„Wer unverschuldet durch die Gewalt anderer schwerwiegende Folgen zu tragen hat, darf nicht allein gelassen werden. Deshalb ist es gut, dass das Gesetz verbesserte Hilfen für Gewaltopfer vorsieht“, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestags. Mit dem Gesetz werden nicht nur Opfer körperlicher, sondern auch sexualisierter und psychischer Gewalt künftig besser geschützt. Die notwendigen Neuerungen des Entschädigungsrechts dürften die bisherige Opferversorgung nicht belasten. Deshalb sei es wichtig, Betroffene dabei zu unterstützen, eine bestmögliche Entscheidung zwischen altem und neuen Recht zu treffen, so der Verbandspräsident.
Die Leistungen der Sozialen Entschädigung richten sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges, das ursprünglich für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde. Es gilt seit Jahrzehnten in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen, die nach bestimmten Nebengesetzen Ansprüche haben.
Der SoVD vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten und der pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Über 580.000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Reichsbund der Kriegsopfer gegründet.
V.iS.d.P.: Benedikt Dederichs