In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senior*innen in ihren Wohnungen betreuen, Anspruch auf Mindestlohn haben. Dies gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen sie Betreuung auf Abruf leisten. Betroffen sind zumeist aus Osteuropa stammende Frauen.
Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Seit Jahren hat die Bundesregierung die Augen vor diesen prekären Abhängigkeitsverhältnissen in der häuslichen Pflege verschlossen und die Betroffenen allein gelassen.“ Um eine pflegerische Versorgung daheim zu erhalten, sind viele Pflegebedürftige und Familien in der häuslichen Versorgung auf die sogenannte 24-Stunden-Pflege und häusliche Betreuung angewiesen. Diese findet oft unter sehr fragwürdigen Bedingungen statt, damit die Versorgung in den eigenen vier Wänden bezahlbar bleibt. Die Leidtragenden sind dabei die vielfach schlechtbezahlten und überlasteten Beschäftigten, zumeist aus Osteuropa stammende Frauen. „Das Urteil ist wichtig, um den bestehenden Konflikt in der häuslichen Pflege zwischen bezahlbarer häuslicher Pflege und angemessener Vergütung sowie adäquaten Arbeitsbedingungen endlich aus dem Verborgenen zu holen.“
Anlässlich der heutigen Billigung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes mit seinen Änderungsanträgen zur pflegerischen Versorgung durch den Bundesrat bekräftigt Bauer in diesem Zusammenhang: „Die prekären Beschäftigungsverhältnisse der 24-Stunden-Pflege zeigen einmal mehr die Notwendigkeit einer umfassenden Pflegereform auf, die ihren Namen auch verdient. “
V. i. S. d. P.: Christian Draheim