„Dieses Gesetz bedeutet zunächst eine klare Verbesserung für die von Pflege betroffenen Menschen. Denn der Zugang zu den Leistungen wird durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gerechter. Gleichwohl fehlt dem Gesetz ein solidarisches Finanzierungskonzept. Und das ist mit Blick auf die steigenden Armutsrisiken in der Pflege ein Verhängnis. An dieser Stelle dürfen wir den Gesetzgeber nicht aus seiner Pflicht entlassen. Er muss nachbessern und die finanziellen Belastungen stärker umlagefinanziert verteilen.“
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs