Direkt zum Inhalt springen

News & Service

Hier sehen Sie aktuelle Meldungen rund um unsere Arbeit. Über die folgende Navigation können Sie die Beiträge filtern – und sich Meldungen zu einem ausgewählten (oder allen) Themengebiet(en) anzeigen lassen.

Ehren­amtliche Richter:innen für die Hamburger Sozial­gerichte gesucht

Das Bild zeigt eine Frau in einem Büro, die an einem Laptop arbeitet. Im Vordergrund steht eine Statue der Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, mit einer Waage in der einen und einem Schwert in der anderen Hand. Die Frau im Hintergrund ist unscharf dargestellt, während die Statue scharf fokussiert ist. Auf dem Schreibtisch vor ihr liegt ein aufgeschlagenes Buch.

Der SoVD Hamburg sucht Mitglieder, die sich als ehrenamtliche Richter:innen in der Sozialgerichtsbarkeit engagieren möchten. Aktuell können wir Vorschläge für insgesamt 19 freie Plätze einreichen – elf beim Sozialgericht Hamburg und acht beim Landessozialgericht Hamburg.

Ehrenamtliche Richter:innen sind ein wichtiger Bestandteil der Sozialgerichtsbarkeit. Sie wirken an gerichtlichen Entscheidungen mit und bringen ihre Erfahrungen aus Arbeitswelt und Gesellschaft in die Rechtsprechung ein. Gemeinsam mit den Berufsrichter:innen entscheiden sie beispielsweise über Streitigkeiten aus der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung oder anderen Bereichen des Sozialrechts.

Der SoVD ist als Sozialverband berechtigt, Personen für dieses wichtige Ehrenamt vorzuschlagen. Für die nächste Berufung zum 1. Februar 2027 suchen wir deshalb interessierte Mitglieder aus Hamburg.

Für die Berufung als ehrenamtliche:r Richter:in gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg
  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung, insbesondere hinsichtlich der Wählbarkeit und möglicher Ausschlussgründe

Vorkenntnisse als Richter:in sind nicht erforderlich. Wichtig sind Interesse an sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Fragen, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, sich aktiv in die Rechtsprechung einzubringen.

Ehrenamtliche Richter:innen wirken an Entscheidungen der Sozialgerichte gleichberechtigt mit den Berufsrichter:innen mit. Sie bringen ihre Erfahrungen aus Beruf und Alltag sowie ihre Kenntnisse sozialer Lebenslagen in die Rechtsprechung ein.

Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer praxisnahen und lebensnahen Rechtsprechung. Gerade in der Sozialgerichtsbarkeit, in der es beispielsweise um Renten, Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht, ist diese Perspektive besonders wertvoll.

Der zeitliche Aufwand ist überschaubar. In der Regel werden ehrenamtliche Richter:innen ein- bis zweimal im Jahr zu einem Verhandlungstag eingeladen. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Beschäftigte für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes freizustellen.

Die ehrenamtlichen Richter:innen werden in Hamburg von der zuständigen Behörde auf Vorschlag berechtigter Organisationen und Verbände für fünf Jahre berufen. Eine erneute Berufung ist möglich. Eine direkte Bewerbung beim Sozialgericht ist nicht vorgesehen. Interessierte können sich jedoch über den SoVD Hamburg für dieses wichtige Ehrenamt vorschlagen lassen. Vor ihrem ersten Einsatz werden die ehrenamtlichen Richter:innen vereidigt. Sie verpflichten sich, unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
Top bewertet bei Google
4,0 von 5 ★★★★★
300 Bewertungen