„Menschen, die unverschuldet durch die Gewalt anderer schwerwiegende Folgen zu tragen haben, dürfen nicht allein gelassen werden. Darum ist es gut, dass der Gesetzentwurf schnellere und zielgenauere Hilfen für Gewaltopfer vorsieht. Allerdings dürfen die notwendigen Neuerungen des Entschädigungsrechts nicht die bisherige Opferversorgung belasten. Deshalb sind im weiteren Gesetzgebungsverfahren Nachbesserungen erforderlich. Insbesondere muss das Gesetz eine Günstigkeitsprüfung von Amts wegen vorsehen, damit Betroffene eine bestmögliche Entscheidung zwischen altem und neuen Recht treffen können.“
V.i.S.d.P.: Bendedikt Dederichs