Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland und Europa
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat Daten von 1995 bis 2018 ausgewertet und dabei vor allem einen positiven Effekt des Mindestlohns festgestellt: „Die zehn Prozent der Beschäftigten mit den geringsten Stundenlöhnen verzeichneten einen überdurchschnittlichen Anstieg, was die Lohnungleichheit spürbar zurückgehen ließ.“
In Deutschland liegt die Lohnuntergrenze aktuell bei 9,35 Euro. Im nächsten Jahr ist eine weitere Erhöhung um 50 Cent auf 9,85 Euro geplant. Doch die Forderungen nach zwölf Euro Mindestlohn werden immer lauter.
Immer noch versuchen Arbeitgeber, sich um den Mindestlohn zu drücken – auf Kosten der Arbeitnehmenden: Rechnet man die Überstunden mit ein, haben im Jahr 2018 laut DIW rund 3,8 Millionen Menschen keinen Mindestlohn bekommen. An dieser Stelle könnte eine Erfassung der Arbeitszeit für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Das DIW hat in einer Langzeitanalyse zwischen Ende der 90er Jahre und 2006 einen „starken Anstieg der Lohnungleichheit“ festgestellt. Verantwortlich dafür waren sinkende Stundenlöhne in den unteren Lohngruppen. Seit 2013 geht der Trend in die entgegensetzte Richtung, inzwischen ist das Niveau von Beginn der 2000er Jahre erreicht.
Staat | Euro |
---|---|
Luxemburg | 12,38 |
Frankreich | 10,15 |
Niederlande | 10,14 |
Irland | 9,80 |
Belgien | 9,66 |
Großbritannien | 9,35 |
Deutschland | 9,35 |
Spanien | 5,76 |
Slowenien | 5,44 |
Malta | 4,48 |
Portugal | 3,83 |
Griechenland | 3,76 |
Litauen | 3,72 |
Polen | 3,50 |
Estland | 3,48 |
Tschechien | 3,40 |
Slowakei | 3,33 |
Kroatien | 3,17 |
Ungarn | 2,85 |
Rumänien | 2,81 |
Lettland | 2,54 |
Bulgarien | 1,87 |
Quelle: WSI-Mindestlohndatenbank International
https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=8835
Auswahl, Stand Januar 2020