Digitale Rentenübersicht
Stellungnahme des Sozialverband Deutschland (SoVD) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf für eine Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
1 Zusammenfassung des Verordnungsentwurfs
Im Februar 2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) verkündet worden und die darin enthaltene Regelung zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Idee einer säulenübergreifenden Renteninformation aufgegriffen und eine Zentrale Stelle eingerichtet, die den Bürger*innen digitale Informationen über ihre individuell zu erwartenden Leistungen aus allen drei Säulen der Alterssicherung – gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Altersversorgung – zur Verfügung zu stellen hat und mit einer Gesamtübersicht die individuelle Planung der Altersvorsorge erleichtern soll. Der SoVD hatte sich dazu in einer Stellungnahme vom 10. August 2020 geäußert und das Vorhaben im Grundsatz begrüßt, zugleich aber darauf hingewiesen, dass die Rentenübersicht nicht nur digital, sondern auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden sollte. [Zur SoVD-Stellungnahme]
Erklärtes Ziel der Digitalen Rentenübersicht ist die Verbesserung des Kenntnisstandes der Bürger*innen über ihre jeweilige Altersvorsorge und insbesondere über die Höhe. Dabei sollen die Informationen verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein. Zur Erfüllung dieses Ziels wird eine Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht eingerichtet, die das digitale Portal zur Abrufung der Altersvorsorgeinformationen betreibt. Diese wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt. Zur Unterstützung und Beratung der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht wird ein Steuerungsgremium gebildet. Der vorliegende Verordnungsentwurf regelt die konkrete Zusammensetzung, Arbeitsweise und Beschlussfähigkeit des Steuerungsgremiums. So sieht die Verordnung vor, dass sich das Steuerungsgremium „aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V., des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V., des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen“ zusammensetzt. Weitere Regelungen der Verordnung sehen beispielsweise vor, dass die Mitglieder des Steuerungsgremiums ihre Tätigkeit ehrenamtlich wahrnehmen und die Sitzungen nichtöffentlich sind.
2 Gesamtbewertung
Es ist insgesamt zu begrüßen, dass ein Verordnungsentwurf zur Einrichtung des Steuerungsgremiums vorliegt und damit das Anliegen einer Digitalen Rentenübersicht Form annimmt. Diese ist dringend notwendig, um den Menschen verlässliche Informationen über ihre zu erwartenden Rentenansprüche aus allen drei Säulen der Alterssicherung – der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und privaten Altersversorgung – aufzuzeigen. Daraus ließe sich dann gegebenenfalls Handlungsbedarf für die/den Einzelne*n ableiten, um eine auskömmliche Rente für das Alter zu erreichen. Denn häufig ist es für die Menschen nicht ersichtlich, was sie genau aus ihren verschiedenen Anwartschaften, die durch Jobwechsel, möglicherweise ruhend gestellten Verträgen und der unterschiedlichen Systematik von gesetzlicher Rente und betrieblicher bzw. privater Altersversorgung geprägt sind, zu erwarten haben. So muss zum Beispiel die regelmäßige Dynamisierung der Altersvorsorgeansprüche in der gesetzlichen Altersvorsorge im Unterschied zur Nicht-Dynamisierung der Ansprüche in der privaten Altersvorsorge abgebildet werden. Um diesen diversen Informationen die nötige Verlässlichkeit, Verständlichkeit und vor allem Vergleichbarkeit zu geben, kann und soll das Steuerungsgremium eine wichtige Rolle einnehmen.
Ausgehend von diesem oben genannten zentralen Ziel der Digitalen Rentenübersicht – Verlässlichkeit, Verständlichkeit und vor allem Vergleichbarkeit –, ist es nicht nachvollziehbar, warum die Empfänger*innenseite mit nur einer Stimme – dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. – vertreten sein soll. Hier gibt es bei der Besetzung ein Ungleichgewicht zu Gunsten der Anbieter*innen-Seite, die mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. vertreten sein soll. Um die Empfänger*innen-Perspektive der Digitalen Rentenübersicht zu stärken, regt der SoVD die Erweiterung des Steuerungsgremiums um zwei Vertreter*innen der Empfänger*innen-Seite an, beispielsweise durch Vertreter*innen der Selbstverwaltungsorgane, Gewerkschaften oder Sozialverbände. Damit würde ein Anbieter*innen-/Empfänger*innen-Verhältnis von 3:3 erreicht. Darüber hinaus wiederholt der SoVD seine Anregung, die Digitale Rentenübersicht auch in Papierform zur Verfügung zu stellen, um der Barrierefreiheit Rechnung zu tragen.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik