Die Rentenanpassung 2014
Eine gleich bleibende Kaufkraft, aber kein Ausgleich der vorherigen Einbußen
Jedes Jahr zum 1. Juli bestimmt die Bundesregierung im Zuge der Rentenanpassung einen neuen aktuellen Rentenwert. Dieser ergibt sich aus einer gesetzlich betonierten Formel, die seit Einführung des Rentenanpassungsfaktors unverändert fortbesteht.
Die gesetzliche Rente errechnet sich aus einer Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte x dem Rentenartfaktor x dem aktuellen Rentenwert. Letzterer gewährleistet die jährliche Rentenerhöhung, da eine im Rentenrecht verankerte Rentenanpassungsformel die Steigerung des Entgeltpunktewertes mit sich zieht. Diese besteht aus mehreren komplexen Faktoren, deren Bedeutung und Relevanz im Folgenden zur Diskussion stehen soll.
Mathematische Bausteine der Rentenanhebung
Der aktuelle Rentenwert ist der Bestandteil der Rentenformel, der ausnahmslos auf jeden Versicherten angewendet wird. Er kommt einer Monatsrente aus einem Jahr Durchschnittsverdienst gleich. Man differenziert aufgrund von Lohnentwicklungsunterschieden auch hier zwischen aktuellem Rentenwert (ab dem 1.7.2014 28,61?) und aktuellem Rentenwert Ost (26,39?). Beide setzen sich zusammen aus dem vorherigen Rentenwert x der Bruttolohnentwicklung x dem Beitragssatzfaktor x dem Riesterfaktor x dem Nachhaltigkeitsfaktor.
Zusammenfassend ergibt sich hieraus für dieses Jahr eine 1,67%-Erhöhung in den alten und eine 2,53%-Erhöhung in den neuen Bundesländern.
Bruttolohnentwicklung
Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands spiegelt sich in der gesetzlichen Altersvorsorge durch die Einbindung der Bruttolohnanhebungen wider. Die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter aus dem letzten Jahr gegenüber dem vorletzten Jahr werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt und in die oben aufgeführte Formel eingesetzt. Dabei finden nur rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt- und Arbeitseinkommenssteigerungen Berücksichtigung. Für die Rentenanpassung zum 1.7.2014 ergibt sich dabei ein Verhältnis von 1,38% in den alten und 1,78% in den neun Bundesländern.
Beitragssatzeinfluss
Die Veränderungen der Rentenversicherungsbeiträge der arbeitenden Versichertengemeinschaft beeinflussen die Entwicklung der Rentenhöhe. Eine Anhebung des Beitragssatzes führt zu einer Kürzung der Rentenanpassung. Eine Herabsenkung zieht somit eine positive Rentenanpassung mit sich. Da von 2012 zu 2013 der Beitrag für die aktiven Versicherten von 19,6% auf 18,9% sank, ergibt sich für die Rentenbezieher eine Steigerung im Rentenanpassungsprozess.
Nachhaltigkeitsfaktor
Jedoch wird diese positive Anpassung wieder gedämpft. Da der demografische Wandel einen Anstieg der Rentnerzahlen und gleichzeitig eine Absenkung der Beitragszahler mit sich bringt, bewirkt der Nachhaltigkeitsfaktor eine Negativentwicklung innerhalb der Rentenanpassungsformel. In diesem Jahr liegt er bei 0,19%.
Riester-Faktor
Der Riester-Faktor entfällt und damit auch seine Kürzungseigenschaft, da die stufenweise Anhebung dieser Größe ihr letztes Level erreicht hat.
Ausgleichsfaktor ("Nachholfaktor")
Um einer Negativanpassung vorzubeugen, entwickelte die Bundesregierung eine so genannte Schutzklausel. Sie soll eine Rentenkürzung verhindern, wirkt aber gleichzeitig als Minderungsfaktor. Anpassungskürzungen, die infolge der Schutzklausel nicht realisiert werden können, werden über den Ausgleichsfaktor bei positiven Rentenanpassungen nachgeholt. Dieser Ausgleichsfaktor fand in diesem Jahr mit einer 0,46%-Minderung nur Anwendung in den alten Bundesländern statt, da der Ausgleichsprozess in den neuen Bundesländern bereits abgeschlossen ist. Ab dem nächsten Jahr wird dieser Faktor vollständig wegfallen.
Forderung der Angleichung und Verbesserung der Rentenanpassungsformel
Obgleich die Rentenanpassungsformel Bestandteil eines verabschiedeten Gesetzes ist, fordert der SoVD eine Optimierung dieser mathematischen Formel. Die jährlichen Rentenerhöhungen schaffen nicht den Ausgleich zu vergangenen Negativeinflüssen, wie Inflation, Minianpassungen, Nullrunden und steigenden Belastungen der Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner. Vielmehr mussten Deutschlands Rentenbeziehende enorme Einbußen in ihrer Kaufkraft hinnehmen, deren diesjähriger Stillstand keinen Ausgleich der letzten Jahre herbeiführen kann.
Deshalb fordert der SoVD eine Rentenanpassungsformel frei von Kürzungsfaktoren, wie dem Nachhaltigkeitsfaktor und Ausgleichsfaktor, die eine positive Auswirkung der Lohn- und Wohlstandsentwicklung auf die Rentnergemeinschaft unmöglich machen.
Der Riester-Faktor wird zwar künftig keine Negativentwicklung in der Rentenerhöhung mehr bewirken, hat aber seine Schuldigkeit seit 2003 diesbezüglich schon getan. Er führte eine Kürzung von mehr als 5 Prozentpunkten herbei, die nicht mehr zurückgenommen werden soll. Eine dauerhafte Minderung besteht.
Unser Vorschlag: Rückkehr zur lohnorientierten Rentenanpassung und jährliche Zuschläge zu den Rentenanpassungen, um die willkürlichen Kürzungen des Riester-Faktors wieder wett zu machen.
Zudem befinden wir uns immer noch im Ost-West-Angleichungsprozess. Ein scheinbar nie endender Weg der Annäherung zwischen den neuen und alten Bundesländern. Doch der SoVD sieht die Zeit gekommen, diesen Prozess zu beschleunigen. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag der Gewerkschaft ver.di, einen Angleichungszuschlag im Stufenmodell einzuführen. Damit wäre eine einheitliche Rentenanpassung keine Fantasie mehr, sondern ein greifbares Ende.