„Vom neuen Mutterschutzgesetz müssen alle Frauen profitieren, die schwanger werden können. Deshalb ist es richtig, dass der Mutterschutz ausgeweitet und künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gilt. Zudem ist es überfällig, Frauen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, in den Schutzbereich einzubeziehen. Hier stehen die Werkstätten in der Pflicht, schwangere und stillende Frauen mit Behinderungen über ihre Rechte zu informieren – und zwar barrierefrei.“
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs