Das Rentenpaket der Bundesregierung
Wer profitiert und was bleibt zu tun?
Lange wurde in der Großen Koalition um Details des Rentenpakets gerungen, am 1. Juli 2014 ist es in Kraft getreten. Damit profitieren Versicherte, Rentnerinnen und Rentner ? nach Jahrzehnten der Rentenkürzungen ? erstmals wieder von Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung.
Geregelt sind die Leistungsverbesserungen im RV-Leistungsverbesserungsgesetz. Ihre Kosten belaufen sich auf jährlich fast 10 Mrd. EUR, die überwiegend aus Beitragsmitteln finanziert werden. Doch nicht alle Versicherten, Rentnerinnen und Rentner können sich auf ein Plus freuen.
Konkret wurden mit dem Rentenpaket vier Leistungsverbesserungen eingeführt, die abschlagsfreie Rente ab 63, Verbesserungen bei der sog. Mütterrente, bei den Erwerbsminderungsrenten und beim Reha-Budget. Diese Leistungsverbesserungen werden im Folgenden kurz vorgestellt.
Die abschlagsfreie Rente ab 63
Bereits vor dem Rentenpaket galt: Wer 45 Beitragsjahre hatte, war von der Rente mit 67 nicht betroffen und konnte mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Für diese sog. Rente für besonders langjährig Versicherte wurde eine befristete Sonderregelung eingeführt: Alle vor 1953 geborenen Versicherten mit 45 Beitragsjahren können jetzt schon mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings wird die Altersgrenze von 63 für die nach 1952 geborenen Versicherten schrittweise wieder angehoben.
Die Geburtsjahrgänge nach 1963 können diese Rentenart dann erst wieder mit 65 in Anspruch nehmen. Eine Änderung betrifft die 45 Beitragsjahre: Seit dem 1. Juli 2014 fallen hierunter unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Alg I-Bezugs bzw. freiwillige Beitragszeiten. Um neue Frühverrentungsprogramme zu verhindern, werden diese Zeiten grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn sie in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn liegen (sog. rollierender Stichtag).
Die Verbesserung der sog. Mütterrente
Auch das Rentenplus für Kindererziehung (sog. Mütterrente) wurde verbessert. Bislang wurde für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern nur ein Jahr als Kindererziehungszeit berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2014 sind es zwei Jahre, was einer monatlichen Leistungsverbesserung von rund 28 EUR in den alten und 26 EUR in den neuen Bundesländern entspricht. Dies gilt nicht nur für Neurentnerinnen und -rentner, sondern auch für die sog. Bestandsrentnerinnen und -rentner. Letztere erhalten automatisch einen Zuschlag, wenn der letzte Monat im ersten Lebensjahr des Kindes bei der Rente bereits als Kindererziehungszeit berücksichtigt wurde. Damit reduziert sich die Lücke zwischen dem Rentenplus für die Erziehung von vor 1992 und nach 1991 geborenen Kindern von zwei Jahren auf ein Jahr. Da die Rentenversicherung die Verbesserung der Mütterrente nicht bis zum 1. Juli 2014 vollständig umsetzen konnte, erhalten Betroffene eine entsprechende Nachzahlung.
Abbildung 1: Monatliche Rentenleistungen für Kindererziehungszeiten (Werte ab 1. Juli 2014) siehe Sozial-Info
Die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten
Die Absicherung bei Erwerbsminderung soll durch zwei Änderungen verbessert werden. Zum einen soll die Zurechnungszeit um zwei Jahre auf das vollendete 62. Lebensjahr verlängert werden. Dadurch werden erwerbsgeminderte Menschen so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 62 Jahren auf Grundlage ihres bisherigen durchschnittlichen Einkommens weitergearbeitet und Beiträge entrichtet. Gleichzeitig wird die Bewertung der Zurechnungszeit verbessert, indem sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung nicht mehr negativ auswirken dürfen. Damit soll erreicht werden, dass gesundheitsbedingte Einkommenseinbußen unmittelbar vor der Erwerbsminderung nicht mehr die Rentenhöhe schmälern. Diese Verbesserungen gelten entsprechend auch bei den Hinterbliebenenrenten. Sie gelten allerdings nur für die Neurentnerinnen und ?rentner ab 1. Juli 2014, nicht für Bestandsrentnerinnen und ?rentner. Für diese Personengruppe sieht das Rentenpaket keine Leistungsverbesserungen vor.
