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Information und Beratung Pflegeversicherung

Wir beraten und vertreten Sie bei allen sozialrechtlichen Fragen und Problemen rund um die gesetzliche und private Pflegeversicherung.

  • Leistungen der Pflegekasse
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Festsetzung des Pflegegrades
    (bis 2017: Pflegestufe)
  • Vollstationäre Pflege
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • Pflege zu Hause bzw. häusliche Pflege
  • Härtefallregelungen
  • Betreuungsbetrag bei eingeschränkter Alltagskompetenz 
    (z.B. Demenz: Pflegestufe 0)
  • Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse für erforderliche Wohnungsanpassung
    (z.B. Badumbau, barrierefreier Zugang)

Pflegeleistungen nach Pflegegrad im Überblick

Pflege-Kasse

Ein anderes Wort ist: Pflege-Versicherung

Die Pflege-Versicherung zahlt,
wenn ein Mensch Pflege braucht.
       •   Für einen Platz im Pflege-Heim.
       •   Für einen Pflege-Dienst.
       •   Für Pflege-Mittel, zum Beispiel Windeln.
       •   Viele Familien pflegen den Menschen selbst zu Hause.
           Dann bekommt die Familie Geld für die Pflege:
           Das Pflege-Geld.


Wieviel Pflege braucht ein Mensch?
Wenn ein Mensch Pflege braucht,
muss er einen Antrag bei der Pflege-Versicherung stellen.
Die Versicherung prüft,
wieviel Pflege der Mensch braucht.
Danach teilt sie den Menschen in eine Gruppe ein.
Es gibt 5 verschiedene Gruppen.
Früher hießen die Gruppen: Pflege-Stufen.
Seit 2017 heißen die Gruppen: Pflege-Grade.


Der Pflege-Grad ist eine Zahl zwischen 1 und 5.
Die Zahl zeigt an, wieviel Pflege ein Mensch braucht.
Und wieviel Geld die Pflege-Versicherung zahlt.

  • Pflege-Grad 1 bedeutet:
    Der Mensch braucht sehr wenig Pflege,
    weil er noch viele Dinge alleine kann.
  • Pflege-Grad 5 bedeutet:
    Der Mensch braucht immer Pflege,
    weil er nichts mehr alleine kann.


Mehr Infos im Internet:
Es gibt ein Heft in Leichter Sprache.
Dort finden Sie mehr Infos zum Pflege-Grad.
Das Heft ist vom
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Sie können das Heft im Internet lesen:
Die Pflege-Begutachtung


Das können wir für Sie tun:
Wir helfen bei allen Fragen zur Pflege-Versicherung.
Zum Beispiel zum Pflege-Geld oder zur Pflege zu Hause.
Wir helfen auch bei besonderen Fragen zur Pflege:
Sprechen Sie uns einfach an.


    Infos zum Text

    Treffpunkt, Kurse und Beratung für pflegende Angehörige

    Wir machen Sie fit für die häusliche Pflege: Klären Sie Ihre Fragen mit qualifizierten Pflegeberater:innen

    Wer Angehörige pflegt oder vor einer drohenden Pflegesituation steht, sieht sich häufig mit vielen Problemen konfrontiert. Zum Beispiel bei Organisations- und Finanzierungsfragen oder der Beschaffung von Hilfsmitteln. In enger Zusammenarbeit mit unserem Partner, der ANGEHÖRIGENSCHULE – DAnS gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), haben wir unser Beratungsangebot zum Thema „Pflege“ noch einmal deutlich erweitert und optimiert.

    Nutzen Sie unsere kostenfreien Informationsangebote und lassen Sie sich in einem unserer Pflegekurse umfassend aufklären oder – je nach Bedarf – individuell beraten sowie bequem zu Hause weiterbilden und pflegepraktisch schulen. Im Rahmen unserer fachlich begleiteten Angehörigen-Treffs bieten wir zudem regelmäßige Gelegenheiten zur Begegnung und zum Austausch rund um den persönlichen Pflege-Alltag.

