„Der Gesetzentwurf sieht eine Regelbedarfsermittlung vor, die der SoVD ablehnt. Denn das gewählte Verfahren ist ungeeignet, um den tatsächlichen Bedarf für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Dabei ist die geplante Neuermittlung eigentlich eine große Chance, um Bedarfsmängel aufzudecken. Deshalb wäre es tragisch, das Gesetz an dieser zentralen Stelle nicht zu korrigieren. So könnten zum Beispiel die aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gewonnenen Daten als Grundlage dienen, eine lebensechte Bedarfsermittlung zu gewährleisten.“
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
Presse SoVD-Bundesverband
Hartz-IV-Regelsätze lebensecht festsetzen
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