Anerkennung und Hilfen für misshandelte Heimkinder
Schätzungen zufolge wurden mehrere zehntausend Menschen mit Behinderungen als Kinder in Behindertenheimen oder in der Psychiatrie misshandelt, gedemütigt oder zur Arbeit gezwungen. Doch sie blieben von Heimkinderfonds bisher ausgeschlossen. Diese Ungerechtigkeit wurde nun endlich beseitigt: Am 1. Januar 2017 hat die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ihre Arbeit aufgenommen.
Fonds zur Entschädigung von Heimkindern in West- und Ostdeutschland wurden bereits vor einigen Jahren eingerichtet. Diese Fonds sollten erlittene Misshandlungen aufarbeiten und Entschädigungen ermöglichen. Heimkinder, die ähnliche Misshandlungen in Behindertenheimen oder in der Psychiatrie erleiden mussten, blieben jedoch von den Fonds ausgeschlossen. Gegen dieses Unrecht engagierte sich der SoVD und war gemeinsam mit anderen Behindertenverbänden schließlich erfolgreich: Endlich gibt es für die betroffenen Menschen mit Behinderungen Leistungen für das von ihnen erlittene Unrecht.
Was will die Stiftung bewirken?
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ richtet sich an behinderte Menschen, die in den Jahren 1949 bis 1975 (BRD) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) als Kinder in Heimen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Misshandlungen, Demütigungen oder ungerechtfertigte Strafen erleben mussten. Viele von ihnen litten unter körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt, wurden gesundheitlich schlecht versorgt oder zu Kinderarbeit ohne einen angemessenen Lohn gezwungen. Manchen wurde auch eine Schul- oder Berufsausbildung verweigert. Viele Betroffene tragen die Folgen bis heute, zum Beispiel in Form von körperlichen Schäden, Schlafstörungen, Depressionen, geringer Schulbildung oder frühzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Viele haben zudem finanzielle Einbußen erlitten, weil sie in oder für Einrichtungen arbeiteten, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
Die Aufgabe der Stiftung ist es, das erlittene Leid und Unrecht der Betroffenen öffentlich anzuerkennen und wissenschaftlich aufzuarbeiten.
Zugleich soll die Stiftung betroffene Menschen unterstützen. Diese können eine individuelle Beratung, aber auch finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten. Die (finanziellen) Hilfen zahlen Bund, Länder und Kirchen, die oftmals Träger der Einrichtungen waren, zu je einem Drittel.
Wer kann Leistungen erhalten?
Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ können Menschen erhalten, die zwischen dem 1. Lebensjahr und dem vollendeten 18. beziehungsweise 21. Lebensjahr (Volljährigkeit) in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie untergebracht waren. Die Unterbringung muss zwischen 1949 und 1975 (BRD) beziehungsweise zwischen 1949 und 1990 (DDR) erfolgt sein.
Bei der Stiftung anmelden können sich Menschen, die während ihrer Unterbringung individuelles Leid und Unrecht erfahren haben und deshalb bis heute unter den Folgen leiden.
An die Stiftung können sich auch Menschen wenden, die während ihrer Unterbringung als Minderjährige in der Einrichtung oder für die Einrichtung arbeiten mussten, ohne dass für sie Sozialversicherungsbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden.
Hat eine betroffene Person bereits Leistungen aus den Fonds „Heimerziehung West“ oder „Heimerziehung Ost“ oder aus dem ergänzenden Hilfesystem erhalten, so muss im Einzelfall geprüft werden, ob und welche Leistungen der Stiftung noch möglich sind.
Im Einzelfall ist ebenfalls zu prüfen, ob die Unterbringung tatsächlich in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie erfolgte. Denn damals gab es viele verschiedene Einrichtungen mit unterschiedlichsten Bezeichnungen. Hier hilft ein individuelles Beratungsgespräch.
Welche Leistungen gibt es für Betroffene?
Die Bundesländer haben Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen. Dort stehen qualifizierte Beraterinnen und Berater bereit. Diese unterstützen Betroffene persönlich bei der Schilderung und Bearbeitung ihrer Erlebnisse. Zugleich helfen sie, (finanzielle) Leistungen bei der Stiftung anzumelden. Bei Bedarf können sich die Betroffenen auch von ihren Betreuerinnen und Betreuern oder Vertrauenspersonen bei der Anmeldung unterstützen lassen. Eine aufsuchende Beratung oder Assistenz durch die Anlauf- und Beratungsstelle ist ebenfalls möglich.
Über die Stiftung können Betroffene zudem eine pauschale Geldleistung von 9.000 Euro erhalten. Die Leistung soll die Folgewirkungen des erlebten Unrechts abmildern und etwas zur Verbesserung der Lebenssituation beitragen. Das Geld können die Betroffenen selbstbestimmt verwenden.