    Pflege-Kurse für Angehörige

    • Was tun bei Pflegebedürftigkeit? Wer soll das bezahlen?
      Orientierungskurs Pflege & Pflegeversicherung
    • Was heißt denn hier Demenz?
      Orientierungskurs Demenz
    • Parkinson: Beileibe nicht nur Zittern...!
      Orientierungskurs Parkinson
    • Selbst-Pflege: Jetzt geht es mal um mich!
      Orientierungskurs Entlastung & Selbstsorge

    Termine und weiterführende Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender

    Pflege-Treff für Angehörige

    Pflegende Angehörige werden häufig, ohne es zu wollen, zu „Einzelkämpfer:innen“. Der beste Schutz vor Depressionen und psychischer wie physischer Überlastung ist aber ein lebendiges soziales Umfeld. Deshalb möchten wir Gelegenheiten zur Begegnung und zum Austausch untereinander schaffen.

    Mit dem Angehörigen-Treff wollen wir dazu beitragen, dass pflegende Angehörige miteinander in Kontakt bleiben können, z.B. wenn sie sich bei einem unserer Kurse kennengelernt haben und sich weiterhin treffen wollen.

    Die Gruppen werden fachlich begleitet, damit jederzeit auch pflegepraktische Fragen aus dem persönlichen Alltag angesprochen und ggf. geklärt werden können.

    Termine und weiterführende Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender

    Pflege-Beratung und Pflege-Schulung für Angehörige in der Häuslichkeit

    Zur individuellen Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegeversicherung oder zur gezielten Schulung in pflegepraktischen Belangen, bieten wir pflegenden Angehörigen auf Anfrage auch persönliche Termine in einem SoVD-Beratungszentrum sowie in den eigenen vier Wänden an.

    Voraussetzung für eine Beratung und Schulung in der Häuslichkeit ist, dass die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bereits festgestellt oder zumindest schon ein Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt wurde (i.d.R. genügt hier die erfolgte Antragstellung, über den Antrag selbst muss also noch nicht entschieden sein).

    Weiterführende Informationen zur Terminvereinbarung und zur Abklärung Ihres persönlichen Bedarfs auf Anfrage in unserer Landesgeschäftsstelle:

    Telefon 040 / 611 60 70
    E-Mail an info@sovd-hh.de 


    Haftungsausschluss: Der SoVD tritt lediglich als Vermittler auf und erbringt die Beratungsleistungen nicht im eigenen Namen.

    Unsere Angebote zum Thema Pflege-Versicherung


    3.  Zusatz-Angebot: Beratung und Kurse für Familien-Mitglieder


    Die Pflege für kranke Menschen ist Arbeit.
    Oft machen Menschen aus der Familie die Arbeit,
    damit der kranke Mensch zu Hause bleiben kann.

    Wir haben 2 Angebote für die Menschen aus der Familie:

    • Kurse
    • Beratung

    Die Angebote machen wir zusammen mit einem Partner:
    Die Angehörigen-Schule.
     

    Kurse für Familien-Mitglieder:
    Pflege-Kurse


    Wir bieten zusammen mit der Angehörigen-Schule Kurse an.
    Es gibt Kurse in 2 Stadt-Teilen:

    • Barmbek: Sozialverband SoVD Hamburg
    • Lurup: SoVD-Beratungszentrum Lurup

    Sie müssen für die Kurse nichts bezahlen.


    1.  Kurs: Was tun bei Pflege-Bedürftigkeit?
         Darum geht es:
         Wenn ein Mensch in der Familie Pflege braucht,
         haben viele Menschen Fragen.
         Im Kurs können Sie Fragen stellen.
         Sie bekommen viele Tipps und Infos zum Thema Pflege.


         Stadt-Teil Barmbek

    •    Sozialverband SoVD Hamburg
                    Pestalozzistraße 38
                    22305 Hamburg
    • Kurs-Termine in Barmbek:

         
         Stadt-Teil Lurup

    •    SoVD-Beratungszentrum Lurup
                    Luruper Hauptstrasse 149
                    22547 Hamburg
    • Kurs-Termine in Lurup:


    Wichtig: Sie müssen sich vorher anmelden.
    Anmeldung für alle Kurse: In unserer Geschäftsstelle in Barmbek:

    •   Telefon: 040 - 611 60 70


    2.  Kurs: Was heißt denn hier Demenz?
         Darum geht es:
         Wenn ein Mensch in der Familie Pflege braucht,
         haben viele Menschen Fragen.
         Im Kurs können Sie Fragen stellen.
         Sie bekommen viele Tipps und Infos zum Thema Pflege.
     

