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Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Einschätzung des DBR – Deutscher Behindertenrat: Informationen und häufige Fragen zum Entwurf der 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

¹ Dies bedeutet u.a., dass in Teil B darauf verzichtet werden muss, den GdB in Abhängigkeit von der Hilfsmittelversorgung zu beschreiben. Dies wäre nur die konsequente Anwendung des Abstraktionsprinzips, das in diesem Falle durchbrochen wäre. Wie bereits ausgeführt, müssten dann auch andere Kontextfaktoren berücksichtigt werden, was nicht beabsichtigt sein kann. Dem steht auch die Anwendung der ICF nicht entgegen: Diese ist im Rahmen des Abstraktionsprinzips anzuwenden, nicht aber bei der Bewertung der Umstände (Kontextfaktoren) im Einzelfall.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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