Klaus Wicher, Vorsitzender Sozialverband Deutschland, SoVD-Landesverband Hamburg e.V., fordert den Hamburger Senat auf, geplante Kürzungen bei der Schulbegleitung nicht umzusetzen. Künftig sollen offensichtlich deutlich weniger pädagogisch qualifizierte Fachkräfte als Schulbegleitungen eingesetzt und Unterstützungsleistungen für Kinder mit Förderbedarf eingeschränkt werden. Wicher sieht darin eine ernsthafte Gefährdung der schulischen Inklusion.
„Schulbegleitung darf nicht dem Rotstift zum Opfer fallen“, warnt Wicher. „Inklusion ist kein Sparmodell, sondern ein Menschenrecht. Kinder mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf haben Anspruch auf die Hilfen, die sie benötigen, um gleichberechtigt am Unterricht teilzunehmen.“
Die Pläne des Senats drohen, die Teilhabemöglichkeiten vieler Schüler:innen, die auf Unterstützung angewiesen sind, spürbar zu verschlechtern. Wicher erinnert daran, dass sowohl das Bundesteilhabegesetz als auch die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland verpflichten, ein inklusives Bildungssystem sicherzustellen. „Mit der geplanten stärkeren Begrenzung fachlich qualifizierter Schulbegleitungen sowie den höheren Hürden bei der Bewilligung von Unterstützungsleistungen zeigt der Senat, dass er immer noch nicht verstanden hat, dass Bundesteilhabegesetz und UN-Behindertenrechtskonvention Pflicht und nicht Kür sind“, sagt Wicher.