         Stadt-Teil Barmbek

    •    Sozialverband SoVD Hamburg
                    Pestalozzistraße 38
                    22305 Hamburg
    • Kurs-Termine in Barmbek:
       

         Stadt-Teil Lurup

    •    SoVD-Beratungszentrum Lurup
                    Luruper Hauptstrasse 149
                    22547 Hamburg
    • Kurs-Termine in Lurup:

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    Wichtig: Sie müssen sich vorher anmelden.

    Anmeldung für alle Kurse: In unserer Geschäftsstelle in Barmbek:

    •  Telefon: 040 - 611 60 70

    Infos zum Text

    Ratgeber: Pflege-Tagebuch

    Mit unserem Ratgeber helfen wir Betroffenen dabei, sich umfassend auf die Begutachtung einer Pflegebedürftigkeit vorzubereiten, die persönliche Situation ausführlich zu beschreiben und Bedarfe zu verdeutlichen – das ist mitentscheidend, um am Ende auch die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen.

    Das Pflegetagebuch ist kostenfrei in unseren hamburgweiten SoVD-Beratungsstellen erhältlich und steht Ihnen zusätzlich als Download zur Verfügung:

    Zum SoVD-Pflegetagebuch

    Pflege: Häufig gestellte Fragen

    Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Sie ist dafür da, Menschen zu unterstützen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können und daher auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wieder zu gewinnen oder zu erhalten. Die Leistungen können für die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit oder in einer stationären Pflegeeinrichtung verwendet werden. 

    Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientierte sich bis 2017 vor allem an körperlichen Einschränkungen sowie am Zeitaufwand, den beispielsweise ein: pflegende:r Angehörige:r für die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigt. Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Dies hat sich mit der Pflegereform geändert. Heute macht es keinen Unterschied, ob die Beeinträchtigungen vor allem im körperlichen, im kognitiven oder im psychischen Bereich liegen. Die unterschiedlichen Facetten von Pflegedürftigkeit werden besser erfasst.

    Ein Mensch ist pflegebedürftig, wenn dieser wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in den nachfolgenden Bereichen dauerhaft (mindestens sechs Monate) in erheblichem oder höherem Maße in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist:

    • Mobilität
    • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Selbstversorgung
    • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

    Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beanspruchen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Antragstellung kann auch ein bevollmächtigte:r Familienangehörige:r, Nachbar:in oder gute:r Bekannte:r für Sie übernehmen. Nach Antragsstellung wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein: andere:r unabhängige:r Gutachter:in eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchführen und den Pflegeaufwand im Einzelnen ermitteln. Die Pflegekasse teilt Ihnen die Entscheidung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung eines Pflegegrades per Leistungsbescheid mit.

    Um Pflegeleistungen in vollen Umfang beanspruchen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. 

    Das Ergebnis der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird beurteilt nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen festgestellt so wird diese einem Pflegegrad zugeordnet, nach der sich der Umfang der zu bewilligenden Pflegeleistungen bemisst.

    Es wird zwischen verschiedenen Pflegegraden unterschieden (siehe oben). 

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können bestimmte Leistungen zur Deckung eines Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung erbringt hier nämlich trotz des vorhandenen Hilfebedarfs keine Leistungen für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. 

    Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- und Sachleistungen, mit denen die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung finanziert wird. Die Kombination von Geld- und Sachleistungen ist möglich. Weitere Leistungen wie Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen sowie Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen werden von der Pflegekasse finanziert. Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, z.B. wegen der Schwere des Falles, werden auch die Kosten für Heimaufenthalte teilweise übernommen. 

    Als Mitglied des SoVD Hamburg können Sie sich in unseren Beratungsstellen im Rahmen unserer individuellen Sozialrechtsberatung rund um die gesetzliche und private Pflegeversicherung beraten und über Ihre Rechte informieren lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

    Wurde z.B. Ihr Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung abgelehnt oder der Grad der Pflegebedürftigkeit zu niedrig beurteilt, können Sie binnen eines Monats ab Zugang des Schreibens gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Als Mitglied des SoVD Hamburg prüfen wir Ihren Bescheid und vertreten Ihre berechtigten Interessen im Widerspruchsverfahren – wenn nötig, vertreten wir Sie auch auch vor dem Sozial- oder Landessozialgericht (Klage, Berufung). Im Rahmen unserer sozialrechtlichen Beratung informieren Sie unsere Fachjurist:innen in unseren hamburgweiten Beratungsstellen über alle erforderlichen Schritte, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.

    Aktuelle Meldungen: Gesundheit & Pflege

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