Die Anhebung des Reha-Budgets
Ferner wurde mit dem Rentenpaket beschlossen, die Ausgaben der Rentenversicherung für Rehabilitationsmaßnahmen in den kommenden Jahren stärker anzuheben. Hierzu wurde die im Gesetz verankerte, jährliche Anpassung des Reha-Budgets entsprechend der Bruttolohnanpassung um eine sog. Demografiekomponente ergänzt. Damit soll der demografisch bedingte Anstieg der Versicherten im rehabilitationsintensiven Alter bei der jährlichen Anpassung des Reha-Budgets berücksichtigt werden. Die Demografiekomponente bewirkt, dass der Anstieg des Reha-Budgets in den nächsten Jahren höher ausfällt und später ? mit dem erwarteten Rückgang der Versicherten im rehabilitationsintensiven Alter ? wieder zurückgeht. Der steigende Reha-Bedarf, der sich aus dem medizinisch-technischen Fortschritt, den sich ständig wandelnden Arbeitsbedingungen und Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt, wird durch die Änderungen des Rentenpakets allerdings nicht berücksichtigt.
Weitere Änderungen des Rentenpakets
Mit dem Rentenpaket wurden zwei weitere, wichtige Änderungen verabschiedet. Die eine unter dem Schlagwort "Flexi-Rente" diskutierte Neuregelung erlaubt dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer den bereits vereinbarten Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinauszuschieben. Eine weitere Änderung betrifft die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen von sog. Ehrenbeamtinnen und ?beamten. Die bis zum 30. September 2015 befristete Übergangsregelung, nach der die Aufwandsentschädigungen bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten anrechnungsfrei sind, wurde um zwei Jahre verlängert.
Die Kosten des Rentenpakets
Abbildung 2: Kosten des Rentenpakets in Mrd. EUR (siehe Sozial-Info)
Das Rentenpaket führt zu jährlichen Mehrausgaben von mehr als 9 Mrd. EUR. Im Jahr 2014 sind die Kosten nur halb so hoch, weil die Leistungsverbesserungen erst ab 1. Juli und damit nur für ein halbes Jahr anfallen. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Beitragsmitteln. Der aus Steuermitteln finanzierte Bundeszuschuss soll erst ab dem Jahr 2019 schrittweise auf 2 Mrd. EUR steigen.
SoVD-Bewertung
Die Leistungsverbesserungen sind im Grundsatz zu begrüßen. Allerdings sieht der SoVD weiter gehenden Handlungsbedarf:
Von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren nur wenige Versicherte. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind keine entsprechenden Verbesserungen vorgesehen. Auch die unterschiedliche Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ist problematisch.
Bei der Mütterrente muss es ? trotz der Verbesserungen ? Ziel bleiben, die Kindererziehungszeiten von vor und nach 1992 geborenen Kindern in Ost und West gleichzustellen. Ferner müssen die Leistungen der Mütterrente vollumfänglich aus Steuermitteln finanziert werden.
Die Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten reichen nicht. Der SoVD fordert darüber hinaus die Abschaffung der Abschläge und zwar für Neu- und Bestandsrentner!
- Das Reha-Budget ist nach wie vor nicht bedarfsgerecht ausgestattet. Der SoVD fordert, die gesetzliche Deckelung abzuschaffen und die Festlegung des Reha-Budgets auf die Selbstverwaltung zu übertragen.
Im Hinblick auf die Rentenkürzungen und den massiven Wertverfall bei den Renten hält der SoVD über das Rentenpaket hinaus weitere Leistungsverbesserungen erforderlich. So fordert der SoVD vor allem ein besseres Rentenniveau (siehe hierzu www.sovd.de/rentenniveau). Die ausführliche SoVD-Stellungnahme zum Rentenpaket finden Sie unter: http://www.sovd.de/2357.0.html
Bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihre SoVD-Beratungsstelle. Die Anschriften der SoVD-Landes- und Kreisverbände erfahren Sie auch auf unserer Internetseite unter www.sovd.de