Pflege-Bahr
Stellungnahme des SoVD anlässlich einer Anhörung zum Antrag „Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung – sogenannter Pflege-Bahr – abschaffen“
Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung – sogenannter Pflege-Bahr - abschaffen
BT-Drucksache 18/591
Im vorliegenden Antrag befasst sich die Bundestagsfraktion DIE LINKE mit dem Leistungsumfang und der Finanzierung der Pflegeversicherung.
Im Einzelnen wird die Bundesregierung im Antrag aufgefordert:
- die steuerliche Förderung der ergänzenden privaten Pflegeversicherung zu stoppen,
- für vorhandene Verträge ein Rückabwicklungsrecht zu schaffen,
- realwerterhaltende Leistungsanpassungen spätestens ab 2014 vorzunehmen,
- eine regelgebundene Leistungsdynamisierung zur Sicherung der Kaufkraft der Pflegeversicherungsleistungen einzuführen, die sich zu zwei Dritteln an der allgemeinen Lohnentwicklung und zu einem Drittel an der allgemeinen Preisentwicklung orientiert,
- kurzfristig grundlegende Leistungsverbesserungen der Sozialen Pflegeversicherung vorzunehmen,
- langfristig das Teilleistungsprinzip in der Pflegeversicherung abzuschaffen.
I. Gesamtbewertung
Im vorliegenden Antrag werden zentrale Entwicklungen in Bezug auf die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich zutreffend problematisiert. Der Sozialverband Deutschland kritisiert seit langem das Armutsrisiko Pflege, das im Zusammenwirken von Teilleistungscharakter der Pflegeversicherung und fortschreitenden Wertverlust der Pflegeversicherungsleistungen begründet liegt, sowie die zunehmende Privatisierung des Pflegerisikos, die durch die Einführung einer steuerlichen Förderung privater Pflegezusatzversicherungen weiter vorangetrieben wurde . Der SoVD unterstützt insbesondere die im Antrag enthaltenen Forderungen nach realwerterhaltenden Leistungsanpassungen, nach Einführung einer verbindlichen Dynamisierungsautomatik sowie nach einer Überwindung des Teilleistungscharakters der Pflegeversicherung.
II. Zu den Forderungen im Einzelnen
1. Förderung der ergänzenden privaten Pflegeversicherung stoppen
Der SoVD hält an seiner Einschätzung bei Einführung der staatlichen Förderung bestimmter privater Pflegezusatzversicherungen fest, wonach diese zur weiteren Öffnung der sozialen Kluft führt, unwirtschaftlich ist und eine Absicherung existenzieller Risiken wie Pflegebedürftigkeit am Kapitalmarkt grundsätzlich kein sachgerechter Weg ist. Insofern sollte, bevor der Staat private Pflegezusatzversicherungen fördert, das gesamtgesellschaftliche Risiko der Pflegebedürftigkeit durch die umlagefinanzierte Sozialversicherung bedarfsdeckend abgesichert werden.
2. Realwerterhaltende Leistungsanpassungen vornehmen
Bei Einführung der Pflegeversicherung war es vorrangiges Ziel, ein Abrutschen in die Sozialhilfebedürftigkeit aufgrund der hohen Ausgaben für Pflegeleistungen bei Eintreten von Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Dieses Ziel wurde weitgehend verfehlt. In den letzten Jahren hat die Zahl der Menschen, die wegen des hohen Eigenkostenanteils bei den Pflegekosten auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, insbesondere bei vollstationärer Versorgung, wieder stetig zugenommen. Diese Entwicklung wird durch die bis 2008 fehlende und seither unzureichende Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung noch verschärft, die zu einem fortlaufenden Wertverlust der Leistungen der Pflegeversicherung führt. Um diese Entwicklung auszugleichen, muss erstens eine Dynamisierungsautomatik eingeführt (s.u.) sowie die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung so angepasst werden, dass die relative Leistungshöhe bei Einführung der Pflegeversicherung wiederhergestellt ist.
3. Regelgebundene Leistungsdynamisierung einführen
Die Schaffung einer Dynamisierungsautomatik ist für den Werterhalt der Pflegeversicherungsleistungen dringend notwendig. Sie muss als eine im Gesetz verankerte, jährlich automatisch wirkende Anpassungsregelung ausgestaltet werden, damit der Gesetzgeber nicht jeweils gesondert tätig werden muss. Als Bezugsgröße zur Berechnung der jährlichen Anpassung im Rahmen dieser Dynamisierungsautomatik schlägt der SoVD die Veränderung der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV vor. Da diese sich an der Bruttolohnentwicklung orientiert, wäre so berücksichtigt, dass der Wertverlust der Pflegeversicherungsleistungen im Dienstleistungssektor Pflege maßgeblich mit der Entwicklung der Lohnkosten verknüpft ist. Die Funktion, den Wert von Sozialversicherungsleistungen zu erhalten, hat die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV bereits für Teile des SGB V.
4. Grundlegende Leistungsverbesserungen der Sozialen Pflegeversicherung vornehmen
Die derzeitigen Zuschüsse der Pflegekasse decken den pflegebedingten Bedarf nie vollständig ab, sondern sind durch Höchstbeträge gedeckelt. Sie unterstützen die pflegebedürftigen Menschen lediglich dabei, die bei Pflegebedürftigkeit anfallenden Kosten zu tragen. Die Versicherten sind stets gezwungen, einen zunehmend erheblichen Eigenanteil an den im Pflegefall entstehenden Kosten privat zu tragen. Solange bedarfsdeckende Leistungen der Pflegeversicherung nicht sichergestellt worden sind, muss zumindest die Lücke zwischen den anfallenden und den von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten bei eintretender Pflegebedürftigkeit deutlich verringert werden. Nach dem Vorbild der skandinavischen Staaten sollte auch in Deutschland ein erheblich höherer Anteil des Bruttosozialproduktes für die Pflege aufgewendet werden.
5. Teilleistungsprinzip in der Pflegeversicherung abschaffen
Aus Sicht des SoVD muss Ziel der Pflegepolitik perspektivisch eine stärkere Orientierung der Leistungen der Pflegeversicherung an den Bedarfen Betroffener sein. Langfristig muss auch eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Versicherung mit Sachleistungscharakter diskutiert werden. Vorbedingung für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer echten Sachleistungsversicherung ist allerdings die Entwicklung wissenschaftlicher Kriterien zur Messung des objektiven Pflegebedarfs von Betroffenen.
III. Zusammenfassung
Der SoVD unterstützt die Forderungen im vorliegenden Antrag weitgehend. Zur Verringerung des Armutsrisikos Pflege fordert der SoVD die Einführung einer jährlich verbindlichen Dynamisierungsautomatik sowie den rückwirkenden Ausgleich der Wertverluste der Pflegeversicherungsleistungen. Die politisch gewollte Privatisierung des Pflegerisikos muss rückgängig gemacht werden, indem unter anderem die staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen abgeschafft wird. Finanzielle Spielräume, die zur besseren Deckung der Lücke zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den Pflegekosten nötig wären, können durch eine Stärkung der solidarischen Umlagefinanzierung erreicht werden. Der SoVD setzte sich für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Pflege-Bürgerversicherung ein. Dabei muss perspektivisch auch über die Abkehr vom Teilleistungsprinzip diskutiert werden. Vor der Einführung des Sachleistungsprinzips in der Pflegeversicherung braucht es aber eine wissenschaftliche Definition objektiver Pflegebedarfe.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
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