„Das Gesetz muss die Finanzierung ausreichender Angebote sicherstellen. Dann könnte es gelingen, die erheblichen Defizite in der Palliativversorgung abzubauen. Dies ist unverzichtbar, wenn es gelingen soll, eine bestmögliche Qualität bis in die letzte Lebensphase zu gewährleisten. Um einseitige Mehrbelastungen für die Versicherten zu vermeiden, ist eine rasche Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beitragssätze erforderlich.“
Stellungnahme: http://www.sovd.de/2483.0.html
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs