Krankenhaustransparenzgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
1 Zusammenfassung des Gesetzentwurfes
Zur Erhöhung der Transparenz soll das Bundesministerium für Gesundheit künftig zur Information und Aufklärung von Patient*innen aktuelle sowie fortlaufend aktualisierte Daten über das Leistungsangebot und die Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlichen (Transparenzverzeichnis). Dafür sollen den Krankenhäusern Versorgungsstufen (Level) zugeordnet sowie die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte transparent dargelegt werden. Ziel ist es, dass Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, sich über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen zu informieren und in die Lage versetzt werden, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung treffen zu können. Ferner erhofft sich der Gesetzgeber eine Motivation der Mitarbeitenden der Krankenhäuser, stetig Verbesserungspotenziale zu heben und Prozesse im Versorgungsgeschehen zu optimieren.
Laut einer Klarstellung im Gesetz soll die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und für die Krankenhausvergütung haben. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung im Transparenzverzeichnis benannt. Die Definition und Ausgestaltung der Leistungsgruppen bleibt der Krankenhausreform vorbehalten. An dem in den Eckpunkten vereinbarten Verfahren zur erstmaligen Definition und Weiterentwicklung von Leistungsgruppen werde ausdrücklich festgehalten.
2 SoVD-Gesamtbewertung
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Erweiterte Datengrundlage für bessere Patienteninformation
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Patientenbeteiligung gewährleisten
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Mehrbedarfsdeckende Ausstattung statt Priorisierung
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Kollateralschaden bei ambulanter Qualitätsprüfung abwenden
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Umsetzung der Veröffentlichung näher ausgestalten
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
zur vollständigen SoVD-Stellungnahme: Krankenhaustransparenzgesetz [240 KB]