„Leistungen der Eingliederungshilfe dürfen gegenüber der Pflege nicht nachrangig sein. Sie müssen auch künftig nebeneinander möglich bleiben. Junge und ältere Menschen brauchen sowohl das Recht auf Pflege als auch das Recht auf Eingliederungshilfe. Und das sollten die Parlamentarier bei den weiteren Beratungen berücksichtigen, um möglichen Diskriminierungen älterer Pflegebedürftiger vorzubeugen.“
Zur ausführlichen SoVD-Stellungnahme: sovd.de/2743.0.html
Zur SoVD-VdK-Erklärung: sovd.de/2742.0.html
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs