Eckpunkte für ein neues Elterngeld Plus
Mehr Zeit für Familie
Sieben Jahre nach der Einführung des Elterngeldes will die Bundesregierung das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz reformieren. Am 21. März 2014 stellte Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in Berlin die Eckpunkte für ein neues Elterngeld Plus vor, das zum 1. Juli 2015 eingeführt werden soll. Das neue Elterngeld Plus wird darüber hinaus durch die Einführung zusätzlicher Partnerschaftsmonate und der Flexibilisierung der Elternzeit ergänzt. Im Folgenden zu den Eckpunkten im Einzelnen.
Die Weiterentwicklung des Elterngeldes um ein ElterngeldPlus
Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, werden zurzeit benachteiligt. Sie erhalten weniger Elterngeld als diejenigen, die gar nicht arbeiten. Teilzeitbeschäftigten mit einem monatlich geringeren Anteil an Elterngeld wird sogar ein kompletter Elterngeldmonat als Bezugsdauer angerechnet. Hier setzt das Elterngeld Plus an: Denn in Zukunft können Eltern, die früher in Teilzeit wieder einsteigen wollen, das volle Elterngeldbudget nutzen.
Ein Beispiel: Eine Mutter bleibt direkt nach der Geburt eines Kindes acht Monate zu Hause, danach steigt sie wieder Teilzeit ein. Durch das Elterngeld Plus wird gewährleistet, dass sie ihren kompletten Elterngeldanspruch ausnutzen kann. An Stelle von bisher vier Monaten wird sie mit der neuen Regelung acht Monate Elterngeld Plus beziehen können.
Die Höchstgrenze des Elterngeld Plus liegt bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, der dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde. Das Elterngeld Plus gibt es für den doppelten Zeitraum. Ein Elterngeldmonat macht zwei Elterngeld Plus-Monate. Das bedeutet, das Elterngeld Plus ist doppelt so lang und maximal halb so hoch wie das Elterngeld.
Einführung zusätzlicher Partnerschaftsmonate
Eine weitere Neuerung ist der sogenannte Partnerschaftsbonus. Er richtet sich an Eltern, die im oder nach Bezug des Elterngeldes oder des Elterngeld Plus partnerschaftlich in Teilzeit arbeiten wollen, um sich gemeinsam um das Kind kümmern zu können. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate.
Flexibilisierung der Elternzeit
Bislang konnte mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ein Jahr der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr eines Kindes übertragen werden. Durch die Neuregelung können maximal zwei Jahre auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr übertragen werden. Wie bisher können Mütter und Väter während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
Was sagt der SoVD zum neuen Elterngeld Plus?
Heute wünschen sich gut 60 Prozent der Eltern, dass beide Partner in gleichem Umfang erwerbstätig sind und sich gleichermaßen um Haushalt und Familie kümmern. Aber nur 14 Prozent gelingt es, dies auch umzusetzen. Der SoVD teilt daher die Ansicht der Bundesregierung, dass das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus den Eltern ermöglichen, eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Zeit für die Familie und mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Alltags zu erhalten. So bekommen Eltern einen flexibleren Rahmen dafür, Familien- und Berufsleben von Anfang an gemeinsam zu gestalten. Positiv bewerten die Frauen im SoVD, dass durch die Einführung des neuen Elterngeld Plus in Teilzeit arbeitende Mütter und Väter zum einen die Chance erhalten, länger Elterngeld zu beziehen und zum anderen können Mütter und Väter auch früher wieder in Teilzeit arbeiten, ohne dabei wie bisher Nachteile zu erleiden. Die flexible Gestaltung der Elternzeit ermöglicht es den Eltern, wenn die Lebensumstände es erfordern (z.B. Schwierigkeiten aufgrund der Einschulung), ihre Erwerbsarbeit zu unterbrechen, um den erhöhten Betreuungsbedarf abzudecken.
Bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihre SoVD-Beratungsstelle. Die Anschriften der SoVD-Landes- und Kreisverbände erfahren Sie auch auf unserer Internetseite unter www.sovd.de.