Betroffene, die als Minderjährige während ihrer Heimunterbringung arbeiten mussten, können außerdem eine einmalige Rentenersatzleistung erhalten, wenn die Einrichtung keine Sozialversicherungsbeiträge für diese Arbeit gezahlt hat. Die Rentenersatzleistung beträgt einmalig 3.000 Euro für sozialversicherungspflichtige Arbeit von bis zu 2 Jahren. Für Arbeit von über 2 Jahren beträgt die Rentenersatzleistung einmalig 5.000 Euro.
Bis wann können die Leistungen beantragt werden?
Betroffene können die Leistungen ab sofort anmelden. Doch Eile ist geboten: Die Anmeldefrist endet am 31. Dezember 2019. Die Stiftung läuft dann noch bis Ende 2021 weiter.
Wohin kann man sich wenden und wie läuft das Verfahren ab?
Betroffene sollten sich zunächst an eine Anlauf- und Beratungsstelle in dem Bundesland wenden, in dem sie derzeit wohnen. Dort können sie mit einer erfahrenen Beraterin oder einem erfahrenen Berater einen Termin vereinbaren. Eine Übersicht der Beratungsstellen gibt es auf der Internetseite der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“: stiftung-anerkennung-und-hilfe.de
Es folgt ein persönliches Beratungsgespräch, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen und das Erlebte aufzuarbeiten. Das Gespräch kann in der Anlauf- und Beratungsstelle erfolgen, ist bei Bedarf aber auch aufsuchend (an einem anderen Ort) möglich.
Danach folgt die Anmeldung. Dafür sind Angaben zu den Erlebnissen und deren Folgewirkungen nötig. Die Beraterinnen und Berater in den Anlauf- und Beratungsstellen können bei der Anmeldung unterstützen.
Anschließend prüft die Anlauf- und Beratungsstelle, ob die Voraussetzungen für die gewünschten Leistungen erfüllt sind. Bejaht sie dies, dann leitet sie die Anmeldung weiter an die Geschäftsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Dort folgt eine Schlüssigkeitsprüfung.
Von der Anlauf- und Beratungsstelle erhalten die Betroffenen die schriftliche Information, welches Ergebnis die Prüfung hat. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so zahlt die Geschäftsstelle der Stiftung die Geldleistungen aus.
Wo gibt es weitere Informationen?
Alle Informationen zu den Anlauf- und Beratungsstellen und zu Leistungen und Leistungsvoraussetzungen finden sich im Internet unter: stiftung-anerkennung-und-hilfe.de
Für allgemeine Fragen zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ steht ein Infotelefon zur Verfügung: Tel. 0800 22 18
Die Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr. Es ist kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz erreichbar.
Bewertung des SoVD
Der SoVD begrüßt die Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ als einen längst überfälligen Schritt: Die Stiftung beseitigt eine große Ungerechtigkeit zulasten behinderter Menschen. Denn viele von ihnen mussten als Kinder in Behindertenheimen oder in der Psychiatrie viel Unrecht und Leid erleben. Gleichwohl wurde diese Gruppe von anderen Heimkinderfonds stets ausgeschlossen. Der SoVD hatte dies immer wieder mit Nachdruck kritisiert.
Es ist dringend erforderlich, das den behinderten Betroffenen widerfahrene Unrecht endlich öffentlich anzuerkennen und aufzuarbeiten und den Betroffenen individuelle Unterstützung und (finanzielle) Hilfen zu ermöglichen. Es besteht die Hoffnung, dass mit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ der Weg dafür nun geebnet wurde.
Der Zugang zu den Leistungen muss unbürokratisch, niederschwellig und barrierefrei sichergestellt sein. Zugleich ist zu gewährleisten, dass mit der Geltendmachung von Fondsleistungen kein Verzicht auf sozialrechtliche Ansprüche, zum Beispiel Rentenansprüche, verbunden ist, denn dies würde dem Zweck der Stiftung widersprechen.
Für die Betroffenen ist es bedauerlich, dass die politische Einigung über die Stiftung so spät kam. Es bleibt eine Herausforderung, bis 2019 alle Betroffenen zu erreichen. Denn nur bis 2019 können sie die ihnen zustehenden Hilfen einfordern. Wie viele Antragsberechtigte es geben wird, ist derzeit nur schwer zu sagen. Schätzungen gehen von mehreren zehntausend Betroffenen aus.
Bei Einzelfragen zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hilft Ihnen Ihre SoVD-Beratungsstelle gern weiter. Hier erfahren Sie die Anschriften der SoVD-Landes- und Kreisverbände.