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Presse SoVD-Bundesverband

Pflegegesetz ist eine Enttäuschung mit kleinem Lichtblick

Auf dem Bild sieht man eine ältere Frau, die in einem Rollstuhl sitzt und von einer jüngeren Frau betreut wird. Die ältere Frau trägt eine graue Strickjacke und hat eine Decke über den Beinen. Sie lächelt glücklich. Die jüngere Frau, die ein weißes Pflegeoutfit trägt, steht hinter ihr und legt ihr fürsorglich die Hände auf die Schultern. Im Hintergrund sind unscharfe grüne Pflanzen und ein Gebäude zu sehen, was auf eine Außenaufnahme hinweist. Die Szene strahlt Wärme und Fürsorge aus.

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Gut, dass das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz jetzt doch noch eine wichtige Forderung von uns enthält.“

Nach jahrelangem Stillstand kommt nun endlich Bewegung in die Pflegepolitik. Morgen wird der Deutsche Bundestag über das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegte Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) abstimmen. Vom ersten Entwurf war auch die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier enttäuscht. „Das Gesetz bringt vor allem eines: eine gepfefferte Beitragssatzanhebung. Die überfälligen kostenentlastenden Maßnahmen aus Steuermitteln bleiben aber aus. Und das, obwohl sie von der Regierungskoalition bereits vereinbart waren. Rentnerinnen und Rentner trifft die Beitragserhöhung besonders hart, denn sie müssen seit Jahren den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung selbst tragen. Wir fordern darum weiter, dass endlich auch für Rentnerinnen und Rentner in der sozialen Pflegeversicherung die Beitragsparität gilt. Die Deutsche Rentenversicherung muss sich daher zur Hälfte an den Beitragszahlungen beteiligen. So ist es in der gesetzlichen Krankenversicherung ja längst gängige Praxis.“

Der erste Gesetzesentwurf ist nun zwar nachgebessert worden, gut ist aber damit noch lange nicht. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende sieht nur einen echten Lichtblick. „Gut, dass das Gesetz jetzt doch wieder eine wichtige Forderung von uns enthält, die im Entwurf gestrichen worden war, aber pflegende Angehörige entlasten wird. Erfreulicherweise hat der auch von uns erzeugte Druck gewirkt und die Leistungsbeträge für die Verhinderungspflege sowie für die Kurzzeitpflege werden in einem neuen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Diesen Gesamtleistungsbetrag können die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel einsetzen. Das gilt allerdings für alle Pflegebedürftigen erst ab 1. Juli 2025. Leider werden im Gegenzug die ohnehin zu geringen Leistungsanpassungen zum 1.1.2025 noch einmal von fünf auf 4,5 Prozent abgesenkt“, so Engelmeier.

Als ehemalige Parlamentarierin freut Michaela Engelmeier eine kleine weitere Verbesserung: „Auch unsere Kritik an der geplanten Möglichkeit der Beitragssatzanpassung am Bundestag vorbei wurde erhört. Wie von uns gefordert, wird aufgrund der politischen Bedeutung einer Anpassung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung das Parlament künftig doch beteiligt und nicht umgangen. Trotzdem bleibt beim PUEG insgesamt sehr wenig Licht bei ganz viel Schatten.“

V. i. S. d. P.: Peter-Michael Zernechel

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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