„Das Gesetz gegen den sexuellen Missbrauch gehört auf den Prüfstand. Eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Person ist in Deutschland immer noch nicht strafbar“, erklärt SoVD-Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack. Das heißt, wenn sich das Opfer beispielsweise nicht ausdrücklich und körperlich gewehrt hat, weil der Vergewaltiger mit der Bedrohung der Kinder oder Schutzbefohlenen den Widerstand der Frau umgangen hat, kann er straffrei ausgehen. Auch widerstandsunfähige Personen sind davon betroffen. Beispielsweise sind Frauen im Wachkoma, Frauen nach einem epileptischen Anfall oder nach einer Operation nicht in der Lage, ihren Willen kund zu tun. Aus Sicht der Frauensprecherin müssen diese gravierenden bestehenden Gesetzeslücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden, denn nur die wenigsten Sexualstraftaten werden verurteilt. „Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das Strafmaß bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen gleich ist“, sagt Edda Schliepack.
Rund 35 Prozent der Frauen in Deutschland erleiden körperliche oder sexuelle Gewalt. Frauen mit Behinderung erleben noch häufiger Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.
Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen wurde 1999 durch die Vereinten Nationen offiziell initiiert. Jährlich finden am 25. November Aktionen und Gedenkveranstaltungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegen Frauen statt.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs