Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
1 Zusammenfassung des Gesetzentwurfes
Mit dem Ziel einer noch besseren, auf die Bedürfnisse der Patient:innen ausgerichteten Gesundheitsversorgung führt der Gesetzentwurf ein Bündel an Maßnahmen zu unterschiedlichsten Regelungsbereichen auf, darunter:
- ein künftiges Vetorecht der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA),
- eine Beschleunigung des Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich bei Anträgen von Kindern oder Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen,
- eine separate Bedarfsplanung von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
- eine Veröffentlichung der Leistungs- und Servicequalität von gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegekassen,
- Beitragsfreiheiten bei Waisenrenten oder entsprechende Hinterbliebenenversorgungsleistungen während der Ableistung eines Freiwilligendienstes sowie
verschiedene Maßnahmen zur Anpassung der Vergütung der Hausärzt:innen, darunter die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung sowie die Einführung einer jährlichen Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patient*innen und eine Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages.
2 Gesamtbewertung
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3 Zu einzelnen Regelungen
Zu Artikel 1 Nr. 2: Wichtige Verfahrensvereinfachung im Hilfsmittelbereich für Menschen mit Behinderungen
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Zu Artikel 1 Nr. 8 a: Gefahr von Versorgungsnachteilen durch jährliche Versorgungspauschale für chronisch Kranke
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Zu Artikel 1 Nr. 8 c: Vorhaltepauschale als finanzieller Anreiz
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Zu Artikel 1 Nr. 9: Zurückhaltung bei der Entbudgetierung
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Zu Artikel 1 Nr. 15: Bessere psychotherapeutische Versorgung
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Zu Artikel 1 Nr. 22 b: Stärkere Mitwirkungsrechte statt symbolisches Vetorecht
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Zu Artikel 1 Nr. 24: Transparenz über Leistung und Service der Kranken- und Pflegekassen überaus sinnvoll
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Zu Artikel 1 Nr. 25: Waisenrentner:innen werden entlastet
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DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
zur vollständigen SoVD-Stellungnahme: Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz [445 KB]