Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen zum zweitem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
1 Zusammenfassung des Referentenentwurfs
Ziel des Referentenentwurfs für ein zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze ist es, die betriebliche Altersversorgung „quantitativ und qualitativ“ weiter auszubauen und zu stärken. Dies soll mit einem besonderen Fokus auf kleine Unternehmen und Beschäftigte mit geringen Einkommen geschehen.
So soll insbesondere das Sozialpartnermodell, das mit dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt wurde, gezielt weiterentwickelt werden. Hierzu ist eine Öffnung nichttarifgebundener Unternehmen für alle Arbeitsverhältnisse im Zuständigkeitsbereich der das Sozialpartnermodell tragenden Gewerkschaft vorgesehen. Damit soll der potenzielle Teilnehmenden-Kreis ausgeweitet werden.
Außerdem soll die Geringverdiener-Förderung verbessert werden, indem der Förderhöchstbetrag von 288 Euro auf 360 Euro angehoben und die Einkommensgrenze durch eine Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert werden soll.
Dabei setzt der Referentenentwurf weiterhin auf Freiwilligkeit. Eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung ist explizit nicht vorgesehen.
Wenn Beschäftigte eine Teilaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sollen sie zukünftig auch ihre Betriebsrente vorzeitig in Anspruch nehmen können – mit entsprechenden Abschlägen.
Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf weitere Regelungen im Bereich des Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrechts vor. In der Stellungnahme wird der Schwerpunkt auf den Regelungen zum Sozialpartnermodell und der Geringverdiener-Förderung liegen. Zusätzlich soll mit dem Referentenentwurf die gesetzliche Ermächtigung geschaffen werden, in der Schwerbehindertenausweisverordnung Regelungen zum Europäischen Ausweis für Menschen mit Behinderungen zu treffen. Auch darauf wird in dieser Stellungnahme eingegangen.
2 Gesamtbewertung
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Zur Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells
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Zur Geringverdiener-Förderung
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So muss die gesetzliche Rente weiter gestärkt werden
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Zum Schwerbehindertenausweis
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DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
vollständige SoVD-Stellungnahme: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz [126 KB]