Bundestagswahl 2017
Frage 3: Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
Sehen Sie die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen wie der SoVD als ein großes Problem an und welche konkreten Initiativen beabsichtigen Sie zugunsten dieser Gruppe, die oft auch langzeitarbeitslos und in höherem Lebensalter ist?
Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Wir teilen Ihre Einschätzung. Um das Problem zu lösen, wollen wir die Ausgleichsabgabe für Betriebe erhöhen, die deutlich zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen, und die Förderung für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, vereinfachen und übersichtlicher gestalten.
Die Linke
Antwort: Ja: DIE LINKE unterstützt die Forderung nach Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen. Auf Bundesebene (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5227) fordert DIE LINKE: Die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt – so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich; langfristige und bedarfsgerechte Förderprogramme zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen; die Erhöhung der Beschäftigungsquote auf sechs Prozent sowie die Anhebung der Ausgleichsabgabe; die Änderung der Arbeitsstättenverordnung zur Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumwelt; den Ausbau von Integrationsunternehmen und -abteilungen; die Verbesserung von Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesagentur für Arbeit; das Recht auf reguläre Arbeitsverhältnisse und eine tarifliche Entlohnung für Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie wirksamere Mitbestimmungsrechte für deren Werkstatträte und weitergehende Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen. Der personenzentrierte Ansatz muss aus linker Sicht als Instrument ohne Kostenvorbehalt ausgestaltet werden. Dafür sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedarfsgerecht auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, am Lebenslagenansatz orientierten Bedarfsfeststellungsverfahrens auszugestalten. Für Verlässlichkeit und Planbarkeit sind Förderungen trägerübergreifend und langfristig zu gewähren, auch in Form von dauerhaften Lohn-, Gehalts- sowie Mobilitätszuschüssen. Das eingeführte Budget für Arbeit ist als Leistungs- anspruch bedarfsgerecht auszugestalten. Länder und Kommunen dürfen dieses Instrument nicht zur Kosteneinsparung nutzen. Übergangswege in reguläre Beschäftigung wie der „Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor“ und die „Unterstützte Beschäftigung“ sind zu erweitern, beispielsweise durch dauerhafte Berufsbegleitung, und aus Bundesmitteln langfristig zu sichern. Bevor Menschen mit Behinderungen von den Institutionen der Bundesagentur für Arbeit an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) verwiesen werden, ist verpflichtend zu prüfen, ob sie nicht mit den entsprechend ausgeweiteten begleitenden Förderungen und Unterstützungsangeboten in Inklusionsunternehmen/-abteilungen/-projekten beschäftigt werden können. An diesem Verfahren sollten auch die von den betroffenen Menschen gewünschten Organisationen/Verbände von Menschen mit Behinderungen beteiligt und angehört werden. Bevor die Betroffenen ihre Entscheidung selbstbestimmt treffen, muss ihnen eine unabhängige Beratung barrierefrei angeboten werden. Die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sollte stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Dafür sind den Beschäftigten bedarfsgerechte und langfristige Förderungen und Unterstützungsangebote bereitzustellen. Werkstattbeschäftigten muss im Fall des Übergangs in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein unbefristetes Rückkehrrecht eingeräumt werden, das ihre besonderen Zugangsvoraussetzungen zu einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht beeinträchtigt.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollten auch für Arbeitsverhältnisse unter 15 Wochenstunden bedarfsgerecht gewährt werden, wenn Betroffene aufgrund ihrer Behinderungen nicht länger beschäftigt werden können.
SPD
Antwort: Wir streben einen inklusiven Arbeitsmarkt an, der allen Menschen eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten ermöglicht und ihnen die dafür notwendige Unterstützung bietet. Alle Menschen sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt faire Perspektiven haben. Lohndiskriminierung von Menschen mit Behinderung wollen wir vermeiden. Der Übergang von der Schule zur Ausbildung und zum Beruf soll ebenso verbessert werden wie der Weg von Werkstätten hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Zum 1. Januar 2018 wird das Budget für Arbeit bundesweit als Regelleistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt.
