Reform des Patientenrechtegesetzes
Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 25. März 2026 zu der Vorlage
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken (BT-Drucksache: 21/3796)
1 Zusammenfassung des Antrags
Der Antrag fordert, das Patientenrechtegesetz umfassend zu reformieren und die Rechte von Patient*innen nach Behandlungsfehlern zu stärken. Dazu müssten die Beweislasterleichterung für Patient*innen verbessert, die Organisationsverantwortung der Leitungsebenen gesetzlich klar geregelt, das Dokumentationswesen manipulationssicher gestaltet, ein unabhängiges und qualitätsgesichertes Gutachterwesen etabliert und weitere Maßnahmen zur Stärkung von Transparenz und Patientensicherheit in medizinischen Einrichtungen umgesetzt werden. Langfristig würde eine solche Reform zu einer faireren, nachvollziehbareren und effizienteren Bearbeitung von Behandlungsfehlern führen und den Betroffenen eine bessere Durchsetzung ihrer Ansprüche ermöglichen.
2 Gesamtbewertung des Antrags
[…]
Korrektur der Beweismaßregelung im Behandlungsvertragsrecht überfällig
[…]
Organisationsverantwortung der Einrichtungen transparent ausgestalten
[…]
Behandlungsdokumentation manipulationssicher ausgestalten
[…]
Gutachterwesen reformieren
[…]
Weitere Maßnahmen erforderlich
[…]
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
zur vollständigen SoVD-Stellungnahme: Reform des Patientenrechtegesetzes [136 KB]