Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen über das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz
1 Zusammenfassung des Referentenentwurfs
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) sieht im Wesentlichen zwei Inhalte vor: die dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent und die Einführung eines sogenannten Generationenkapitals.
Zur dauerhaften Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent
Der Grundsatz der dauerhaften Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent soll gesetzlich festgeschrieben werden. Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten:
- Verlängerung der aktuell geltenden Haltelinie von 48 Prozent bis einschließlich zur Rentenanpassung am 1. Juli 2039, so dass die Haltelinie bis 30. Juni 2040 gilt.
- Im Jahr 2035 soll die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, der darüber aufklärt, ob und welche Maßnahmen notwendig sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent ab Mitte 2040 beizubehalten.
Mit der Verlängerung der festen Untergrenze für das Rentenniveau soll das Vertrauen der Versicherten in die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt werden.
Zur Einführung eines Generationenkapitals
Mit dem Referentenentwurf soll eine Stiftung „Generationenkapital“ eingerichtet werden, deren Zweck darin bestehen soll, ab dem Jahr 2036 einen Beitrag zur Dämpfung des Beitragssatzes der Rentenversicherung zu leisten. Dies soll durch die Erträge aus der Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens erfolgen. Dafür sollen der Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2024 jährlich 12 Mrd. Euro zufließen, mit einer jährlichen Dynamisierung von 3 Prozent. Zusätzlich werden Vermögenswerte des Bundes in Höhe von 15 Mrd. Euro bis 2028 unentgeltlich an die Stiftung übertragen. Laut Referentenentwurf soll das Generationenkapital bis zum Jahr 2036 ein Volumen von 200 Mrd. Euro erreicht haben, so dass ab Mitte der 2030er Jahre jährlich eine Ausschüttung der Erträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 10 Mrd. Euro erfolgen kann.
Sonstige Regelungen zur Finanzierung
Neben diesen beiden Hauptelementen des Referentenentwurfs sind weitere Anpassungen vorgesehen, die zur Stabilisierung und Erhöhung der Transparenz der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen. So sollen die Zuschüsse des Bundes vereinfacht und die Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage auf das 0,3fache der monatlichen Ausgaben angehoben werden. Des Weiteren soll zur Sicherstellung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung die Beitragssatzuntergrenze von 18,6 Prozent über das Jahr 2025 hinaus bis 2036 verlängert werden. Schließlich sind Änderungen in den Berichtspflichten der Bundesregierung vorgesehen.
2 Gesamtbewertung
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3 Zu einzelnen Regelungen
Zur Stabilisierung des Rentenniveaus
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Zur Einführung eines Generationenkapitals
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Zur Anhebung der Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage
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Zur Vereinfachung der Bundeszuschüsse
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Zur Verlängerung der Beitragssatzuntergrenze
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DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
vollständige SoVD-Stellungnahme: EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz [194 KB]