CDU/CSU
Antwort: Die CDU und CSU haben sich dafür eingesetzt, dass neue Jobchancen in Betrieben entstehen. Sie haben für bessere Leistungen in den Werkstätten, bei der Weiterbildung und im Studium gesorgt. Damit mehr Menschen mit Behinderungen aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln können, wurde das „Budget für Arbeit“ eingeführt: Betriebe, die Menschen mit Behinderungen einstellen, erhalten daraus einen Lohnzuschuss. Zugleich sind wir der Auffassung, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) am Arbeitsleben weiterhin ihren Platz haben. Darüber hinaus bieten Inklusionsbetriebe Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtige, tariflich entlohnte Arbeitsplätze. Inklusionsbetriebe beschäftigen bis zu 40 Prozent Schwerbehinderte. Sie bieten vor allem Menschen mit psychischen Erkrankungen einen optimalen Arbeitsrahmen und erlauben ihnen, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bleiben. Für Inklusionsbetriebe wurde ein 150-Millionen-Euro-Förderprogramm auf den Weg gebracht. Damit sollen bis 2018 Neugründungen gefördert und über 5 000 neue Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap geschaffen werden. Damit Inklusionsbetriebe und Werkstätten im wirtschaftlichen Wettbewerb bestehen können, werden sie in öffentlichen Vergabeverfahren besonders berücksichtigt. Das bewährte Instrument der Ausbildungsbegleitenden Hilfen wurde ebenfalls gestärkt. Mit der neuen „assistierten Ausbildung“ bekommen sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche die Chance, eine Ausbildung in Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beginnen. Ihnen zur Seite steht ein Betreuer, der sie und die Arbeitgeber während der Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss unterstützt. Ohne Schulabschluss ist es in der Regel schwer, eine Ausbildungsstelle zu finden. Die Initiative „Bildungsketten“ soll sicherstellen, dass möglichst viele junge Menschen ihren Schulabschluss schaffen. Dazu unterstützen sogenannte Berufseinstiegsbegleiter die Jugendlichen schon in der Schule und später beim Übergang in eine betriebliche Ausbildung. Sie halten den Kontakt zu Lehrern, Eltern und Ausbildern. Berufseinstiegsbegleiter ermöglichen vor allem Jugendlichen mit Behinderung einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Um junge Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG/42m HWO ausbilden zu können, müssen zurzeit Ausbilder eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa) vorweisen. Sie umfasst 320 Stunden. Berichte aus der Praxis zeigen, dass diese Vorgabe Ausbildungsverhältnisse im ersten Arbeitsmarkt verhindert. Ziel muss es sein, den Ausbildungsweg zu entbürokratisieren, um mehr Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung, der Bundesregierung und den Sozialpartnern soll für Menschen mit Behinderungen das Berufsspektrum durch weitere bundeseinheitliche Ausbildungen zu Fachpraktikern sowie durch berufsanschlussfähige Teilqualifikationen erweitert werden. Dadurch sollen auch praktisch Begabte ihren Weg in eine anerkannte Berufsausbildung gehen können.
FDP
Antwort: Wir Freie Demokraten fordern die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und deren ausdrückliche Erwähnung im Bundesteilhabegesetz. Für uns sind Behinderungen auch Teil der individuellen Vielfalt, die unsere Gesellschaft ausmacht. Zentral ist für uns dabei, die Wahlfreiheit für die individuelle Gestaltung des eigenen Lebens verbunden mit größtmöglicher Selbstorganisation. Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderung die Chance bekommen, möglichst im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten. Je mehr wir Wachstum haben und Arbeitsplätze schaffen, desto besser sind auch die Chancen für Menschen mit Behinderungen. Wir wollen die Chancen nutzen, die der Fachkräftemangel für diese Gruppe bietet. Die Mittel der Ausgleichsabgabe sollten zügig und zielgerichtet eingesetzt werden, auch um mehr Integrationsbetriebe zu schaffen.
AfD
Antwort: Die AfD befindet sích hier noch in einem Positionierungsprozess, sieht aber, dass es sich dabei um ein schwerwiegendes Problem für die Betroffenen handelt.