eingesetzt. So soll der Bundeszuschuss 2022 um 200 Millionen Euro und danach in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich um jeweils 600 Millionen Euro erhöht werden. Im Jahr 2025 beträgt der Bundeszuschuss dann anteilig 2 Mrd. Euro und macht somit etwa die Hälfte der in dem Jahr erforderlichen Kosten der Rentenangleichung aus. Der SoVD kritisiert ausdrücklich diesen Weg der Finanzierung, der bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu deutlichen Mehrausgaben führt. Die rentenrechtliche Vollendung der Deutschen Einheit stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar und sollte dann konsequenterweise ausschließlich aus Steuermitteln des Bundes finanziert werden.
Insgesamt ist aus Sicht des SoVD die Angleichung der Rentenwerte prinzipiell zu begrüßen. Das hat der SoVD stets mit Nachdruck gefordert. Es bleibt dennoch nicht nachvollziehbar und vor allem den ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern nicht vermittelbar, warum die langerwartete Rentenangleichung erst mit einem deutlichen Aufschub vollzogen werden soll. Diese Wahrnehmung wird umso mehr durch die Tatsache verstärkt, dass die Bundesregierung ihr eigenes, im Koalitionsvertrag niedergeschriebenes Versprechen einer Angleichung bis 2020 nicht einhalten wird. Aus Sicht des SoVD ist es darüber hinaus geboten, die Kosten der Rentenangleichung mit Steuermitteln zu finanzieren.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz [115 KB]