RVBund/KnErG-ÄndG
Stellungnahme des SoVD anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 21. Oktober 2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (RVBund/KnErG-ÄndG).
Zum Änderungsantrag für eine dauerhafte Vermeidung revisionsbedingter Verzerrungen bei künftigen Rentenanpassungen nimmt der SoVD wie folgt Stellung:
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag soll eine verzerrungsfreie Datengrundlage der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) für zukünftige Rentenanpassungen geschaffen werden. Damit soll für die künftigen Rentenanpassungen ausgeschlossen werden, dass die VGR-Lohndaten vor Revision mit VGR-Lohndaten nach Revision ins Verhältnis gesetzt werden. Etwa alle fünf Jahre findet eine Generalrevision der VGR-Lohndaten statt, die zur statistischen Verzerrung bei den Rentenanpassungen führen kann. Dies steht nun zum wiederholten Male bei den Rentenanpassungen 2020/2021 bevor. So kann es im Ergebnis eine Rentenanpassung geben, die höher ausfällt, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung. Dieser Statistikeffekt wäre aber nicht durch die tatsächliche Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter begründet, sondern allein durch die unterschiedliche Methodik der VGR vor und nach der Revision. Der Gesetzgeber möchte mit dem Änderungsantrag diese revisionsbedingten Verzerrungen bei künftigen Rentenanpassungen vermeiden.
SoVD-Bewertung:
Der SoVD setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass die Renten vollumfänglich den Löhnen folgen. Das heißt in erster Linie, dass hierzu die sogenannten Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel gestrichen werden müssten. Dies allein würde schon zu zukünftig höheren Anpassungen führen.
Den oben beschriebenen Statistikeffekt gab es bereits in der Vergangenheit. Starke Schwankungen der Rentenanpassung, die der statistischen Methodik geschuldet sind, führen in der Öffentlichkeit zu Diskussionen, die auch dem Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung abträglich sein können. Sie spiegeln aber vor allem nicht die tatsächliche Lohnentwicklung wider. Der SoVD wünscht sich eine starke und verlässliche gesetzliche Rentenversicherung und stimmt dem Änderungsantrag insoweit zu, wenn durch die gesetzliche Änderung zukünftige Schwankungen bzw. Verzerrungen grundsätzlich verhindert werden können.
Zwar gäbe es nach geltendem Recht im Jahr 2020 im Vergleich zur vorgeschlagenen gesetzlichen Änderung ein Rentenplus. Aus Sicht des SoVD handelt es sich beim im Änderungsantrag formulierten Vorhaben aber um einen technisch und sachlogisch nachvollziehbaren Vorgang, der Beständigkeit und verlässliche Lohndaten verspricht, weil damit die tatsächliche Lohnentwicklung als Basis für künftige Rentenanpassungen herangezogen wird. Ferner orientiert sich die Rentenanpassung auch weiterhin an der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte bzw. Zahlen der Deutschen Rentenversicherung.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
SoVD-Stellungnahmne: RVBund/KnErG-ÄndG [146 KB]