Bundestagswahl 2017
Frage 6: Leistungsverbesserungen gegen Altersarmut
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Altersarmut durch Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung bekämpft wird, insbesondere durch Leistungen des sozialen Ausgleichs für Geringverdienende und Arbeitslose sowie durch die Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten?
Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Ja. Bei Erwerbsminderungsrenten, die allein aus medizinischen Gründen gezahlt werden, sollen die Abschläge abgeschafft werden. Mit einer Garantierente für langjährig Versicherte wollen wir den Schutz vor Armut für Geringverdiener und Menschen mit Lücken im Berufsverlauf verbessern.
Die Linke
Antwort: Für niedrige Einkommen wollen wir die Rente nach Mindestentgeltpunkten entfristen – bislang gilt diese Regelung nur für Pflichtbeitragszeiten vor 1992 – und für mehr Personen zugänglich machen. Kindererziehungszeiten, Pflege und Zeiten der Erwerbslosigkeit müssen in der Rente besser abgesichert werden, damit diese Brüche der Erwerbsbiografien nicht in die Altersarmut führen. Und schließlich wollen wir eine steuerfinanzierte, einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente einführen, die als Zuschlag auf vorhandenes Alterseinkommen gezahlt wird, so dass gilt: Niemand soll im Alter von weniger als 1.050 Euro netto leben müssen. Wir setzen uns für die Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten ein – und zwar für alle erwerbsgeminderten Personen, also jene, die schon Erwerbsminderungsrente beziehen und für künftige EM-RentnerInnen. Und wir wollen das Ende der Zurechnungszeit umgehend bis zum 65. Lebensjahr verlängern. Zudem wollen wir den Zugang zur EM-Rente erleichtern, so dass auch Menschen mit brüchiger Erwerbsbiographie diese Rente beantragen können.
SPD
Antwort: Wir wollen eine Solidarrente einführen: Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat und/oder Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet bekommt, soll einen Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben, sofern keine ausreichende Anzahl an Entgeltpunkten und kein umfangreiches sonstiges Einkommen im Haushalt vorhanden ist. Mit der Solidarrente wollen wir ein Alterseinkommen für langjährig Beschäftigte gewährleisten, das zehn Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am Wohnort liegt. Regional unterschiedliche Wohnkosten werden so berücksichtigt. Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Erwerbsminderung beruht nicht auf einer freiwilligen Entscheidung der Betroffenen. Wir brauchen deswegen Verbesserungen, die alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner erreichen und auch diejenigen besser berücksichtigen, die aus gesundheitlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt ohne Chancen sind.
CDU/CSU
Antwort: Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet:
CDU und CSU stehen dafür ein, dass die Einkommen der Rentnerinnen und Rentner auch in Zukunft berechenbar und angemessen sind. Wer sein ganzes Leben gearbeitet hat, soll im Alter davon leben können. Wir bekräftigen die Rentenreform der Großen Koalition von 2007. Sie hat die Weichen für die Entwicklung des Renteneintrittsalter bis 67, des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge bis zum Jahr 2030 umfassend und erfolgreich gestellt. Damit wurde auch die Generationengerechtigkeit verlässlich gesichert. Unsere erfolgreiche Politik der letzten zwölf Jahre hat dazu geführt, dass neue Arbeitsplätze und Wachstum entstanden sind. Das hat die lange Zeit prekäre Lage der Rentenversicherung deutlich verbessert und die gesetzliche Rente stabilisiert. Durch die gute Wirtschaftslage sind die Renten in den letzten Jahren oberhalb der Inflationsrate gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner haben wieder Teil am wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Das Rentenniveau hat sich deshalb besser entwickelt, als in den Prognosen vorhergesagt: Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48,2 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Dies kommt Millionen von Rentnern zugute. Wir haben die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten in diesem Zeitraum zweimal erhöht. Damit bekämpfen wir Altersarmut bei denen, die aufgrund von Krankheit vorzeitig in Rente gehen mussten. In der neuen Wahlperiode werden wir für diese Personengruppe weitere Verbesserungen durchsetzen. Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll. Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Betriebsrenten und die private Vorsorge (z. B. Riester-Renten) ebenfalls von großer Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung. Unser Ziel bleibt es weiterhin, Altersarmut zu vermeiden.
FDP
Antwort: Wir halten es für richtig, die Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge nur teilweise auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Auch über die vorgesehenen Begrenzungen soll Vorsorge nur prozentual die Leistungen aus der Grundsicherung mindern. Denn freiwillige Altersvorsorge muss sich für jeden immer auszahlen. Das betrifft zum Beispiel viele Menschen, die lange arbeitslos waren, Teilzeit gearbeitet oder wenig verdient haben. Es kann nicht sein, dass Einnahmen aus der freiwilligen Vorsorge vollständig auf die Grundsicherung angerechnet – also voll abgezogen werden. Wir finden: Der Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge gegen Altersarmut muss erhalten bleiben. Wer sich anstrengt und vorsorgt, muss ein Alterseinkommen über Grundsicherungsniveau haben. Und er muss mehr haben als derjenige, der nicht vorgesorgt hat. Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. Denn das Praktische an Bausteinen ist, dass man sie immer wieder neu und vielseitig kombinieren kann. So kann sich jeder flexibel die Altersvorsorge zusammenstellen, die zu seinem Lebensweg passt. Es muss ganz selbstverständlich werden, dass eine individuelle Kombination verschiedener Elemente das spätere Alterseinkommen ausmacht. Es ist unumgänglich, das Rentenniveau in der gesetzlichen Rente daran anzupassen, dass die Menschen in Deutschland immer älter und zugleich weniger werden. Als einzige Alternative zu drastisch steigenden Beitragssätzen ist die ergänzende Vorsorge unverzichtbar. Betriebliche und private Altersvorsorge müssen daher attraktiver werden. Zum Beispiel durch mehr Verbraucherfreundlichkeit und Vergleichbarkeit der Produkte. Zudem sollte ergänzende Altersvorsorge auf eine breitere Basis gestellt werden. Dazu sollte in allen Bereichen geförderter Altersvorsorge die Möglichkeit ausgeweitet werden, auch in Infrastruktur, Aktien und andere Unternehmensbeteiligungen zu investieren. So könnte die Mitte der Gesellschaft auch stärker an den Chancen von Globalisierung und Digitalisierung teilhaben.
AfD
Antwort: Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung könnten bereits jetzt erfolgen. Dazu sollten Leistungen aus Mitteln der staatlichen Rentenversicherung, die sich nicht über Maßstäbe sozialer Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der gesamten Solidargemeinschaft rechtfertigen lassen („echte“ versicherungsfremde Leistungen) entweder ausgegliedert oder über staatliche Transferleistungen finanziert werden. Allein im Jahr 2015 sind aus dem Etat der Rentenversicherung versicherungsfremde Leistungen in zweistelliger Milliardenhöhe erfolgt. Auch ist die derzeitige Migrationspolitik sofort zu beenden. Die zurzeit dort mobilisierten jährlichen Milliardenbeträge, mit steigender Tendenz für die Zukunft, müssen in die Stabilisierung der Alterssicherung der deutschen Bevölkerung umgelenkt werden. Die AfD will auch dafür sorgen, dass durch Arbeitsleistung und andere anrechenbare Zeiten, zum Beispiel Erziehungszeiten, erworbene Rentenansprüche mit einem angemessenen Aufschlag zur Grundsicherung Berücksichtigung finden.