Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz
Stellungnahme des Sozialverband Deutschland (SoVD) zu den Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Gesamtbewertung
Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung vor über 26 Jahren war das Ziel verbunden, aufgrund der hohen Ausgaben für Pflegeleistungen bei Eintreten von Pflegebedürftigkeit ein Abrutschen in die Sozialhilfebedürftigkeit zu verhindern. Dieses Ziel wurde weitgehend verfehlt. Es war ein Konstruktionsfehler, die soziale Pflegeversicherung als Teilkostenversicherung auszugestalten. Statt alle notwendigen Leistungen und Kosten der Pflege zu übernehmen, wird lediglich ein pauschaler Zuschuss zu den Pflegekosten gewährt. Dieser ist durch Höchstbeträge gedeckelt und deckt den pflegebedingten Bedarf nie vollständig ab. Jede Kostensteigerung haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen damit zu 100 Prozent selbst zu tragen, etwa ausgabensteigernde Investitionen zur notwendigen Verbesserung der Personalausstattung und der Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende. Parallel steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Die Folge sind steigende Eigenanteile.
Nach über 26 Jahren befindet sich die Pflegeversicherung in Deutschland erneut an einem Scheideweg. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Ausgestaltung der pflegerischen Versorgung in Deutschland und dessen Finanzierung sind umfassende Schritte notwendig. Die angekündigten Eckpunkte und Arbeitsentwürfe zu einer umfassenden Pflegereform 2021 wurden seitens des SoVD positiv wahrgenommen, zumal viele Diskussionspunkte der vergangenen Jahre darin angegangen wurden. Es ist bedauerlich, dass eine umfassende Reform offenbar ausbleibt. Die vorliegenden Änderungsanträge werden insgesamt positiv bewertet, verbunden mit der Hoffnung, mit dieser „Pflegereform Light“ Verbesserungen noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen.
Ergänzend zu seiner Stellungnahme vom 8. April 2021 anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz und weiterer Vorlagen durch den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 12. April 2021 nimmt der SoVD zu ausgewählten Änderungsanträgen im Einzelnen wie folgt Stellung:
Zu den Änderungsanträgen zu Artikel 1 (SGB V)
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Zu den Änderungsanträgen zu Artikel 2 (SGB XI)
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DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Zur vollständigen SoVD-Stellungnahmne: Änderungsanträge zum GVWG [251 KB]